Änderungsanträge müssen nun aber noch vom Rat der EU-Länder extra gebilligt werden, und könnten die finale Absegnung verzögern. Im März hatte das EU-Parlament die Verlängerung bereits einmal abgelehnt. Die neuerliche Abstimmung hatte für Kritik gesorgt.

Nach einer chaotischen Abstimmung mit zahlreichen Änderungsanträgen ging die Verlängerung schließlich knapp durch. Das sogenannte Dringlichkeitsverfahren sorgte für einige Kritik im EU-Parlament: Bei der Abstimmung am Donnerstag hätte nur eine absolute Mehrheit aller EU-Abgeordneten (nicht nur der im Plenarsaal anwesenden) die Verlängerung verhindern können. Die Änderungsanträge, die der Rat der EU-Länder nun auch absegnen muss, sollen die Verlängerung offenbar etwas verzögern.

Die Abgeordneten wollen etwa “Kommunikationen, bei denen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet wird, wurde oder werden wird”, vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnehmen. Der Standpunkt des Parlaments (in der geänderten Fassung) wird nun dem Rat vorgelegt, der drei Monate Zeit hat, die Änderungen anzunehmen oder abzulehnen. Sollte der Rat nicht alle Änderungen akzeptieren, wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, um sich auf das Gesetz zu einigen. Die Zustimmung des Rates galt aber als Formsache, da dieser der Verlängerung bereits prinzipiell zugestimmt hatte.

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Ziel ist langfristige Lösung

Die Regelung betrifft vor allem pornografische Bilder und Videos. Laut Europäischer Kommission ist Europa weltweit der größte Standort für Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz. Jede Sekunde werden zwei entsprechende Bilder oder Videos online geteilt. Ziel ist daher eine langfristige Lösung: Die EU-Kommission hatte im Mai 2022 vorgeschlagen, Internet-Plattformen gesetzlich zum massenhaften Ausspähen privater Chatnachrichten zu verpflichten, um Bilder von Kindesmissbrauch aufzuspüren, und nicht wie bisher freiwillig.

Die Verhandlungen dazu unter den Mitgliedsländern gestalteten sich aufgrund des Widerstands einiger Länder – darunter Österreich und Deutschland – schwierig. Es ging dabei um Datenschutzbedenken. Nachdem Verhandlungen, in denen sich Vertreter von EU-Parlament und Rat der Mitgliedsländer auf einen Kompromiss einigen sollten, gescheitert waren, war im EU-Parlament bereits im März über die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung abgestimmt worden. Da die Abgeordneten damals dagegen waren, lief die Regelung mit April aus. Am Dienstag wurde mit knapper Mehrheit für die Abstimmung heute votiert.

Österreichs Abgeordnete gespalten

Österreichs EU-Abgeordnete zeigten sich im Vorfeld der Abstimmung gespalten: Während SPÖ und ÖVP ankündigten, für die Verlängerung der Ausnahmeregelung zu stimmen, erklärten FPÖ, NEOS und Grüne, mit Nein abstimmen zu wollen – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder hatte im Pressegespräch erklärt, das Provisorium der freiwilligen Überprüfung sei “nicht das, was wir wollen, aber wir werden zustimmen”. Er wäre dafür, dass “Plattformen Verantwortung übernehmen müssen”.

ÖVP-EU-Parlamentarier Lukas Mandl betonte, es sei “wichtig, dass Plattformen weiter suchen dürfen und Kinder geschützt werden”. Er erklärte nach der Abstimmung: “Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Kinderschutz zur Verhandlungsmaterie gemacht wird. Das ist unangebracht. Das haben wir heute korrigiert, wenn auch mit einigen Wermutstropfen, weil einige wenige eingebrachte Anträge zur Verwässerung knappe Mehrheiten gefunden haben. Der sprichwörtliche Ball liegt jetzt beim Rat der Regierungen. Ich bin zuversichtlich, dass der Ball bald verwertet wird und wir den Kinderschutz wieder einschalten. Kinderschutz duldet keinen Aufschub.”

Für die FPÖ hat die Chatkontrolle nichts mit Grundrechtsschutz zu tun; die “anlasslose Massenüberwachung” wird abgelehnt. Auch die Grünen lehnen diese ab und kritisierten im Vorfeld, dass das Votum von März nicht respektiert wurde. Die NEOS fordern hingegen, dass die Plattformen wie im ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Überwachung verpflichtet werden.