Maaßens Kernthese ist so einfach wie brisant: Das Gericht stützte sein Urteil auf extreme Klimaszenarien – konkret auf die Hochemissionsszenarien RCP8.5 bzw. SSP5-8.5 des IPCC –, die inzwischen selbst von führenden Klimaforschern als unrealistisch eingestuft werden. Anfang April 2026 wurde im Rahmen der Vorbereitungen für den siebten IPCC-Bericht bekannt, dass diese Szenarien als Grundlage künftiger Modellierungen weitgehend fallen gelassen werden sollen – exxpress berichtet.
„Grundrechte sind keine Schutzrechte des Klimas"
Das Gericht hatte 2021 mit der Doktrin der sogenannten „intertemporalen Freiheitssicherung” argumentiert: Wer heute nicht genug CO₂ einspare, zwinge künftige Generationen zu immer drastischeren Einschränkungen. Für Maaßen ist das eine verfassungsrechtliche Verkehrung: „Die Grundrechte sind Freiheitsrechte des Bürgers gegen den Staat – nicht Schutzrechte des Klimas vor dem Bürger.”
Kritik übt der Jurist auch am Verfahren selbst: Die Entscheidung erging ohne mündliche Verhandlung, ohne echte Beweisaufnahme und ohne Auseinandersetzung mit konkurrierenden wissenschaftlichen Positionen. Abweichende Stimmen seien weitgehend ungehört geblieben.
Pikant: Berichterstatterin war Richterin Gabriele Britz – sie kam auf Vorschlag der SPD ins Amt und ist mit dem Grünen-Kommunalpolitiker Bastian Bergerhoff verheiratet, einem erklärten Verfechter ambitionierter Klimapolitik. Maaßen sieht darin zumindest Fragen zur „gebotenen Distanz”.
Deindustrialisierung per Gerichtsbeschluss?
Die Folgen des Urteils seien laut Maaßen verheerend gewesen: Der Beschluss habe der deutschen Klimapolitik eine „quasi-verfassungsrechtliche Weihe” gegeben und als „juristische Speerspitze für die Deindustrialisierung” gedient – mit Folgen für Energieversorgung, Industrie und Mobilität.
Sein Fazit ist unmissverständlich: Das Urteil müsse aufgehoben oder grundlegend korrigiert werden. Die beteiligten Richter sollten „die persönliche Konsequenz ziehen und zurücktreten.”

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