Möchtegern-Kronzeuge Thomas Schmid: Ist er wirklich geeignet?
Wenige Tage vor dem Urteil im Falschaussage-Prozess gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz wurde bekannt: Im Fall des Hauptbelastungszeugen Thomas Schmid wird aktuell final geprüft, ob er tatsächlich in den Genuss der von ihm angestrebten Kronzeugen-Regelung kommt.
Es ist nicht so, wie man sich das aus Mafia-Filmen vorstellt, wo Kronzeugen in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und mit einer neuen Identität ausgestattet werden. Im Gegenzug packen sie gegen die Angeklagten aus und kommen selbst straffrei davon.
Beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium und Chef der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, geht es darum, ob seine Aussagen in mehreren Causen substantiell ausreichend sein können, um ihm einen “Kronzeugen-Status” zu gewähren. Gegen die Zahlung einer Geldauflage (Diversion) würden im Gegenzug die Ermittlungen gegen ihn selbst zunächst vorläufig und schließlich endgültig eingestellt.
Schmid ist im aktuellen Verfahren gegen Alt-Kanzler Kurz wegen mutmaßlich falscher Beweisaussage im Ibiza-Untersuchungsauschuss der Zeuge, der belegen soll, dass der frühere Regierungschef Kurz entgegen seiner eigenen Aussage durchaus die Finger im Spiel hatte, als es um die Besetzung des einflussreichen Chefpostens bei der ÖBAG ging.
Schmid belastet vor allem prominente ÖVP-Politiker
Schmid soll den Beweis für die These der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liefern, dass Kurz seinen politischen Intimus Schmid ins Amt hievte (was nicht strafbar wäre), dies aber verschleierte bzw. wahrheitswidrig bestritt (was strafbar ist).
Der Prozess gegen Kurz geht diese Woche mit einem Urteil zu Ende. Doch Schluss sein wird danach definitiv nicht. Sowohl von Anklage als Verteidigung gab es bereits Signale, im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen.
Doch ist dieser Thomas Schmid als “Kronzeuge” überhaupt geeignet, braucht die WKStA überhaupt einen “Kronzeugen”? Zweifel scheinen angebracht, in der Beweisaufnahme im aktuellen Kurz-Verfahren ließen sich seine Anschuldigungen jedenfalls nicht erhärten. Es steht Aussage gegen Aussage, im Zweifel wird dies wohl wie immer vor Gericht den Ausschlag zugunsten des Angeklagten geben.
Dennoch soll sich Schmids Antrag auf Zuerkennung der Kronzeugenregelung in der “finalen Prüfung” befinden, wie zunächst die “Presse” berichtete. Die WKStA forderte hierzu die Offenlegung von Schmids Vermögensverhältnissen, was auch bereits geschehen sein soll. Die Höhe seiner Einkünfte ist entscheidend für die Bemessung einer möglichen Diversion.
Die Strafverfolger scheinen sich auf den Deal einlassen zu wollen. Immerhin belastet Schmid in mehreren Causen prominente Vertreter der ÖVP. Und gegen die war der Verfolgungseifer der WKStA bislang immer besonders ausgeprägt.
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