Todesstrafe im Gespräch

Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle Angreifer nach bestehendem israelischen Strafgesetz für Verbrechen gegen das jüdische Volk, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Das israelische Strafgesetzbuch sieht für einige Anklagepunkte die Todesstrafe vor.

Letzte Hinrichtung betraf „Holocaust-Organisator“ Eichmann

Die letzte Hinrichtung in Israel fand 1962 an Adolf Eichmann statt. Er war ein führender Organisator des Holocaust, des Mordes an sechs Millionen Juden während der Zeit des Nationalsozialismus. Er wurde 1962 erhängt, nachdem ihn israelische Agenten in Argentinien gefasst und ein Gericht zum Tode verurteilt hatten.

Öffentliche Verfahren

Die Verfahren sollen öffentlich sein, wichtige Anhörungen werden live übertragen. Die Völkerrechtsexpertin Ya’ara Mordecai von der Yale Law School äußerte hierbei Bedenken hinsichtlich eines rechtsstaatlichen Verfahrens und Angst vor politischen „Schauprozessen“.

Meinungen geteilt

Die Abgeordnete Julia Malinowski, eine der Autorinnen des Gesetzes, sagte hingegen, die Gesetzgebung gewährleiste ein faires und rechtmäßiges Verfahren. Ein Sprecher der Hamas setzte das neue Gesetz in Kontext mit einem „Deckmantel für begangene Kriegsverbrechen der Israelis im Gazastreifen.“

1.200 Tote am 7. Oktober

Bei dem Überraschungsangriff am 7. Oktober 2023, der von Kämpfern der Nuchba-Eliteeinheit der radikalislamischen Hamas angeführt wurde, wurden laut israelischen Angaben mindestens 1.200 Menschen getötet, die meisten davon Zivilisten. Zudem verschleppten die Angreifer 251 Geiseln in den Gazastreifen.

Israel reagierte mit hartem Gegenschlag

Israel reagierte mit einem Angriff auf den Gazastreifen, bei dem nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörden mehr als 72.000 Palästinenser und Palästinenserinnen getötet und weite Teile der Enklave zerstört wurden.

Neuer Bericht thematisiert „massive sexualisierte Gewalt“

Bei dem Hamas-Angriff gab es laut einer Untersuchung der israelischen Zivilkommission systematische sexualisierte Gewalt. Der rund 300 Seiten lange Bericht stützt sich unter anderem auf Zeugenaussagen, Video- und Fotomaterial sowie forensische Analysen. In dem Bericht ist die Rede von „Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung, sexueller Folter und Verstümmelung, erzwungener Nacktheit, Hinrichtungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, sexualisierten Übergriffen an Leichen sowie sexualisierten Angriffen in Anwesenheit von Familienangehörigen“. Insgesamt seien 13 wiederkehrende Muster sexualisierter Gewalt an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Phasen der Angriffe festgestellt worden.