Ein leerer Sessel im Aufsichtsrat – das ist künftig die harte Folge einer falschen Besetzung.

Mit dem neuen Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz wird die Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen verschärft. Bisher lag die Mindestquote bei 30 Prozent. Künftig müssen Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften und Verwaltungsräte börsennotierter Europäischer Gesellschaften zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern bestehen.

Das Gesetz ist seit 30. Juni 2026 in Kraft. Angewendet wird die neue Regel auf Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026.

Nicht nur Großkonzerne betroffen

Die Verschärfung gilt für alle börsennotierten Gesellschaften in der Rechtsform einer AG oder SE – unabhängig von ihrer Größe.

Damit fallen nicht nur große Konzerne darunter. Auch kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen müssen die neue Quote künftig einhalten.

Für nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern bleibt die bisherige 30-Prozent-Quote im Aufsichtsrat unverändert. Eine gesetzliche Vorstandsquote gibt es in Österreich weiterhin nicht.

Der „leere Sessel“

Der brisanteste Punkt ist die Sanktion. Wird die Quote nicht eingehalten, ist die Wahl oder Entsendung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds nichtig. Das Mitglied kann sein Mandat nicht rechtswirksam ausüben. Der Sitz bleibt unbesetzt.

Wer im Aufsichtsrat falsch plant, riskiert also nicht nur schlechte Optik. Er riskiert einen leeren Sessel im Kontrollgremium – mit möglichen Folgen für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums.

Wichtig für betroffene Unternehmen: Bestehende Mandate bleiben vorerst unangetastet. Bereits gewählte oder entsandte Mitglieder können bis zum Ende ihrer Funktionsperiode bleiben.

Vorsicht ist aber bei Nachrückfällen geboten. Tritt ein Ersatzmitglied erst nach dem 31. Dezember 2026 tatsächlich in den Aufsichtsrat ein, kann die neue Quote relevant werden.

Neue Berichtspflichten

Zur Quote kommen neue Berichtspflichten. Börsennotierte Unternehmen müssen künftig im Corporate-Governance-Bericht darstellen, welche Fortschritte sie bei einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen erzielen.

Diese Angaben sind erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Für Kritiker ist das der nächste Baustein im Vorschriftendschungel. Für Befürworter ist es ein Schritt zu mehr Transparenz in den Chefetagen.

FPÖ: „Quoten-Zwang“ und „EU-Diktat“

Die FPÖ lehnt die Regelung scharf ab. Auf exxpress-Anfrage erklärt FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker: „Dieser neuerliche Quoten-Zwang ist in Wahrheit frauenfeindlich und ein Misstrauensvotum gegen die Kompetenz und Leistung von Frauen.“

Statt auf Qualifikation zu setzen, habe die Regierung ein EU-Diktat umgesetzt, kritisiert Ecker. Dieses drücke Frauen den Stempel „Quotenfrau“ auf.

„Eingriff in die unternehmerische Freiheit“

Dazu kommt für die FPÖ-Abgeordnete ein wirtschaftspolitisches Problem. Die Quotenregelung sei „ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit“ – zusätzlich zum ohnehin bestehenden „Vorschriften- und Bürokratiedschungel“.

Damit rückt die Gleichstellungsdebatte direkt in die Standortdebatte. Österreich diskutiert über hohe Kosten, schwaches Wachstum und sinkende Wettbewerbsfähigkeit. Ausgerechnet jetzt kommen neue Unternehmenspflichten.

Regierung verweist auf EU und Ökonomie

Die Regierung argumentiert anders. Das Gesetz setzt die EU-„Women on Boards“-Richtlinie um. Ziel ist eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in obersten Leitungs- und Aufsichtsorganen.

Österreich geht bei der Umsetzung über Mindestanforderungen hinaus: Die neue Regel gilt für alle börsennotierten Gesellschaften – auch für kleine und mittlere.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sprach im Parlament von einem Zeichen der Gleichstellung und der ökonomischen Vernunft. Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Im Nationalrat stimmten ÖVP, SPÖ und NEOS für das Gesetz. Die FPÖ lehnte geschlossen ab. Die Grünen wollten sogar noch mehr: Sie forderten zusätzlich verpflichtende Vorgaben für Vorstände börsennotierter Unternehmen. Damit blieben sie in der Minderheit.