Kurz vor dem Inkrafttreten einer neuen EU-Regelung zog die Regierung die Notbremse. Ohne den Beschluss hätten künftig auch subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung Anspruch auf Familienleistungen gehabt – bisher galt das nur für jene, die arbeiten.

Wie Heute berichtet, wären damit mehr als 16.000 Menschen zusätzlich bezugsberechtigt gewesen, die Mehrkosten hätten über 30 Millionen Euro betragen. Die Einigung wurde am späten Dienstagabend erzielt, der Beschluss folgte am Mittwoch. Menschen in der Grundversorgung bleiben damit weiterhin von Familienleistungen ausgeschlossen – das betrifft auch Ukrainer, die nicht arbeiten.

Wien zeigt: Kürzungen wirken

In Wien wurden subsidiär Schutzberechtigten zuletzt Mittel gekürzt – mit bemerkenswertem Effekt: Der Anteil jener, die in Arbeit sind, stieg danach um 31 Prozent. Die Zahlen legen nahe, dass großzügige Sozialleistungen den Anreiz zur Arbeitsaufnahme senken – und Kürzungen offenbar genau das Gegenteil bewirken.

EU-Regelung in letzter Minute ausgehebelt

Der Beschluss kam gerade noch rechtzeitig, bevor die neue EU-Regelung automatisch gegriffen hätte. Damit verhindert die Regierung, dass der Kreis der Bezugsberechtigten massiv ausgeweitet wird – und setzt zugleich ein Signal: Wer Familienleistungen beziehen will, soll arbeiten. Angesichts der angespannten Budgetlage dürfte die Entscheidung bei vielen Österreichern auf Zustimmung stoßen.