Kinder-Kopftuchverbot scheitert erneut: SPÖ stoppt ÖVP-Vorstoß
Claudia Plakolm (ÖVP) will das Kinder-Kopftuchverbot in der Verfassung festschreiben – doch die SPÖ stellt sich quer. Sie warnt vor einem „verfassungswidrigen Gesetz im Verfassungsrang“. Der Plan droht zu scheitern, noch bevor er startet.
Der Vorstoß von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP), ein Kinder-Kopftuchverbot in der Verfassung zu verankern, droht am Widerstand der SPÖ zu scheitern. Die Sozialdemokraten pochen auf eine „verfassungskonforme“ Lösung – und lehnen den Versuch ab, ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz durch eine Verfassungsbestimmung abzusichern.
Zweiter Versuch – erster scheiterte am Verfassungsgerichtshof
Bereits unter der früheren Regierung aus ÖVP und FPÖ war ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen beschlossen worden. Der Verfassungsgerichtshof kippte das Gesetz allerdings, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Nun plant Plakolm einen neuen Anlauf – diesmal soll das Verbot für Mädchen bis zur achten Schulstufe gelten.
Doch auch dieser Entwurf steht auf wackeligen juristischen Beinen. Kritiker warnen, dass erneut eine einseitige Regelung drohe, die sich ausschließlich auf das islamische Kopftuch bezieht und damit diskriminierend wirke.
Plakolm will Verfassungsmehrheit – SPÖ sagt Nein
Um rechtliche Bedenken auszuräumen, will Plakolm das Verbot diesmal im Verfassungsrang beschließen. Dafür bräuchte die Regierung eine Zweidrittelmehrheit – und damit auch Stimmen aus der Opposition.
Nach einem Bericht der Presse erteilte die SPÖ diesem Vorhaben jedoch eine klare Absage: „Wir wollen ein verfassungskonformes Kopftuchverbot – und kein verfassungswidriges im Verfassungsrang“, hieß es aus dem SPÖ-Klub. Damit dürfte der Plan politisch blockiert sein. Ohne die Zustimmung der SPÖ ist eine Verfassungsänderung ausgeschlossen.
FPÖ offen, Grüne dagegen – aber kein Spielraum für Koalitionsbruch
Theoretisch könnte Plakolm versuchen, gemeinsam mit NEOS und der FPÖ die nötige Mehrheit zu erreichen. Doch diese Option würde laut Regierungsprogramm das Ende der schwarz-rot-pinken Zusammenarbeit bedeuten.
Denn in dem Programm ist ausdrücklich festgeschrieben, dass keine Partei bei Abstimmungen von der gemeinsamen Linie abweichen darf. Wörtlich heißt es dort: „Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit (…) gilt als beendet, wenn im Plenum oder in einem Ausschuss des Nationalrates oder des Bundesrates von einer der Fraktionen vom gemeinsamen Vorgehen abgewichen wird.“
In einem solchen Fall sollen die Koalitionsparteien laut Vertrag „einen Neuwahlantrag ins Auge fassen“ und „eine baldige Neuwahl ansetzen“.
Verfassungspolitischer Balanceakt
Damit steht die ÖVP vor einem Dilemma: Entweder sie verzichtet auf den Verfassungsrang und riskiert erneut eine juristische Niederlage – oder sie hält an der Verfassungsbestimmung fest und gefährdet die Koalition.
Die Grünen haben bereits erklärt, dass sie einem „verfassungswidrigen Gesetz“ nicht zustimmen werden. Die FPÖ wiederum zeigt sich zwar offen, will aber laut eigenen Angaben bisher nicht kontaktiert worden sein.
Symbolpolitik oder Grundsatzfrage?
Das Thema Kopftuchverbot sorgt seit Jahren für emotionale Debatten. Befürworter argumentieren, dass Mädchen vor religiösem Zwang geschützt werden sollen. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit und warnen vor Stigmatisierung muslimischer Kinder.
Plakolm betont, das Verbot solle „ein Zeichen der Freiheit“ setzen. Die SPÖ hingegen verweist auf den Gleichheitsgrundsatz und fordert eine Lösung, die „nicht auf eine einzelne Religionsgemeinschaft abzielt“.
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