Vom Posten des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York hat man bisher zu Recht wenig gehört. Dieser thront auf einem erhöhten Sitz, leitet die Sitzungen der Vollversammlung, erteilt das Wort und gibt Ergebnisse von Abstimmungen bekannt. Außerdem kann er Stellungnahmen abgeben, UN-Mitgliedsstaaten besuchen und an internationalen Konferenzen teilnehmen. Er nimmt also vor allem zeremonielle Aufgaben wahr.

Annalena Baerbock jedoch war erpicht auf den Job, bootete dafür die eigentlich für die Nominierung vorgesehene erfahrene Diplomatin Helga Schmidt aus. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Nominierung und Entsendung eines Kandidaten für den Präsidentenposten der UN-Vollversammlung bei der Bundesregierung. Baerbocks Kandidatur wurde per Kabinettsbeschluss noch unter Kanzler Scholz im Umlaufverfahren auf den Weg gebracht und mit Friedrich Merz abgesprochen. Das Auswärtige Amt unterstützte die Kandidatur, um Deutschlands Engagement bei den Vereinten Nationen zu unterstreichen.

Ein „Auslaufmodell“, aber ordentlich entlohnt

Der frühere Vorsitzende der „Münchner Sicherheitskonferenz“ (MSC), Christoph Heusgen, nannte es eine „Unverschämtheit, die beste und international erfahrenste deutsche Diplomatin durch ein Auslaufmodell zu ersetzen“, doch Baerbock setzte sich durch. Sie wird nach Rüdiger von Wechmar 1980 und dem DDR-Politiker Peter Florin 1987 die dritte deutsche Person in diesem Amt sein und dieses im September antreten. In geheimer Wahl erhielt sie in New York 167 von 193 möglichen Stimmen.

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Sie wird das Amt für ein Jahr innehaben, also bis Herbst 2026, jedoch keine Angestellte der Vereinten Nationen sein. Die Präsidenten der Vollversammlung werden vom Entsendeland entlohnt. Bedeutet: Ihr Gehalt bezieht Baerbock vom Auswärtigen Amt, auch für die Bereitstellung der Unterkunft sind die deutschen Steuerzahler zuständig. 

Auf Anfrage von NIUS zur Höhe der Vergütungen teilte das Auswärtige Amt mit:

„Das Gehalt der Präsidentin oder des Präsidenten der Generalversammlung wird nicht aus dem UN-Haushalt bezahlt. Deshalb ist es übliche Praxis, dass das Herkunftsland für die Vergütung aufkommt. Das Auswärtige Amt hat mit Billigung des Kabinetts dafür einen Dienstvertrag mit Frau Bundesministerin a D. Baerbock geschlossen. Danach gelten für alle Aspekte der Entsendung, wie etwa Gehalt und Wohnung, die Vorschriften für ins Ausland entsandte Beschäftigte des Auswärtigen Amts analog. Frau Baerbocks Vergütung entspricht der Besoldungsgruppe B9 und damit der einer Leiterin oder eines Leiters einer großen Auslandsvertretung.“

Knapp 160.000 Euro ohne Zuschläge

Besoldungsgruppe B 9 bedeutet also: das, was für die Leiter größerer oder bedeutender Botschaften (z. B. in Washington, Moskau oder Peking) üblich ist. Ohne Zuschläge entspricht die Besoldungsgruppe B9 einem zu versteuernden Grundgehalt von 13.300 Euro im Monat. Die Bezüge für ihre Tätigkeit in New York dürften also für das eine Jahr dort zwischen 150.000 und 160.000 Euro betragen, wobei unklar ist, ob sie weiterhin eine Visagistin mit einem Jahreseinkommen von 136.500 Euro gestellt bekommt, um nicht „wie ein Totengräber“ auszusehen, wie sie selbst einmal die Extrakosten rechtfertigte.

Was Zuschläge für Ausland und Lebenshaltungskosten betrifft: New York City ist ein teures Pflaster, stets in den Top Ten der teuersten Städte der Welt gelistet. Mieten und Lebenshaltungskosten sind, zumal verglichen mit Deutschland, schwindelerregend hoch. Die Mietkosten in NYC sind durchschnittlich 182 Prozent höher als in Berlin, was den größten Kostenunterschied ausmacht. Ende 2023 betrug allein die Wohnungsmiete für eine vierköpfige Familie im Stadtkern von „Big Apple“ fast das Dreifache der in der deutschen Hauptstadt üblichen: nahezu 8000 Dollar (7000 Euro). Lebensmittel, Freizeitaktivitäten und andere Kosten sind in New York City ebenfalls deutlich teurer, aber die Miete ist der dominante Faktor.

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Hinzu kommt: Annalena Baerbock wird ihre beiden Töchter mit nach Amerika nehmen. Sie sind 2011 und 2015 geboren, also noch schulpflichtig, werden dort eine – wahrscheinlich internationale – Schule besuchen. Staatliche Schulen sind kostenlos, während Privatschulen, insbesondere in New York City, sehr hohe Gebühren verlangen, die zwischen 50.000 und 70.000 US-Dollar pro Jahr liegen können. Avenues zum Beispiel ist eine Privatschule in New York, die Schüler vom Kindergartenalter bis zur zwölften Klasse unterrichtet. Der Jahresbeitrag liegt bei 56.400 US-Dollar (50.300 Euro) pro Schüler. Möglich also, dass hier noch die eine oder andere Zulage vereinbart wurde.

Zusätzlich steht der künftigen Präsidentin der UN-Vollversammlung ein Budget zur Verfügung, das die Kosten und Spesen des Büros deckt, wie etwa für Reisen, Personal oder Veranstaltungen. Immerhin wird wenigstens dieses Budget teilweise von der UN bereitgestellt. Den Löwenanteil muss allerdings der deutsche Steuerzahler berappen.

Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NIUS erschienen.