Ungarn erlebt keinen normalen Regierungswechsel. 135 zu 50 — so klar beschloss das Parlament die 16. Verfassungsänderung seit der Wende.

Das Ergebnis: Wer acht Jahre Premierminister war, darf das Amt nie wieder übernehmen. Politisch betroffen ist vor allem einer: Viktor Orbán, der insgesamt 20 Jahre an der Macht war.

Das Timing ist pikant. Nur Tage zuvor hatte Orbán auf einem Fidesz-Parteitag seinen Posten als Parteichef ohne Gegenkandidaten behauptet. Magyars Antwort kommt nun per Verfassung.

Ein Mann, eine Verfassungsregel

Das wäre faktisch das Ende jeder Orbán-Rückkehr.

Magyar nennt seinen Kurs einen Feldzug für den „Regimewechsel“. Antragsteller Márton Melléthei-Barna begründete im Parlament: Die Wiederherstellung des Rechtsstaats entstehe nicht aus einem einzigen Gesetz. Jede echte demokratische Neuordnung brauche symbolische Pfeiler. Dieser Vorschlag solle einer sein.

Fidesz spricht von einer Lex Orbán. Orbán selbst nutzte den Begriff auf Social Media. Fraktionschef Gulyás sagt, die Regelung sende das Signal von Rechtsunsicherheit. Sie sei in Europa beispiellos. Außerdem verstoße sie gegen das Rückwirkungsverbot.

Auch unabhängige Juristen sehen Angriffsflächen: Die rückwirkende Anrechnung früherer Amtszeiten sei rechtlich umstritten.

Magyars Lager hält dagegen. Die Regel schaffe keine rückwirkende Strafe. Sie begrenze nur künftige Möglichkeiten. Verfassungsrechtler Péter Stánicz erklärt, niemanden habe das Paket überraschen können.

Das Gesetz liegt nun bei Staatspräsident Sulyok. Er weigert sich zu gehen. Sulyok kann das Gesetz zurückschicken oder ans Verfassungsgericht verweisen. Schickt er es zurück, kann das Parlament in zweiter Abstimmung überstimmen.

Auch Magyar selbst ist künftig betroffen: höchstens acht Jahre, zwei Perioden. Das ist die stärkste Verteidigungslinie der Tisza-Partei: Man baue keine Sonderregel für einen Gegner, sondern eine allgemeine Sicherung gegen politische Dauerherrschaft.

694 Milliarden Forint — der Staat holt zurück

Amtsverbot ist nur Teil eins. Teil zwei ist das Geld.

Unter Orbán entstanden ab 2021 über 30 KEKVA-Stiftungen — öffentliche Vermögensverwaltungsstiftungen. 21 Universitäten und andere Institutionen wurden ausgelagert. Kuratorien mit Fidesz-Vertrauten besetzt: von außen unkontrollierbar, unabsetzbar.

Im vergangenen Jahr unter Orbán wuchsen die Stiftungen um 77 Milliarden Forint (umgerechnet 220 Millionen Euro). Das Mathias Corvinus Collegium (MCC) allein um 60,9 Milliarden (174 Millionen Euro). Einzelne ungarische Berechnungen beziffern das Gesamtvermögen der Stiftungen auf 694 Milliarden Forint (knapp zwei Milliarden Euro): Aktienpakete, Gebäude, Barreserven.

Nun sollen 15 Stiftungen — darunter das MCC — bis Ende August aufgelöst werden. Das staatliche Vermögen fällt an den Staat zurück.

Magyars Logik: Ist Orbán abgewählt, aber seine Netzwerke halten Stiftungen, Medien und Vermögen, lebt sein System weiter. Also müsse der neue Staat nicht nur regieren. Er müsse zurückholen.

Parallel dazu entsteht ein Amt für Vermögensrückholung. Es soll Konzessionen, öffentliche Aufträge, Tabak, Bergbau, Telekommunikation und Stiftungsvermögen aus der Orbán-Ära prüfen. Als erste Zielscheiben nennt Magyar selbst die Oligarchen Matolcsy, Mészáros und Tiborcz. Magyar holt damit zurück, was der Staat einst in Stiftungen ausgelagert hat.

Souveränitätsschutzamt soll verschwinden

Zum Paket gehört auch die Abschaffung des Souveränitätsschutzamts. Diese Behörde wurde unter Orbán gegründet. Kritiker sahen darin ein Instrument gegen Medien, NGOs und politische Gegner. Auch die EU-Kommission hatte rechtliche Bedenken.

Tisza argumentiert, das Amt habe nicht Ungarns Souveränität geschützt, sondern die Macht des früheren Regierungslagers. Es müsse daher nicht reformiert, sondern abgeschafft werden.

Demokratie-Reparatur — oder neue Willkür?

Die Kritik kommt nicht nur von Fidesz. Die NZZ schreibt, Magyars Vorgehen erinnere in der Methodik an Orbán. Staatspräsident Sulyok wirft im Cicero-Interview Magyar vor, demokratische Grundsätze zu verletzen.

Zwei EU-Beamte warnen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren wegen der Amtszeitregelung. Verfassungsblog fragt: Legitime Aufarbeitung — oder politische Vergeltung?

Ungarns Stimmung stützt Magyar. Laut Medián-Erhebung votieren 70 Prozent der sicheren Wähler für Tisza, in der Gesamtbevölkerung sind es 61 Prozent. Eine Fidesz-Demonstration für Sulyok brachte nur wenige tausend Menschen auf die Straße.