In ganz Österreich stehen der Justiz laut offizieller Sachverständigenliste 22 gerichtsmedizinische Sachverständige zur Verfügung. FPÖ-Nationalratsabgeordneter Christian Lausch schlägt Alarm – und warnt: Wegen fehlender Kapazitäten könnten Straftaten schlicht nicht als solche erkannt werden.

Lausch hatte im April eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (ÖVP) gestellt. Die Antwort, die exxpress vorliegt, ist in weiten Teilen ernüchternd: Zu den Fragen, wie viele Strafverfahren wegen fehlender gerichtsmedizinischer Kapazitäten verzögert wurden und wie lange die Wartezeiten für Gutachten sind, teilt das Ministerium schlicht mit, darüber lägen keine Daten vor.

FPÖ-Nationalratsabgeordneter Christian Lausch, Bereichssprecher für die Volksanwaltschaft und selbst Justizwachebeamter, schlägt Alarm.
FPÖ-Nationalratsabgeordneter Christian Lausch, Bereichssprecher für die Volksanwaltschaft und selbst Justizwachebeamter, schlägt Alarm.

„Kein Geld, zu wenig Personal – ein gefährlicher Zustand"

Heuer wurden österreichweit 1.560 Obduktionen angeordnet. Wien allein verzeichnete 655 Fälle, Innsbruck 443, Linz 266, Graz 196. Abgedeckt werden diese durch eine Handvoll Institute — das Wiener Institut übernahm 408 Fälle, das Innsbrucker 438. Wie viele davon tatsächlich fristgerecht bearbeitet wurden, bleibt im Dunkeln.

Lausch fasst das Problem so zusammen: „Es gibt zu wenig Gerichtsmediziner in Österreich, und das ist seit Jahren bekannt. Daher können viele Obduktionen gar nicht mehr durchgeführt werden — und somit viele Straftaten als solche gar nicht festgestellt werden.” Verschärft werde die Lage dadurch, dass dieselben knappen Ressourcen auch die Oberaufsicht über die Gewaltschutzambulanzen sicherstellen müssen. Sein Urteil: „Kein Geld, zu wenig Personal — ein gefährlicher Zustand, den auch der Rechnungshof massiv kritisiert.”

Tatsächlich hat der Rechnungshof in seinem Bericht „Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege” erhebliche Mängel dokumentiert — das Justizministerium verweist in seiner Anfragebeantwortung selbst darauf, ohne eigene Abhilfemaßnahmen zu benennen.

Gewaltambulanzen: Finanzierung nur bis 2026 gesichert

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gewaltambulanzen. Die Pilotprojekte in Graz (seit April 2024) und Wien (seit Jänner 2025) laufen — ihre Finanzierung ist aber lediglich für heuer budgetär gesichert. Ob die Mittel für 2027 fließen, ist offen: Der Bedarf wurde laut Ministerium zwar „angemeldet”, mehr nicht.

Für einen bundesweiten Ausbau gibt es bislang keinen verbindlichen Zeitplan. Das Justizministerium führt nach eigenen Angaben Gespräche mit den Universitäten Salzburg und Innsbruck — konkrete Förderansuchen, die das Gesetz voraussetzt, liegen aber noch nicht vor. Wie viele Gewaltopfer aus ländlichen Regionen deshalb lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen? Auch dazu: keine Daten.