Wolfgang Sobotka, ehemals Innenminister und Nationalratspräsident, heute Präsident der Politischen Akademie der ÖVP („Campus Tivoli“), präsentierte am Mittwoch ein neues Policy Paper gegen den Politischen Islam. Neben ihm: Nicolas Stockhammer, Terrorismus- und Extremismusforscher an der Universität für Weiterbildung Krems.

Doch gleich zu Beginn zeigte sich ein bemerkenswerter Widerspruch: Die beteiligten Experten bleiben anonym.

Das Papier sei Ergebnis konsolidierter Gespräche mit Fachleuten, berichtete Stockhammer. Auch muslimische Forscher seien beteiligt gewesen. Wegen „gewisser Schutzbedürfnisse“ würden sie nicht namentlich genannt. Sobotka verwies auf muslimische Islamismus-Kritiker wie Ahmad Mansour, die Polizeischutz brauchen.

Die unerwähnte Pointe: Bundeskanzler Christian Stocker forderte zuletzt eine Klarnamenpflicht im Netz, Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll will laut Medien daran festhalten – SPÖ und NEOS lehnen das ab. Wer im Internet anonym auftritt, soll aus der Deckung geholt werden. Nur bei den von der Volkspartei beigezogenen Islamismus-Experten endet diese Zumutbarkeit offenbar: Sie bleiben aus Sicherheitsgründen anonym.

Aber das ist nur der erste Bruch. Noch brisanter ist das Papier selbst.

Wurde das knallharte Papier bei der Pressekonferenz politisch entschärft?

Denn die Präsentation – vor allem durch Sobotka – klang deutlich harmloser als der Text. Vieles hörte sich nach Prävention, Bildung und Gesamtstrategie an. Sobotka betonte, es gehe nicht gegen den Islam als Religion und nicht gegen friedliche Muslime. Ziel sei der Kampf gegen den Missbrauch von Religion gegen das westliche liberale Demokratiemodell.

Doch wer das Paper liest, merkt schnell: Der Text ist wesentlich schärfer als seine öffentliche Präsentation. Darin ist nicht nur von Bildung und Prävention die Rede. Es geht um Unterwanderung, Infiltration, Förderstopps, Ausweisungen, mögliche Verbote und Konsequenzen für anerkannte religiöse Strukturen.

Sobotka sprach vorsichtig – das von ihm präsentierte Papier ist knallhart.

Der Satz, der in den Berichten kaum vorkam

Der härteste Satz steht in den rechtlichen Handlungsempfehlungen. Dort fordert das Paper ein „Verbot jedweder Betätigung im Sinne des Politischen Islam.“

Es ist eine Verbotsforderung. Auch wenn das Paper den Politischen Islam zuvor ausdrücklich von friedlicher Religionsausübung abgrenzt, bleibt die praktische Umsetzung heikel: Wo endet konservative Religionsausübung? Wo beginnt politische Unterminierung des liberalen Rechtsstaats?

Auf die Frage des exxpress, ob angesichts der historischen Erfahrung mit dem Verbotsgesetz auch beim Politischen Islam so ein Verbot denkbar sei, bremste Sobotka bei der Pressekonferenz sofort. Es brauche eine Güterabwägung. Das Verbotsgesetz sei das einzige Gesinnungsgesetz der Republik. Gegenüber Verboten, die in die Gesinnung gingen, sei man „sehr, sehr skeptisch“. Vor einem solchen Gesetz sehe er „sehr, sehr viele andere Möglichkeiten“.

Stockhammer versuchte die Trennlinie zu präzisieren. Es gehe beim Verbot „wirklich um die Handlung, nicht um die Gesinnung“. Das ist wichtig: Gemeint ist kein Gesinnungsverbot. Aber ein Betätigungsverbot steht im Papier ausdrücklich drin.

Der heikelste Punkt: Könnte es auch die offizielle Islam-Vertretung treffen?

Noch brisanter als die allgemeine Verbotsfrage ist ein Passus zum Islamgesetz und Religionsrecht.

Das Paper fordert eine „Überprüfung, ob aus der Muslimbruderschaft heraus gesteuerte oder dominierte Strukturen die Anforderungen an eine anerkannte Religionsgesellschaft … verletzen“. Zu diesen Anforderungen nennt das Papier: „positives Verhältnis zur Rechtsordnung, Ablehnung von Gewalt, Achtung der Grundrechte“.

Falls solche Strukturen diese Anforderungen verletzen, seien laut Paper „gegebenenfalls Konsequenzen hinsichtlich Anerkennung oder Kooperation zu ziehen“.

Das ist kein ausdrücklicher Aufruf zum Verbot der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Aber die Logik führt genau an diesen heiklen Punkt heran. Denn die IGGÖ ist die anerkannte islamische Religionsgesellschaft in Österreich. Wenn das Paper fordert, bei islamistisch gesteuerten oder dominierten Strukturen mögliche „Konsequenzen hinsichtlich Anerkennung oder Kooperation“ zu prüfen, dann steht nicht nur ein freundlicher Dialog im Raum – sondern die Frage nach dem Status der offiziellen Islam-Vertretung selbst.

Noch deutlicher: Sollte nachgewiesen werden, dass anerkannte islamische Strukturen von der Muslimbruderschaft oder anderen islamistischen Netzwerken geprägt oder gesteuert werden, wäre laut Paper nicht nur mehr Transparenz fällig. Dann müsste auch geprüft werden, ob Kooperation und Anerkennung weiter bestehen können. Genau das macht diese Passage politisch so explosiv.

Bei der Pressekonferenz klang das viel weicher. Sobotka sagte, man wolle die IGGÖ „ermuntern“, sich gegen den Politischen Islam einzusetzen und ein klares Konzept vorzulegen. Stockhammer sprach davon, die IGGÖ stärker einzubinden und gegebenenfalls ihre Verantwortung einzumahnen.

Das Paper spricht nicht nur von Ermunterung. Es spricht von möglichen Folgen für Anerkennung und Kooperation – also von der Statusfrage der offiziellen Islam-Vertretung.

Die IGGÖ lehnt die Grundprämisse seit Jahren ab

Genau hier wird die Sache politisch brisant. Die IGGÖ lehnt den staatlichen Zugriff auf das Thema Politischer Islam seit Jahren ab.

Schon 2020 erklärte die IGGÖ eine Zusammenarbeit mit der Dokumentationsstelle Politischer Islam für „unzumutbar“. IGGÖ-Präsident Ümit Vural sagte damals, man befürchte eine Überwachung der muslimischen Bevölkerung.

2025 kritisierte die IGGÖ den niederösterreichischen „Aktionsplan Radikaler Islam“ scharf. Vural erklärte, der Aktionsplan stelle muslimische Religiosität „pauschal unter Extremismusverdacht“ und schaffe ein „Klima des Misstrauens“. Integration brauche „Dialog, Bildung und Vertrauen – nicht Kontrolle und politische Schnellschüsse“.

Der ungelöste Konflikt: Das Paper will die IGGÖ stärker in die Pflicht nehmen – doch die IGGÖ lehnt zentrale Instrumente und Begriffe dieser Politik seit Jahren ab. Wie eine solche „Inpflichtnahme“ funktionieren soll, bleibt offen.

Hinzu kommen Vorwürfe gegen Persönlichkeiten aus dem Umfeld der IGGÖ, sich selbst im Dunstkreis mutmaßlich islamistischer Netzwerke zu bewegen.

Harte Rechtsforderungen: Kontrolle, Fremdenrecht, Nachrichtendienste

Auch sonst ist der Katalog deutlich härter als die öffentliche Tonlage der Pressekonferenz – vor allem unter dem Abschnitt „rechtliche Maßnahmen und Kontrollinstrumente“.

Das Paper fordert eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten der Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden über anerkannte Moscheen hinaus. Islamistische Vereine und Organisationen mit antisemitischer oder demokratiefeindlicher Agenda sollen stärker beobachtet werden. Zudem sollen Vereinsrecht, Islamgesetz sowie Kultus- und Veranstaltungsrecht harmonisiert werden, um rechtliche Lücken zu schließen und bestehende Vereins- und Symboleverbote konsequenter anwenden zu können.

Auch das Fremdenrecht soll auf den Prüfstand: Ausweisung, Einreise und Familiennachzug sollen bei „ideologischer und einschlägig konnotierter religiöser Tätigkeit“ evaluiert werden – ausdrücklich genannt werden Prediger, Influencer sowie Funktionäre.

Dazu kommt die Prüfung spezialisierter Gerichte, Richter, Gutachter und Staatsanwaltschaften für Terrorismus, Extremismus und Religionsrecht. Auch eine neuerliche Prüfung erweiterter Befugnisse der Nachrichtendienste wird gefordert – gerade mit Blick auf religiös begründeten Extremismus, technische Entwicklungen und soziale Plattformen.

Das ist kein weiches Integrationspapier. Es ist ein sicherheitspolitischer Forderungskatalog.

Muslimbruderschaft: Verbotsfrage liegt am Tisch

Ein eigener Abschnitt widmet sich der Muslimbruderschaft. Das Paper beschreibt sie als transnationale islamistische Bewegung, die langfristig auf die Umgestaltung staatlicher und gesellschaftlicher Ordnungen im Sinne einer islamistischen Agenda abziele. In Österreich trete sie meist nicht unter eigenem Namen auf, sondern über ein Geflecht von Organisationen, Vereinen und persönlichen Netzwerken.

Besonders brisant: Das Paper diskutiert ausdrücklich die Möglichkeit eines Verbots der Muslimbruderschaft in Österreich. Ein „ausdrückliches, organisationsweites Verbot“ gebe es derzeit nicht. Doch aus dem Symbolegesetz und der dort verankerten negativen Beurteilung der Muslimbruderschaft könne man „in Verbindung mit dem Islamgesetz ein Verbot der Handlungen der MB in Österreich ableiten“. Eine Klarstellung hätte laut Paper „eine wichtige Signalwirkung“.

Stockhammer wurde bei der Pressekonferenz noch deutlicher: Aus Extremismusgesetzgebung und Symbolverbot lasse sich ableiten, „dass die Muslimbruderschaft eine extremistische Organisation ist“ – und man sie „entsprechend verbieten“ könne. Einschränkung: Das sei Sache des Gesetzgebers.

Österreich diskutiert nicht im luftleeren Raum. Die USA haben im Jänner 2026 Zweige der Muslimbruderschaft in Libanon, Ägypten und Jordanien terroristisch bzw. sanktionsrechtlich gelistet. Auch im niederländischen Parlament sprach sich am 17. März 2026 eine Mehrheit für ein Verbot der Muslimbruderschaft und verbundener Organisationen aus. Die Verbotsfrage ist international längst politisch angekommen.

„Marsch durch Institutionen“

Stockhammer wurde auch beim Thema Infiltration ungewöhnlich deutlich. Er sprach bei der Pressekonferenz von Lobbying und Infiltration von Gremien. Es werde versucht, eine Art „Marsch durch Institutionen“ voranzutreiben. Besonders angestrengt würden Führungsebenen in der öffentlichen Verwaltung.

Im Paper selbst reicht die Warnung noch weiter: Es spricht von Lobbying und Infiltration in kommunale Gremien, Migrantenselbstorganisationen, dialogorientierte Plattformen und muslimische Dachorganisationen – bis hin zu Führungsebenen der öffentlichen Verwaltung sowie potenziell innerer Sicherheit, Landesverteidigung und kritischer Infrastruktur.

Damit geht es längst nicht nur um radikale Prediger oder Moscheevereine. Es geht um die Frage, ob islamistische Netzwerke in sensible Bereiche des Staates hineinwirken könnten.

Kein Steuergeld für Indoktrination

Auch finanziell wird das Paper konkret. Es fordert eine Analyse von Finanzierungsnetzwerken und Geldflüssen – ausdrücklich auch bei öffentlichen Geldern an religiös-extremistische Netzwerke und Akteure.

Für das Sozial- und Förderwesen sowie religiöse Einrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Privatschulen soll ein verpflichtender Kontrollmechanismus geschaffen werden. Bei Nachweis von Indoktrination oder Geschlechtertrennung sollen Förderungen sofort suspendiert und verwaltungsrechtliche Bewilligungen entzogen werden. Auch Kindergärten und Privatschulen geraten damit ins Visier.

Schulen, TikTok, Woke-Islamismus

Besonders greifbar wird das Paper beim Thema Schule. Es spricht von ehrkulturellen Gewaltformen, Sittenwächtern, Jugendbanden, Indoktrination und der Ablehnung säkularer Werte als Risiken für Gleichberechtigung und demokratische Sozialisation.

Sobotka brachte bei der Pressekonferenz ein konkretes Beispiel: Schüler, die zu einer Lehrerin sagen: „Allah ist größer als du und du hast mir nichts hier anzuschaffen.“ Auch die Verweigerung des Handschlags und die fehlende Gleichstellung von Mann und Frau nannte er als Beispiele.

Radikalisierung findet laut Paper längst nicht mehr nur in Moscheen statt. Genannt werden TikTok, Snapchat, RocketChat, Telegram und YouTube. Islamistische Botschaften würden über Musik, Lifestyle und Memes jugendkulturell anschlussfähig gemacht. Stockhammer sprach zudem von salafistischen Influencern und Predigern wie Abu Baraa, die hohe Reichweiten erzielen und daraus ein Geschäftsmodell machen.

Dazu kommt der sogenannte „Woke-Islamismus“: Islamistische Akteure würden linke Identitäts- und Antidiskriminierungsdiskurse übernehmen, Begriffe wie Rassismus, Marginalisierung, Kolonialismus und Empowerment instrumentalisieren und damit Kritik abwehren.

Stockhammer sprach überdies von Synergien zwischen Islamisten und Links- beziehungsweise Rechtsextremisten. Gemeinsame Anknüpfungspunkte seien Antisemitismus, Antizionismus und in bestimmten Konstellationen auch Homophobie.

Antisemitismus als roter Faden

Das Paper sieht Antisemitismus als zentralen Bestandteil islamistischer Feindbildlogik. Besonders alarmierend sind die genannten Zahlen: Bei muslimischen Befragten in Österreich würden 58 bis 59 Prozent der Aussage zustimmen, Israel behandle Palästinenser ähnlich wie die Deutschen im Zweiten Weltkrieg die Juden. Rund die Hälfte lehne das Existenzrecht Israels ab.

Sobotka verwies bei der Pressekonferenz auch auf Drohungen rund um den Song Contest in Wien und warnte vor antisemitischen Ausfällen, Demonstrationen und Parolen wie „From the River to the Sea“. Kurz: Es geht auch um die Sicherheit jüdischen Lebens in Österreich.

Drei Brüche, eine Geschichte

Das Policy Paper stellt harte und wichtige Fragen. Es beschreibt den Politischen Islam als langfristige, hybride Bedrohung für den Rechtsstaat. Es fordert einen Staat, der nicht nur diskutiert, sondern kontrolliert, sanktioniert und notfalls verbietet. Doch die Pressekonferenz offenbarte drei Brüche.

Erstens: Das Paper fordert ein Betätigungsverbot – Sobotka zeigt sich am Mikrofon „sehr, sehr skeptisch“.

Zweitens: Das Paper spricht von möglichen Konsequenzen bei Anerkennung und Kooperation religiöser Strukturen – auf der Bühne wird daraus eine Ermunterung an die IGGÖ.

Drittens: Die ÖVP fordert Klarnamen und Verantwortung im Netz – während die beteiligten Experten beim Thema Politischer Islam aus Schutzgründen anonym bleiben müssen. Hat Anonymität also doch ihre Vorteile?

Das Paper ist konkret, umfassend und viel härter, als es die Präsentation vermuten ließ. In Kombination mit der Pressekonferenz bleiben vor allem jene Fragen offen, über die bisher kaum jemand spricht.