Die Europäische Union scheint mit derlei wirtschaftlichen Verwerfungen und Arbeitslosigkeit in Folge ihrer Klima-Politik gerechnet zu haben. Deshalb tritt ab dem kommenden Jahr der sogenannte „Klima-Sozialfonds“ in Kraft, der in den kommenden sechs Jahren mindestens 65 Milliarden Euro an die EU-Staaten verteilen soll. NIUS liegen Dokumente der Europäischen Union vor, die zeigen, welche drastischen negativen Auswirkungen man als Folge der eigenen Klima-Politik erwartet.

Prognose: Arbeitsmarkt-Schock

Es ist von Schocks auf dem Arbeitsmarkt die Rede, von Arbeitsplatzverlusten in Folge von Umstrukturierungen, von Problemen für Familien, ihre Energiekosten bezahlen zu können und vom Schrumpfen der Wirtschaftskraft um bis zu 0,7 Prozent allein bis 2030.

In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 27. März 2024 heißt es etwa wörtlich:  

„Der Klimawandel bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Beschäftigung und die Haushalte mit sich. Bestimmte Sektoren, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind, werden voraussichtlich von Arbeitsplatzverlusten oder Umstrukturierungen betroffen sein. (…) Bei Sektoren, die in der regionalen und lokalen Wirtschaft dominieren, werden die Auswirkungen breiter angelegt sein, sodass sich die Volkswirtschaften dieser Regionen anpassen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus erfordert die Umsetzung klimafreundlicher Technologien und Maßnahmen zusätzliche Investitionen, was zu Schwierigkeiten für einkommensschwache Haushalte führt.“

Wie zu erwarten – und politisch wohl auch gewünscht – sind vor allem Branchen betroffen, die von fossilen Brennstoffen abhängig sind. Und freilich deren Mitarbeiter. Wörtlich heißt es:

Der Klimawandel bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Beschäftigung und die Haushalte mit sich. Bestimmte Sektoren, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind, werden voraussichtlich von Arbeitsplatzverlusten oder Umstrukturierungen betroffen sein.

Vulnerable Gruppe und der Schock am Arbeitsmarkt

Noch deutlicher wird es in der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Klimakrise und ihre Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Gruppen“, auf den April 2024 datiert und im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Unter dem Punkt „Klimawandel, schutzbedürftige Gruppen und Energiewende“ heißt es da:

„Vulnerable Gruppen dürften beim Übergang zu fairer und sauberer Energie mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sein. Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit in bestimmten Branchen aufgrund der Energiewende sind jene Gruppen bedroht, die in Bereichen wie Landwirtschaft, Verkehr, Baugewerbe und Wohnungswesen beschäftigt und bereits jetzt dem Risiko von Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind. Die aus der Energiewende resultierende Arbeitslosigkeit wird Menschen betreffen, die nur schwer eine andere Beschäftigung finden werden, z. B. weil sie relativ alt oder nicht ausreichend qualifiziert sind, um in eine neue Branche wechseln zu können.“ 

Darüber hinaus ist von „Schocks auf dem Arbeitsmarkt“ die Rede:

„Die Energiewende kann Schocks auf dem Arbeitsmarkt und in Niedriglohnbranchen wie dem Verkehrs- und Baugewerbe sowie dem Wohnungswesen auslösen. Das Arbeitslosigkeitsrisiko für sozial schwache Beschäftigte in gefährdeten Branchen bleibt hoch, Einwanderer und Flüchtlinge können die mit der Energiewende verbundenen Chancen nur schwer nutzen. Es kommt entscheidend darauf an, diesen Übergang gerecht zu gestalten und Möglichkeiten zu schaffen, Kompetenzen für die grüne Wirtschaft zu erwerben. Dazu sollten etwa die Herausforderungen für Bauarbeiter bei der Anpassung an nachhaltiges Bauen sowie der Bedarf an Umschulungsprogrammen geprüft werden.“

Energiemarkt treibt kosten in die Höhe

Weiter wird erwartet, dass die Energiewende dafür sorgt, dass Familien möglicherweise die Kosten für ihre Energie – also Strom und Wärme – nicht mehr tragen können. Wörtlich heißt es da:

„Angesichts des sich rasch wandelnden Energiemarkts, auf dem es zudem zu Turbulenzen durch massive strategische Schocks kommt, wird es für die europäischen Haushalte und Familien wahrscheinlich schwieriger werden, ihre Energiekosten bezahlen zu können.“

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU-Kommission denkt an die soziale Abfederung der Energiewende-Folgen auch mit Blick auf den eigenen Machterhalt und mögliche Kritik an den Folgen, denn weiter heißt es:

„Die aufgrund der Energiewende steigenden Lebenshaltungskosten sind eine große Herausforderung, die so bald wie möglich angegangen werden muss, damit diese Wende nicht von Populisten und Opportunisten für ihre Zwecke missbraucht wird.“

Arbeitslosigkeit als folge der Klimapolitik

Im Briefing „Auswirkungen der grünen Wende auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt“ wird in einem Negativ-Szenario gar mit einem deutlich Schrumpfen der Wirtschaft in Europa gerechnet. Wörtlich heißt es:

„Im schlimmsten Fall bedeutet dies einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um etwa 0,7 Prozent bis 2030, wenn die EU ihr Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent erreicht und auch der Rest der Welt seine Ambitionen im Vergleich zu den nationalen Klimabeiträgen erhöht.“

In einer weiteren Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Maßnahmen zur Schaffung eines EU-Rahmens für den gerechten Übergang“ wird ebenfalls offen mit starker Arbeitslosigkeit infolge der Klima-Politik der EU gerechnet. Dieser soll mit augenscheinlich linken arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen begegnet werden. Dort heißt es:

„Die Mitgliedstaaten sollten angeregt werden, eventuell vom Übergang besonders betroffenen Arbeitnehmern einen Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer, die infolge des Übergangs entlassen werden, Arbeitslosenunterstützung und angemessene Unterstützung bei der Arbeitssuche und Umschulung erhalten. (…) Die Sozialsysteme sollten durch Forschung zu innovativen Programmen und nationale Maßnahmen wie Tarifverhandlungen und angemessene Mindestlöhne, universellen Zugang zu Sozialschutz, Sozialprogramme für Arbeitslose usw. gestärkt werden.“

Es ist gar von der Gründung von „Sozialunternehmen“ die Rede:

„Der Arbeitsmarkt sollte durch die Unterstützung von auf die Arbeitsmarktintegration spezialisierten Sozialunternehmen und die Ausweitung von Initiativen wie ‚Regionen ohne Arbeitslosigkeit‘ an die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Teilnahme an solchen Programmen freiwillig ist und keine negativen Auswirkungen hat.“

 

Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Partnerportal Nius.