Die Debatte um ein englischsprachiges Instagram-Video von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) beschäftigt nun auch das Parlament. In einer Anfrage wollte die FPÖ unter anderem wissen, ob bei der Produktion Künstliche Intelligenz, Sprachsynthese oder andere digitale Bearbeitungen zum Einsatz gekommen seien.
In seiner Antwort stellt Babler klar: Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) sei „in die Produktion nicht eingebunden“ gewesen. Daher seien dem Ressort auch keinerlei Kosten entstanden. Die Fragen zur Entstehung des Videos würden zudem nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums fallen.
Gleichzeitig räumt der Vizekanzler ein, dass am Video eine „technische Tonbearbeitung zur Reduktion von Hall“ vorgenommen worden sei. Sein Bild oder seine Stimme seien jedoch „in keiner meiner Funktionen mittels künstlicher Intelligenz manipuliert“ worden.
Interessant ist auch der Blick auf die internen Vorgaben des Ressorts: Laut Anfragebeantwortung existiert im BMWKMS mittlerweile ein Leitfaden für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Zudem sehen die Social-Media-Richtlinien vor, dass Texte, Bilder und Videos, die mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden, entsprechend gekennzeichnet werden.

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