Jüngst kündigte Hameseder an, dass er und andere Kommissionsmitglieder protestieren werden, sollte sich die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS weder auf eine Verlängerung noch auf eine Volksbefragung einigen.
Eine Verlängerung des Wehrdienstes bei gleichzeitiger Beibehaltung des Zivildienstes bezeichnete Hameseder als „No-Go”. „Bei jeglicher Reform muss der Wehrersatzdienst zwölf Monate dauern und einen aktiven Beitrag zum Zivilschutz leisten. Dafür haben sich auch Organisationen wie die Feuerwehr, das Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund ausgesprochen“, zitiert der Kurier den Kommissionsvorsitzenden.
Rechtliche Hürden bei der Wehrdienstreform
Der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck bezweifelt in der Presse, dass die geplante Wehrdienstreform mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten kann – auch aus rechtlichen Gründen. Die Stellungspflichtigen würden „eine Art Vertrauensschutz” genießen. Wer vor Inkrafttreten der Reform für tauglich erklärt wird, muss darauf vertrauen können, dass er noch ins geltende System fällt. Darauf habe „der Gesetzgeber bei einer Verlängerung des Präsenz- und Zivildienstes Rücksicht zu nehmen” und müsse entsprechende „längere Übergangsfristen” erlassen.

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