
Kurz-Prozess: Chronologie von der Aussage bis zum Freispruch
Die juristische Aufarbeitung zog sich über Jahre – von der Aussage im Untersuchungsausschuss bis zum Freispruch durch das Oberlandesgericht. Hier die Chronologie des Falls Sebastian Kurz.

Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist am Montag vom Oberlandesgericht (OLG) Wien vom Vorwurf der Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen worden. Das OLG hob damit einen erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Nichtigkeit auf. Sein Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli fasste dagegen wegen desselben Delikts eine sechsmonatige bedingte Freiheitsstrafe aus. Im Folgenden die Chronologie von Kurz’ Aussage im U-Ausschuss bis zum Schuldspruch.
24. Juni 2020: Kurz wird im Ibiza-Untersuchungsausschuss unter anderem zu Postenschacher in der nach dem Ibiza-Video zu Bruch gegangenen türkis-blauen Regierung befragt. Im Fokus: Seine Rolle bei Postenbesetzungen für die Staatsholding ÖBAG.
12. Mai 2021: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den damals amtierenden Kanzler Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein. Basis war eine Anzeige von SPÖ und NEOS wegen Falschaussage.
3. September 2021: Kurz wird von einem Richter im Beisein eines Vertreters der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befragt.
9. Oktober 2021: Nach weiteren Korruptionsvorwürfen (Stichwort: Beinschab-Tool) tritt Kurz als Kanzler zurück und wechselt als Klubchef in den Nationalrat.
2. Dezember 2021: Kurz zieht sich komplett aus der Politik zurück und erklärt seinen Rücktritt als Bundesparteiobmann und Klubobmann der ÖVP.
18. August 2023: Die WKStA erhebt gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Anklage wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss.
18. Oktober 2023: Der Prozess beginnt unter regem Medieninteresse. Für die mitangeklagte, ehemalige Casinos-Chefin und einstige ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner endet das Verfahren am ersten Prozesstag mit einer Diversion.
20. Oktober 2023: Kurz nimmt erstmals vor Gericht zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung. Er betont abermals seine Unschuld und begründet seine Aussagen mit der Stimmung im U-Ausschuss.
23. Februar 2024: Der Prozess in erster Instanz endet für Kurz mit einem Schuldspruch. Kurz wird zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe unter einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhält wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ebenfalls bedingt auf drei Jahre. Das Urteil für Kurz betrifft die Aussagen zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG, in anderen Anklagepunkten gibt es Freisprüche – etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid. Kurz und Bonelli melden umgehend Berufung gegen den Schuldspruch an.
27. Februar 2024: Die WKStA verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil.
13. Mai 2024: Das Urteil liegt nun auch schriftlich vor.
8./9. Juli 2024: Kurz und Bonelli bringen ihre Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Außerdem werden noch zahlreiche Anträge auf Protokollberichtigungen gestellt.
21. November 2024: Das Urteil wird dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Bearbeitung übermittelt.
26. Mai 2025: Das OLG hebt den Schuldspruch von Kurz wegen Nichtigkeit wieder auf – der Ex-Kanzler habe die konkrete Frage nach seiner Einbindung zunächst korrekt mit Ja beantwortet. Anschließend habe er im weiteren Verlauf nicht den Anschein erweckt, die Frage damit auch abschließend beantwortet zu haben. Es sei dann nicht mehr weiter konkret dazu gefragt worden. Die Verurteilung Bonellis wird dagegen bestätigt. Dieser hätte sehr wohl gewusst, dass Kurz auf die Bestellungen bei der ÖBAG Einfluss nehmen wollte und im U-Ausschuss dazu auch konkret falsch ausgesagt. Die Urteile sind rechtskräftig.
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