Österreich will gewalttätige Hochrisiko-Gefährder künftig elektronisch überwachen – doch die vielzitierte „Fußfessel” könnte am Ende gar keine sein. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bringt eine unauffälligere Variante ins Spiel: ein elektronisches Armband, das laut Sporrer „mitunter unauffälliger ist und nicht entfernt werden kann”, wie sie der „Krone” erklärte.
Zwar verhandelt die Regierung schon länger über die Gefährder-Überwachung, auch im Sommer tagt dazu eine Arbeitsgruppe. Wie das Gerät konkret aussehen soll, ist aber noch völlig offen. Parteiübergreifende Zustimmung gibt es bereits – Vorbilder sind Spanien und Rumänien.
So soll die Überwachung funktionieren
In der Praxis müsste nicht nur der Gefährder ein elektronisches Band tragen, sondern auch das potenzielle Opfer – die gefährdete Frau oder die gemeinsamen Kinder – ein gekoppeltes Gerät bei sich haben. „Das geht aber nur mit Zustimmung des potenziellen Opfers”, betont die Ministerin.
Kommt der Gefährder näher als die erlaubten 100 Meter, schlägt das System Alarm: „Die Polizei ruft das mögliche Opfer sofort an und fragt, ob es sich gefährdet fühlt”, so Sporrer. Denn auch ein Fehlalarm sei möglich.
Als Vorbild dient Spanien. Dort trägt der Gefährder einen fixierten GPS-Sender, die gefährdete Frau ein gekoppeltes Alarmtelefon. Kommt er ihr zu nahe, werden die Frau und eine rund um die Uhr besetzte Zentrale gewarnt. In Spanien funktioniere das „sehr gut”, meint die Ministerin.
Noch sind zentrale Fragen offen
Welches Gerät am Ende zum Einsatz kommt, entscheidet sich erst später. Vorerst beschäftigt sich die Arbeitsgruppe vor allem mit der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung. „Diskussionen betreffend die Auswahl der zum Einsatz gelangenden technischen Geräte machen erst Sinn, wenn alle weiteren Rahmenbedingungen feststehen”, heißt es aus Sporrers Büro.
Und davon gibt es einige: Wer gilt überhaupt als Hochrisiko-Gefährder? Wer beurteilt das Risiko? Welches Gericht ordnet die Überwachung an? Und wer reagiert, wenn der Alarm losgeht? Die Gefährdungseinschätzung soll nach Sporrers Vorstellungen die Exekutive übernehmen – „Das Zivilgericht ist dafür zu weit weg vom Fall.” Anordnen muss die Überwachung aber trotzdem ein Gericht. Als Ersatz für die U-Haft sieht Sporrer die Maßnahme ausdrücklich nicht.
Im Herbst will die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse präsentieren, danach wird mit ÖVP und NEOS verhandelt. Sporrer hofft auf eine schnelle Einigung – vielleicht sogar noch vor dem Winter.

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