Es ist bemerkenswert, wie schnell die Justiz arbeiten kann, wenn sie will. Vergangenen Freitag kündigte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) gemeinsam mit Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) ein neues Medienrechtsänderungsgesetz an. Der Entwurf befindet sich bereits in der politischen Koordinierung mit ÖVP und NEOS und soll laut Ministerium „rasch” ins Parlament kommen.

Der Anlass ist pikant. Nur Tage zuvor hatte Falter-Chefredakteur Florian Klenk öffentlich vorgeführt, wie löchrig das geltende Mediengesetz ist – mit einem satirischen Experiment, das es in sich hatte. Doch dahinter steckt eine handfeste Eigenbetroffenheit.

eine Klage gegen den Falter

Klenk schreibt nicht aus reiner Bürgersorge. Der Falter selbst ist Ziel einer solchen Klage geworden. Nach seiner Darstellung setzen der Anwalt Robert Kerschbaumer und dessen Klient, der Sebastian Bohrn Mena, eine sogenannte SLAPP-Klage gegen die Wochenzeitung ein – eine „Strategic Lawsuit Against Public Participation”, also eine Einschüchterungsklage. Der Hebel ist eine „planwidrige Lücke” im Mediengesetz.

Konkret: Eigentlich gilt für beleidigende User-Kommentare das „Notice-and-take-down”-Prinzip. Wer beleidigt wird, muss den Seitenbetreiber zunächst zur Löschung auffordern – wird gelöscht, ist der Medieninhaber aus dem Schneider. Anders aber bei einem kostenpflichtigen Antrag auf Löschung: Der kann nach Klenks Schilderung auch ohne jede Vorwarnung eingebracht werden. So lasse sich jeder Facebook- oder Instagram-Inhaber in ein Verfahren zwingen, obwohl er selbst nichts Ehrenrühriges geschrieben habe – Kostenpunkt rund 2.000 Euro pro Antrag, plus eigene Anwaltskosten.

Besonders brisant: Auch Likes werden verfolgt. Nach Klenks Darstellung klagen das Aktivistenpaar Bohrn Mena sowie zahlreiche andere Public Figures derzeit massenhaft wegen Likes zu vermeintlichen Beleidigungen, wobei jedes Like als eigene Beleidigung gewertet werde. Bohrn Mena poste die Klagen wie Trophäen im Kampf gegen Hass im Netz und gehe dabei auch hart gegen kleine Sünder vor, die ihn um Nachsicht ersuchten. Der Effekt sei ein „Chilling-Effekt”: Viele User würden aus Angst die Kommentarfunktion ganz sperren.

„Linker Trampl", „wertloses Wesen": Klenks Test mit Fake-Accounts

Um zu zeigen, wie weit die Lücke reicht ließ Klenk sich vom Satireportal Tagespresse rund um Gründer Fritz Jergitsch eine Reihe von Fake-Accounts erstellen. Diese platzierten dann Beleidigungen gegen Klenk selbst – und zwar gezielt unter den Postings von Regierungspolitikern. Auf Bablers Instagram-Seite nannte ihn ein „Manfred Klartext” einen „opportunistischen Geschäftemacher”, auf Sporrers privatem Account wurde er als „linker Trampl” beschimpft, auf der Facebook-Seite des Medienministeriums gar als „wertloses Wesen”, wie Klenk im Falter offenlegte.

Der Clou: Nach geltender Rechtslage hätte Klenk die Seitenbetreiber – also Sporrer, Babler und Co. – ohne jede Vorwarnung klagen und pro Kommentar rund 2.000 Euro kassieren können. In einem nächtlichen Selbsttest mit Fake-Accounts stellte der Falter fest, dass sogar die Accounts des Bundeskanzlers und der Justizministerin Beleidigungen stundenlang stehen ließen. Geklagt hat Klenk freilich nicht – die Hater existierten ja gar nicht.

Sein Punkt: Das Medienrecht sei zur „Kostenfalle für Unkundige und zur Goldgrube für Auskenner” geworden. Findige Anwälte hätten die „planwidrige Lücke” als Geschäftsmodell entdeckt – aktuell auch gegen den Falter selbst.

Erst löschen, dann zahlen: Das sieht das Gesetz vor

Die Neuregelung greift genau hier an. Künftig soll ein „Vorab-Aufforderungsverfahren” gelten: Wer sich durch einen Kommentar verletzt fühlt, muss den Seitenbetreiber zunächst schriftlich auffordern, den Inhalt binnen drei Werktagen zu entfernen. Erst wenn dieser nicht reagiert und der Antrag berechtigt ist, trägt der Medieninhaber die Verfahrenskosten.

„Mit dieser Neuregelung schaffen wir eine ausgewogene Lösung”, betonte Sporrer. Man erhalte „den effektiven Rechtsschutz gegen Hass im Netz” und schütze gleichzeitig kleinere Medien und Privatpersonen vor „der ungerechtfertigten Ausnützung dieses unverzichtbaren Rechtsbehelfs”. Es schade dem Rechtsstaat, „wenn wichtige Rechtsinstrumente als Geschäftsmodell zur Erzielung von Profit missbraucht werden”.

Den Anstoß hatte der Koalitionspartner NEOS gegeben. Justizsprecherin Sophie Wotschke hatte eine „rasche Reparatur” gefordert: „Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei.” Die ÖVP gab sich verhaltener. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll äußerte Zweifel und spielte auf die von der ÖVP geforderte Klarnamenpflicht an: „Solange Täter im Schutz der Anonymität agieren können, bleibt jede Reform Stückwerk.”