Zwar begrüßt er, dass künftig auch die Rechtsanwaltschaft in der Auswahlkommission vertreten sein soll, insgesamt überwiegen für ihn aber klar die Kritikpunkte. Besonders stößt ihm die geplante Führung durch ein mehrköpfiges Kollegialorgan auf. Eine Staatsanwaltschaft sei eine Behörde und keine Gerichtsbarkeit – daher brauche es aus seiner Sicht eine klare, einzelne Verantwortungsspitze statt eines Gremiums. Nur so könne Verantwortung eindeutig zugeordnet werden.

Sind sechs Jahre genug?

Kritik gibt es außerdem an der geplanten Amtszeit von nur sechs Jahren. Diese sei zu kurz, um die Unabhängigkeit der neuen Behörde ausreichend zu gewährleisten. Zusätzlich warnt die Rechtsanwaltskammer vor steigenden Kosten durch die geplante Umorganisation des bisherigen Weisungsrats. Ob der Mehraufwand tatsächlich zu einem spürbaren Gewinn an Rechtsstaatlichkeit führt, stellt Csoklich offen infrage.