Der Politische Islam sei eine „strategisch angelegte subversive Aushöhlung des Rechtsstaats“ – teilweise sogar „mit den Mitteln des Rechtsstaats“. Im exxpress-TV-Interview wird Terrorismusforscher Nicolas Stockhammer deutlich: Österreich brauche härtere Instrumente gegen legalistischen Islamismus, eine klare Einordnung der Muslimbruderschaft und wohl auch ein Betätigungsverbot.
Besonders brisant: Auf die Frage, ob ein Verbot „jedweder Betätigung im Sinne des Politischen Islam“ neue Gesetze brauche, sagt Stockhammer: „Das wäre wünschenswert.“ Gemeint sei aber kein Gesinnungsverbot, wie das Verbotsgesetz. Es gehe um „Handlungen, die glasklar einer politischen Islam-Agitation zuzurechnen sind“.
Auch bei der islamistischen Muslimbruderschaft wird Stockhammer scharf. Österreich brauche eine klare Einordnung der dominanten Organisationen des Politischen Islam als extremistische Organisationen. Und zur Frage, ob von der Muslimbruderschaft dominierte offizielle Islam-Strukturen ihre Anerkennung verlieren könnten, sagt er: „Das wäre wünschenswert, sofern das rechtlich umsetzbar ist.“
Damit ist der Ton gesetzt.
Nicolas Stockhammer ist Politikwissenschaftler an der Universität für Weiterbildung Krems und einer der profiliertesten Terrorismus- und Extremismusforscher Österreichs. Zuletzt präsentierte er für den ÖVP-nahen Campus Tivoli ein Policy Paper gegen den Politischen Islam. Im exxpressTV-Interview erklärt er nun, was daraus politisch folgen müsste.

„Subversive Aushöhlung des Rechtsstaats“
Nach dem 11. September geriet der islamistische Terrorismus ins Visier. Beim jüngst präsentierten Papier zum Politischen Islam geht es aber um etwas anderes: einen nicht unmittelbar gewaltbereiten, legalistischen Islamismus, der langfristig plant. Stockhammer beschreibt diesen als „strategisch angelegte subversive Aushöhlung des Rechtsstaats“ – teilweise „mit den Mitteln des Rechtsstaats“. Es gehe darum, islamistische Ziele Schritt für Schritt voranzutreiben.
Genau deshalb brauche Österreich eine Gesamtstrategie. Der Staat sehe bisher oft nur einzelne Ausschnitte – Schule, Moschee, Social Media, Sicherheit, Justiz –, aber nicht das gesamte Netzwerk. Stockhammer spricht von einem „Kompetenzdefizit bei staatlichen Stellen“, die zwar mit dem Thema betraut seien, aber „nicht die Dimension der Problematik erfassen“ könnten.
Es gelte zu zeigen, wo die Anknüpfungspunkte des Politischen Islam liegen, welche Zielsetzungen verfolgt werden und welche Mittel und Methoden zum Einsatz kommen.
„Handlung, nicht Gesinnung“
Einer der brisantesten Punkte des Papers lautet: „Verbot jedweder Betätigung im Sinne des Politischen Islam.“ Im exxpress-Interview verteidigt Stockhammer diese Linie ausdrücklich.
Auf die Frage, ob dafür neue Gesetze nötig wären, sagt er: „Das wäre wünschenswert.“ Zugleich betont er: Wie genau das umgesetzt werde, müssten Politik und Legisten klären.
Das derzeitige Normengerüst bilde dieses „hochdynamische Feld“ möglicherweise nicht ausreichend ab. Vor allem werde der Politische Islam noch nicht überall als das verstanden, was er laut Stockhammer ist: „eine Bedrohung für unseren pluralistischen, liberalen Rechtsstaat und die Demokratie“.

Wichtig ist ihm die Abgrenzung: Es gehe nicht darum, religiöse Überzeugungen zu bestrafen. Österreichs Strafrecht bestrafe grundsätzlich keine Gesinnungen – mit Ausnahme des NS-Verbotsgesetzes.
Zwar gebe es immer wieder Forderungen, beim Politischen Islam eine Analogie zum Verbotsgesetz zu schaffen. Aus Sicht der Extremismusforschung spreche für ihn „nichts dagegen“. Er räumt aber ein: Viele Juristen hätten hier massive Einwände.
Deshalb plädiert das Paper für einen handlungszentrierten Ansatz. Stockhammer: Man müsse „Handlungen, die glasklar einer politischen Islam-Agitation zuzurechnen sind“, unter Strafe stellen.
Was bedeutet das konkret? Nicht das Gebet. Nicht religiöse Praxis. Nicht das Tragen religiöser Kleidung. Stockhammer sagt ausdrücklich: Es gehe um den Versuch, Parallelstrukturen zu schaffen, segregationistische Narrative zu verbreiten, islamistische Propaganda zu betreiben oder die Scharia als politische Zielgröße im Rechtsstaat durchzusetzen.
Seine Trennlinie: Religionsfreiheit ja – Missbrauch von Religion zur Bekämpfung des Staates nein.
Muslimbruderschaft: „Wie eine Art Geheimbund“
Besonders deutlich wird Stockhammer bei der Muslimbruderschaft. Sie gilt als älteste und größte Organisation des Politischen Islam, gegründet 1928 in Ägypten. Die palästinensische Hamas ist ihr bekanntester Zweig und als Terrororganisation eingestuft.
Stockhammer fordert für Österreich eine klare Einordnung: „Österreich braucht eine klare Einordnung der bekannten dominanten Organisationen des Politischen Islam als extremistische Organisationen.“
Das Problem: Die Muslimbruderschaft tritt in Europa selten offen unter diesem Namen auf. Genau das sei Teil der Strategie. Stockhammer spricht davon, dass sich diese Strukturen „wie eine Art Geheimbund“ ausbreiten wollten.
Dann wird er deutlich: „Wenn ich an die Muslimbruderschaft denke, fällt mir immer das Zitat ein: Der größte Trick des Teufels war, dass er die Menschen annehmen hat lassen, dass es ihn nicht gibt.“
Es gebe, so Stockhammer, ein „nachweisbares Werken und Wirken dieser Organisationen und Strukturen“. Vieles sei im Zuge der Verfahren in Graz an die Oberfläche gekommen. Aus Sicht der Extremismusforschung sei das „eigentlich Indikator genug“, um eine Maßnahmenkette in Gang zu setzen.
Verbotsfrage: USA als Vorbild?
In den Niederlanden hat sich das Parlament bereits für ein Verbot der Muslimbruderschaft ausgesprochen. Auch in den USA wurden Zweige der Muslimbruderschaft stärker ins Visier genommen. Stockhammer hält auch für Österreich eine klare Linie für nötig.
Mit Blick auf bestehende Symboleverbote und Extremismusgesetzgebung sagt er, man könne ableiten, „dass die Muslimbruderschaft eine extremistische Organisation ist“. Zumindest bei bestimmten Armen der Muslimbruderschaft könne man auch eine Einstufung als terroristische Organisation andenken – „wie es die USA gemacht haben“.
Zugleich bleibt Stockhammer rechtsstaatlich vorsichtig: Umsetzung, Gesetzgebung und konkrete Verbote seien Sache der Politik und der Legisten. Sein Befund als Extremismusforscher ist aber eindeutig: Österreich brauche eine klare Einordnung dominanter Organisationen des Politischen Islam.
„Marsch durch Institutionen“
Stockhammer warnt nicht nur vor Vereinen, Moscheen oder Predigern. Es gehe auch um Machtpositionen. Akteure des Politischen Islam – etwa die Muslimbruderschaft und andere – propagierten einen „Marsch durch die Institutionen“. Ziel sei es, Machtpositionen zu erlangen und aus diesen Positionen heraus extremistische Ziele durchzusetzen.
Das ist der Kern der Warnung: Der Politische Islam agiere nicht nur offen konfrontativ. Er arbeite langfristig, legalistisch, subversiv – und gerade deshalb oft schwer greifbar.
Könnte man der Islam-Vertretung die Anerkennung entziehen?
Ein besonders heikler Punkt betrifft das Islamgesetz und die anerkannte islamische Religionsgesellschaft in Österreich: die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Das Paper stellt die Frage, ob aus der Muslimbruderschaft heraus gesteuerte oder dominierte Strukturen die Anforderungen an eine anerkannte Religionsgesellschaft verletzen könnten – etwa das positive Verhältnis zur Rechtsordnung, die Ablehnung von Gewalt und die Achtung der Grundrechte.
Wenn das der Fall wäre, könnten laut Paper Konsequenzen hinsichtlich Anerkennung oder Kooperation zu ziehen sein.
Im Interview wird Stockhammer gefragt, ob das im Klartext bedeute: Wenn eine offizielle islamische Struktur von der Muslimbruderschaft dominiert wäre, könnte ihr die Anerkennung entzogen und die Kooperation eingestellt werden. Stockhammers Antwort ist bemerkenswert klar: „Das wäre wünschenswert, sofern das rechtlich umsetzbar ist.“
Zugleich betont er: Das Paper sei von der Überzeugung getragen, dass man mit der IGGÖ kooperieren solle und müsse. Aber diese Kooperation bedeute auch Verantwortung. Stockhammer spricht von „Rechten und Pflichten“. Eine Dachorganisation müsse mittragen, dass extremistische Ausprägungen unterbunden und bekämpft werden.
Eigene Expertise für Justiz und Gerichte
Ein weiterer Vorschlag des Papers: spezialisierte Richter, Staatsanwälte, Gutachter und Gerichte für Fälle rund um Terrorismus, Extremismus und Religionsrecht.
Stockhammer verweist auf Defizite der Vergangenheit: Bei bisherigen Verfahren gegen islamistische Strukturen sei sichtbar geworden, dass vorhandenes Beweismaterial teilweise nicht entsprechend ausgewertet werden konnte.
Es brauche daher fachkundige Stellen. Richter und Staatsanwälte müssten die Codes, Begriffe, Strukturen und Arbeitsweisen islamistischer Netzwerke besser verstehen. In anderen Ländern gebe es dafür bereits Vorbilder. „Es ist auch keine Schande, sich manche Ideen von anderen abzuschauen.“
Nachrichtendienste: Mehr Befugnisse – aber bessere Kontrolle
Auch die Nachrichtendienste müssten laut Stockhammer stärker auf den nicht unmittelbar gewalttätigen Islamismus schauen. Denn dieser sei oft der Nährboden für spätere Gewalt.
Der Verfassungsschutz sei primär auf Gefahrenabwehr und Terrorismus ausgerichtet. Doch man müsse stärker jene Strukturen und Akteure in den Blick nehmen, die Extremismus langfristig befördern und „Katalysatoren für dschihadistische Gewalt“ seien.
Auf die Frage, ob das auch mehr Kompetenzen für Nachrichtendienste bedeute, antwortet Stockhammer: „Auf jeden Fall.“ Zugleich müsse die Kontrolle dieser Kontrolle professionalisiert werden.
Ausweisungen und Fremdenrecht
Auch beim Fremdenrecht plädiert Stockhammer für Härte. Wenn Akteure eindeutig extremistischen Strukturen zuzurechnen seien, müsse der Rechtsstaat seine Mittel ausschöpfen.
Es gehe darum, „solche Infiltrationsversuche“ zu unterbinden. Bei Personen, die klar mit extremistischen Organisationen verbunden seien, sagt Stockhammer: „Da denke ich, ist es würdig und recht als Rechtsstaat zu sagen: Wir wollen solche Leute nicht in unserem Land haben.“
TikTok-Prediger: „Sie vergiften unsere Jugendlichen“
Ein zentrales Feld ist für Stockhammer der digitale Raum. Dort habe sich eine „metastasierende Entwicklung“ vollzogen: extremistische Influencer, salafistische Prediger, islamistische Kanäle, die Jugendliche permanent erreichen.
Stockhammer sagt: „Diese Akteure sitzen irgendwo im Ausland und vergiften unsere Jugendlichen hier.“
Der Staat müsse dem „mit allen Möglichkeiten vehement“ etwas entgegensetzen. Dabei gehe es nicht nur um Strafrecht. Manche Influencerprediger bewegten sich bewusst unterhalb der Schwelle der Illegalität. Sie seien schwer zu fassen – auch weil es für viele ein Geschäftsmodell sei.
Stockhammer verweist auf Fälle, in denen islamistische Prediger nicht wegen extremistischer Aussagen, sondern über Finanzdelikte oder Steuerfragen gestoppt wurden. Auch solche Wege müsse der Rechtsstaat nutzen.
Gegen-Narrative reichen nicht: Es braucht Alternativen
Gegen islamistische Erzählungen brauche es laut Stockhammer nicht nur Gegen-Narrative, sondern auch alternative Narrative.
Er erklärt: Zuerst müsse man Jugendlichen zeigen, warum die Propaganda der Extremisten falsch sei. Gerade wer stundenlang in TikTok-Schleifen mit solchen Inhalten konfrontiert sei, brauche Sensibilisierung.
Dann müsse man aber auch einen anderen Weg anbieten. Stockhammer sagt sinngemäß: Jugendliche müssten verstehen, dass sie gläubige Muslime, Österreicher mit Migrationshintergrund und Teil dieser Gesellschaft sein können – ohne Entweder-oder.
Auch Islamtheologen sieht er in der Pflicht. Viele selbsternannte Prediger seien theologisch wenig versiert. Deshalb müssten islamische Theologen klar zeigen, wenn das, was online verbreitet wird, nicht der Lehre des Islam entspricht.
Antisemitismus als gemeinsamer Nenner
Besonders deutlich wird Stockhammer beim Antisemitismus. Seit dem 7. Oktober 2023 habe es eine massive antisemitische Mobilisierung gegeben – vor allem im virtuellen Raum. Diese Inhalte kämen direkt bei Jugendlichen und Zielgruppen an und würden teilweise unmittelbar umgesetzt.
Aus Feindschaft gegenüber Israel sei bei vielen nochmals stärkere Judenfeindschaft geworden. Extremisten griffen das gezielt auf und verstärkten es.
Stockhammer spricht von einem phänomenübergreifenden Problem. Der „kleinste gemeinsame Nenner“ vieler extremistischer Milieus sei Antisemitismus – und häufig auch Homophobie. Auch Pride-Veranstaltungen stehen immer wieder im Visier islamistischer Extremisten, sagt der Terror-Experte.
Warum die Experten anonym blieben
Bemerkenswert ist auch die Entstehung des Papers. Stockhammer war das Gesicht der Präsentation – andere Experten blieben anonym.
Im Interview bestätigt er: Vor allem die muslimischen Experten wollten nicht namentlich genannt werden. Man habe sich in den Arbeitssitzungen darauf verständigt, „dass vor allem die muslimischen Experten nicht namentlich genannt werden wollen“. Später hätten auch andere Beteiligte Anonymität für sich reklamiert.
Stockhammer sagt dazu nüchtern: „Wie so oft: Einer muss dann draußen vorne stehen.“ Als Terrorismusforscher habe er „vielleicht einen anderen Zugang“ als Religionswissenschaftler.
Die Politik ist jetzt gefragt
Das Paper sei als Impuls gedacht, sagt Stockhammer. Es enthalte Ideen und konkrete Vorschläge. Nun sei die Politik gefragt, daraus etwas zu machen.
Sein Befund ist klar: Österreich dürfe den Politischen Islam nicht erst dann ernst nehmen, wenn bereits Gewalt im Spiel ist. Gerade der legalistische, subversive Islamismus sei gefährlich, weil er langfristig wirke, Strukturen aufbaue und den Rechtsstaat mit dessen eigenen Mitteln herausfordere.
Oder wie Stockhammer es gleich zu Beginn formulierte: Es geht um eine „strategisch angelegte subversive Aushöhlung des Rechtsstaats“.

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