Kurz dreht den Spieß um: Chat-Beweis bringt WKStA in Bedrängnis
Ex-Kanzler Sebastian Kurz geht in der Umfrage-Affäre in die Offensive: Mit einem Chat des Kronzeugen Thomas Schmid will er seine Unschuld beweisen – und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Korruptionsermittler.
Mit einem Chat von Thomas Schmid will Sebastian Kurz seine Unschuld beweisen – und attackiert die Korruptionsjäger.APA/EVA MANHART
Wie die Kronen Zeitung berichtet, hat Ex-Kanzler Sebastian Kurz im Zusammenhang mit der sogenannten „Umfrage-Affäre“ dem Wiener Landesgericht einen neuen Beweis vorgelegt: Eine private Chatnachricht von Thomas Schmid, dem Kronzeugen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Mit dieser Nachricht will Kurz zeigen, dass die Ermittler entlastende Hinweise bisher ignoriert haben.
Kurz legt eigene Beweise vor
Über seinen Anwalt hat der frühere Bundeskanzler dem Landesgericht für Strafsachen Wien im sogenannten „Ibiza-Akt“ eine Handy-Nachricht von Thomas Schmid vorgelegt. Laut Krone soll diese Nachricht unmittelbar nach einem „ZIB 2“-Interview von Sebastian Kurz Anfang Oktober 2021 entstanden sein – jenem Auftritt, in dem Kurz betonte, nicht in die Causa verwickelt zu sein.
In der nun vorgelegten Nachricht schrieb Schmid dem damaligen Regierungschef: „Das war ein sehr guter Auftritt. Mit Darlegung wie es wirklich war!“ Dieser Satz, so die Argumentation des Kurz-Verteidigers, widerlege die späteren belastenden Aussagen Schmids – und spreche für die Glaubwürdigkeit des früheren ÖVP-Chefs.
Vorwurf gegen die Korruptionsjäger
Die Begründung der Urkundenvorlage umfasst sechs Seiten. Darin heißt es, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sei verpflichtet, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Beweise zu berücksichtigen. Da dies im Fall Kurz nicht geschehen sei, sehe sich dessen Verteidigung zu dem Schritt gezwungen, selbst Beweismaterial vorzulegen.
Die Kurz-Seite erhebt damit indirekt den Vorwurf, dass die Ermittlungsbehörden einseitig ermittelt hätten – ein ungewöhnlicher Schritt in einem laufenden Verfahren, der in der politischen und juristischen Landschaft für Diskussionen sorgt.
Nachricht mit Signalwirkung
Der Chat, so betont die Verteidigung, habe „unmittelbar nach dem TV-Auftritt“ stattgefunden und sei aus einem spontanen Impuls entstanden. Gerade diese Unmittelbarkeit mache ihn glaubwürdig. Kurz’ Anwalt sieht darin ein zentrales Indiz, das den bisherigen Aussagen Schmids widerspreche.
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