Private Security-Kräfte sind längst aus dem österreichischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie schützen Konzerte, Einkaufszentren, Botschaften und sichern Großveranstaltungen ab. Beim Eurovision Song Contest, der ab 10. Mai in Wien stattfindet, werden rund 16.000 Personen aus dem privaten Sicherheitsbereich eingesetzt – alle wurden einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Was es für diese systemrelevante Branche aber noch immer nicht gibt: einen fertigen gesetzlichen Rahmen.
Am Mittwoch trat Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) gemeinsam mit Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) nach dem Ministerrat vor die Presse. Die Botschaft: Österreich schließt eine längst überfällige Regelungslücke bei privaten Sicherheitsdienstleistern. Einheitliche Ausbildungsstandards, ein zentrales Register beim Innenministerium, klare Sanktionen bei Verstößen – so das Versprechen.
Noch kein konkreter Entwurf
Doch auf Nachfrage kam heraus, was hinter der selbstbewussten Präsentation steckt: Einen fertigen Gesetzesentwurf gibt es schlicht noch nicht. Leichtfried räumte ein, dass der Text „diese Woche legistisch fertig” werden soll. Neue Details zum Inhalt wurden am Mittwoch keine präsentiert. Die parlamentarische Zuweisung ist für Juli geplant – wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, blieb offen. Das Parlament lasse sich schließlich keine Zeitvorgaben machen, so die Antwort. Das ist bemerkenswert: Die ersten Gespräche zu einem Sicherheitsdienstleistergesetz wurden bereits im Jahr 2007 geführt. Neunzehn Jahre später steht man kurz vor einem Entwurf, der noch nicht einmal fertig ist. Auch die Gewerkschaft wartet seit Jahren ungeduldig auf das Gesetz.
„Sehr viele unterschiedliche Interessen"
Die Erklärung für die jahrzehntelange Verzögerung lieferte Leichtfried selbst: „Es ist ein Gesetz, wo es sehr viele, teilweise unterschiedliche Interessen gibt.” Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen, Behörden – alle wollten gehört werden, alle hatten eigene Vorstellungen. Dass die Verhandlungen „sehr schwierig” waren, gab er ebenfalls zu. Parallel zum Sicherheitsdienstleistergesetz soll zudem eine Novelle der Gewerbeordnung ausgearbeitet werden – auch dieser Entwurf liegt noch nicht vor, wie Bildungsminister Wiederkehr nach dem Ministerrat erklärte. Das vollständige Paket wird also noch dauern.

Taylor Swift als Auslöser
Als konkreten Anstoß für die nun beschleunigte Gesetzgebung nannte die Regierung den geplanten Terroranschlag rund um das Taylor-Swift-Konzert in Wien im August 2024. Damals habe sich gezeigt, wie dringend notwendig verbindliche Standards für privates Sicherheitspersonal seien – wer überhaupt in diesem Bereich tätig sein darf, welche Ausbildung vorausgesetzt wird und welche Behörden wann zu informieren sind. All das ist bis heute nicht geregelt.
Auch der ESC dient der Regierung als Argument. Für das Großevent wurde in enger Abstimmung mit Bundespolizei, Verfassungsschutz, ORF und Stadt Wien ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Hunderte Polizeibeamte aus ganz Österreich werden im Einsatz sein, teils uniformiert, teils als Spezialkräfte im Hintergrund. Zudem sei man im Austausch mit den Sicherheitsbehörden früherer Austragungsländer, so Zehetner. Ob darunter tatsächlich das FBI ist, wie aus Medienberichten kolportiert wurde, wollte Leichtfried weder bestätigen noch dementieren.
Was das Gesetz bringen soll – und wen es wie trifft
Ist der Entwurf dann endlich fertig, soll das Gesetz verbindliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards für alle privaten Sicherheitsunternehmen, ein zentrales Register beim Innenministerium sowie wirksame Kontrollen und strenge Sanktionen bei Verstößen bringen. Für die Branche bedeutet das: mehr Bürokratie, höhere Anforderungen, neue Registrierungspflichten. Gerade für kleinere Anbieter könnte das zur Belastungsprobe werden.
Dass grundsätzlicher Regelungsbedarf besteht, bestreitet niemand ernsthaft. Vida-Chef Roman Hebenstreit hatte den Status quo zuletzt als „sicherheitspolitisch gefährlichen Cocktail” bezeichnet: Viele Beschäftigte würden online angeworben, kurz eingeschult und stünden bereits am nächsten Tag im Einsatz – ohne verpflichtende Ausbildung, ohne standardisierte Überprüfung, ohne zentrale Registrierung. Die Gewerkschaft vida fordert das Gesetz seit Jahren und begrüßt den Schritt grundsätzlich.
Wie die Arbeitgeberseite den konkreten Entwurf bewertet, ist noch offen – er liegt schließlich noch nicht vor. Die Wirtschaftskammer war laut Staatssekretär Leichtfried in die Verhandlungen eingebunden, hat sich öffentlich aber nicht positioniert. Ob das Gesetz am Ende kluge Mindeststandards setzt oder vor allem neue Bürokratie produziert, wird sich erst zeigen, wenn der Text auf dem Tisch liegt. Den gibt es, wie erwähnt, noch nicht.

Österreich ist vorbereitet – das Gesetz noch nicht
Zehetner nutzte den Ministerrat auch, um die wirtschaftliche Dimension des ESC hervorzustreichen: Laut einer Studie von ecoAustria bringe das Event bis zu 88.000 zusätzliche Gäste, einen wirtschaftlichen Impuls von 57 Millionen Euro und rund 550 zusätzliche Arbeitsplätze. Mit der Österreich Werbung werden 1,5 Millionen Euro in die touristische Sichtbarkeit des Landes investiert. Auch als Start-up-Standort wolle man sich präsentieren.
Die Diskrepanz blieb trotzdem kaum zu übersehen: Die Regierung präsentierte eine fertige Sicherheitsarchitektur für den ESC – und gleichzeitig ein Gesetz, das nach 19 Jahren Verhandlung noch immer in der Endausarbeitung steckt. „Österreich ist gut vorbereitet”, hieß es. Für die Veranstaltung: ja. Für die dauerhafte gesetzliche Regelung der Branche, die sie absichert: noch nicht ganz.

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