Der Fall sorgt seit Tagen für politische Aufregung: Ein 29-jähriger Syrer, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt wurde und laut Gerichtsurteil in seiner Heimat an Kampfhandlungen für eine islamistische Miliz teilgenommen hatte, könnte österreichischer Staatsbürger werden.
Nun kündigt das Innenministerium an, gegen die Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgerichts vorzugehen. Aus Sicht des Ressorts sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Mann tatsächlich eine positive Einstellung zu Österreich habe und die grundlegenden Werte der Republik teile.
Verurteilter Kämpfer beantragte Austro-Pass
Der Syrer war 2014 nach Österreich gekommen und erhielt Schutzstatus. Zwei Jahre später wurde er vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu 30 Monaten Haft verurteilt. Laut Urteil hatte er sich der islamistischen Gruppierung „Liwa al-Tawhid Idlib“ angeschlossen, mit Waffen hantiert und an militärischen Operationen zur Errichtung eines radikal-islamischen Kalifats in Syrien teilgenommen.
Nach Verbüßung eines Teils der Strafe wurde er vorzeitig entlassen. Ein Versuch des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), ihm den Schutzstatus abzuerkennen, scheiterte später vor Gericht.
Deradikalisierungsprogramm abgelehnt
Zwar kamen Organisationen wie DERAD und NEUSTART später zum Schluss, dass keine konkreten Hinweise auf eine fortgesetzte Radikalisierung vorliegen würden. Ein freiwilliges Deradikalisierungsprogramm lehnte der Syrer allerdings ab.
2023 wurde er zudem nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Ein Jahr später beantragte der mittlerweile verheiratete Familienvater die österreichische Staatsbürgerschaft.
VfGH hob Ablehnung auf
Die steirische Landesregierung hatte den Antrag zunächst abgewiesen. Auch eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht blieb zunächst erfolglos. Erst der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung auf.
Die Höchstrichter sahen eine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander und bemängelten, dass die angenommene Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht ausreichend begründet worden sei. In weiterer Folge entschied das Landesverwaltungsgericht zugunsten des Syrers und sprach sich für die Verleihung der Staatsbürgerschaft aus.
Karner: Entscheidung mangelhaft begründet
Das Innenministerium hält das Urteil jedoch für rechtlich problematisch. Man ortet eine „Fehlentscheidung“ und kritisiert insbesondere die Begründung des Gerichts. Deshalb werde ein Rechtsmittel eingelegt, um die Verleihung des österreichischen Passes vorerst zu stoppen.
Auch die Steiermark zieht erneut vor Gericht. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) bekräftigte seine Kritik und fordert eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts. „Es darf nicht sein, dass man potenziellen Terroristen die Staatsbürgerschaft verleiht“, erklärte Kunasek.

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