Jeden Donnerstag und Freitag Stau: Verfassungsgericht genehmigt Pop-up-Moschee der Mullahs in Frankfurt
Gebetet wird mitten auf der Fahrbahn, wo sich Dutzende Gläubige einfinden, umringt von Pavillons und Gebetsteppichen, während Busse zeitgleich umgeleitet werden müssen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die wöchentlichen Protestgebete vor der geschlossenen Imam-Ali-Moschee in Frankfurt rechtlich als Versammlungen gelten. Die Stadt wollte das unterbinden – und scheiterte vor Gericht.
Redaktion / politik•

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