Damit setzt die Staatsregierung einen umstrittenen Vorstoß der CSU um, der seit Monaten für Diskussionen sorgt.

Wie die Welt berichtete, geht die neue Regelung aus einem Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen hervor. Vorgesehen ist, dass neben der Bayernhymne entweder die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne Teil des offiziellen Festakts sein müssen. Ursprünglich hatte die CSU sogar verlangt, dass alle drei Hymnen verpflichtend abgespielt werden.

Söder drängte auf schnelle Umsetzung

CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits zu Jahresbeginn auf eine rasche Einführung gedrängt. Noch vor Ende des laufenden Schuljahres sollten die Hymnen bei Abschlussfeiern erklingen. Dazu kommt es nun jedoch erst mit Beginn des kommenden Schuljahres.

Laut BR24 war die zuständige Kultusministerin Anna Stolz von den Freien Wählern zunächst zurückhaltend. Sie wollte die Frage zuerst mit Vertretern der sogenannten „Schulfamilie“ diskutieren. Nach Gesprächen mit Verbänden und Schulen entschied sich das Ministerium schließlich für eine abgeschwächte Variante der CSU-Forderung.

Keine Pflicht zum Mitsingen

Die Schulen erhalten dabei Spielraum bei der Umsetzung. Die Hymnen können live von Musikgruppen gespielt oder einfach vom Band eingespielt werden. Eine Verpflichtung zum Mitsingen gibt es offiziell nicht.

Dennoch sollen laut Ministerium Textblätter verteilt werden, damit ein „textsicheres Mitsingen“ möglich sei. Genau dieser Punkt sorgt bei Kritikern für Kopfschütteln. Vor allem der Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen sorgt für zusätzliche Debatten.

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