Es ist ein Muster, das man bei Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) inzwischen kennt: Wenn es heikel wird, fehlen plötzlich die Daten. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ legt das Ressort erstmals offen, wie oft Häftlinge 2025 sogenannte Langzeitbesuche in Anspruch genommen haben – satte 1.442 Mal. Bei der entscheidenden Frage, ob es dabei je zu Missbrauch oder Sicherheitsvorfällen kam, mauert das Ministerium.

Was ein „Langzeitbesuch" überhaupt ist

Zur Erklärung für alle, die mit dem Behördenwort nichts anfangen können: Ein Langzeitbesuch ist ein mehrstündiges Treffen, das ein Häftling unbeaufsichtigt – also ohne Aufsicht eines Justizwachebeamten – mit nahen Angehörigen oder dem Lebenspartner verbringen darf. Stattfinden darf das nur in eigens dafür eingerichteten Räumen, geregelt ist die Sache in Paragraf 93 des Strafvollzugsgesetzes (StVG). Im Volksmund hat sich für diese Treffen ein deutlich plakativerer Name eingebürgert: „Sexualbesuch”. Denn weil dabei niemand zusieht, sind eben auch intime Begegnungen möglich.

Genau an diesem Begriff stört sich Sporrer. „Sexualbesuch” vermittle ein „eingeschränktes Bild”, betont sie gleich eingangs – das Institut diene „vorwiegend für die Aufrechterhaltung von familiären Beziehungen, insbesondere auch zu Kindern”. Heißt übersetzt: Es gehe nicht ums Sexuelle, sondern darum, dass Häftlinge den Kontakt zu Familie und Kindern nicht verlieren.

Die Zahlen liefert das Ministerium brav

Bei den nackten Zahlen gibt sich das Ressort dann auskunftsfreudig. 1.442 durchgeführte Langzeitbesuche im Jahr 2025, aufgeschlüsselt auf 19 Justizanstalten und sogenannte forensisch-therapeutische Zentren – das sind Einrichtungen, in denen psychisch kranke Straftäter untergebracht und behandelt werden. Spitzenreiter ist die Justizanstalt Stein mit 325 Besuchen, gefolgt von der Karlau in Graz (245), Garsten (142) und Hirtenberg (129).

In Hirtenberg wurde 2024 eigens ein Wohncontainer für die Durchführung der Besuche aufgestellt. Auch die 2025 eröffnete Jugendvollzugsanstalt Wien-Münnichplatz – ein Gefängnis speziell für jugendliche Straftäter – wurde von vornherein entsprechend ausgestattet.

Wenn es heikel wird, fehlen die Daten

Brisant wird es bei den Sicherheitsfragen, die der FPÖ-Abgeordnete Christian Lausch gestellt hat. Gab es in den letzten fünf Jahren Sicherheitsvorfälle, Missbrauchsfälle oder Disziplinarverstöße – also Verstöße gegen die Hausordnung des Gefängnisses – im Zusammenhang mit Langzeitbesuchen? Wurden verbotene Gegenstände eingeschmuggelt? Wie viele Beamte sind mit Organisation und Überwachung befasst, welche Kosten fallen an? Die Antwort auf gleich fünf dieser Fragen lautet wortgleich: Eine Beantwortung sei „nicht möglich, weil dazu keine automatisch auswertbaren Daten vorliegen”. Auch die Frage nach Mehrkosten 2025 wird mit einem schlichten „Nein” abgebügelt. Zu den Kontrollen nach einem Besuch heißt es lediglich, man führe „angemessene Kontrollmaßnahmen” durch – Näheres könne man „aus sicherheitsrelevanten Gründen” nicht mitteilen.

Das Sporrer-Muster

Bei den Sicherheits- und Kostenfragen also durchgängig dieselbe Auskunft: keine auswertbaren Daten. Tausende unbeaufsichtigte Besuche pro Jahr, aber keine Statistik darüber, ob es dabei je zu Vorfällen kam. Immerhin hält das Ministerium fest, dass es nach „sicherheitsrelevanten Vorfällen bzw. bei Missbrauch dieser Besuchsform” von einer weiteren Gewährung absieht und auf andere Besuchsformen wie den Glasscheibenbesuch zurückgreift – ein Verfahren, das ohne tatsächliche Fälle wenig Sinn ergäbe.
Geplante Änderungen an der Regelung? Fehlanzeige. Die Frage, ob Ausweitungen, Einschränkungen oder eine Abschaffung der Langzeitbesuche geplant seien, beantwortet Sporrer mit einem einzigen Wort: „Nein.”