Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) forderte beim Europa-Forum Wachau: Österreich müsse „unangenehmen Wahrheiten mit kühlem Kopf“ begegnen. Im Zentrum steht eine „zeitgemäße Auslegung“ der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Ziel: Menschen ohne Aufenthaltsrecht und straffällig gewordene Fremde sollen konsequenter abgeschoben werden können.

Der Kanzler hielt fest: Es dürfe nicht sein, dass das Privat- und Familienleben solcher Personen über nationalen Sicherheitsinteressen stehe. Und vor allem: „Bei aller Liebe, ich bin nicht für jeden einzelnen und sein Glück verantwortlich.“

Wenn Menschenrechte Abschiebungen bremsen

Abschiebungen scheitern oft nicht allein am politischen Willen, sondern an rechtlichen Hürden. Zentral ist dabei das Verbot von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Dieses Verbot gilt absolut. Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wenn dort ein ernstes Risiko solcher Behandlung droht.

In der Praxis reicht diese Auslegung weit. Sie kann auch dann greifen, wenn der Betroffene straffällig geworden ist oder als Sicherheitsrisiko gilt. Der Staat muss trotzdem prüfen, ob ihm im Zielland Gefahr droht.

Sogar Rückführungen innerhalb Europas können scheitern

Für viele besonders schwer nachvollziehbar: Auch Rückführungen innerhalb Europas sind nicht automatisch möglich. Im sogenannten Dublin-System soll eigentlich jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig sein, in dem ein Migrant zuerst angekommen ist.

Doch auch solche Überstellungen können menschenrechtlich blockiert werden. Wenn im Zielstaat Mängel im Asylsystem, schlechte Aufnahmebedingungen oder besondere Risiken drohen, darf nicht einfach abgeschoben werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat solche Fälle bereits behandelt. Rückführungen nach Griechenland wurden wegen massiver Probleme im Asylsystem zum Streitfall. In einem anderen Fall verlangte der Gerichtshof vor einer Überstellung nach Italien besondere Garantien für eine Familie mit Kindern.

Das birgt politischen Sprengstoff: Selbst innerhalb Europas kann die Menschenrechtsauslegung Abschiebungen kompliziert machen.

Auch Kriminelle können sich auf Familienleben berufen

Der zweite große Hebel ist das Recht auf Privat- und Familienleben. Es schützt Ehe, Kinder, familiäre Bindungen, aber auch Verwurzelung im Land.

In Abschiebefällen bedeutet das: Auch wer kein Aufenthaltsrecht hat oder straffällig geworden ist, kann argumentieren, dass seine Familie, seine Kinder oder sein bisheriges Leben im Land gegen eine Abschiebung sprechen.

Dann müssen Behörden und Gerichte abwägen. Auf der einen Seite steht das Sicherheitsinteresse des Staates. Auf der anderen Seite stehen private Bindungen des Betroffenen.

Diese Abwägung ist laut Stocker zu oft zulasten des Staates ausgegangen. Österreich müsse wieder stärker darauf achten, wen es im Land behalten muss – und wen nicht.

Sicherheit vor Einzelfall-Glück

Mit dem Hinweis, nicht für das Glück jedes Einzelnen verantwortlich zu sein, meint Stocker: Der Staat soll nicht jede private Lebensplanung höher gewichten als die Sicherheit der eigenen Bevölkerung.

Vor allem nicht bei Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben oder kriminell geworden sind.

Für Österreich und viele andere Staaten wird dieser Punkt immer explosiver. Denn viele Bürger erleben seit Jahren, dass nach schweren Straftaten jedes Mal dieselbe Frage gestellt wird: Warum war der Täter überhaupt noch im Land?