Ab 1. Juli senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel von zehn auf 4,9 Prozent. Verkauft wird die Maßnahme als große Entlastung für die Bevölkerung. Doch die Details zeigen, wie kompliziert und teilweise absurd die neuen Regeln tatsächlich sind.
Ein Beispiel liefert Tiefkühlspinat. Gefrorener Blattspinat wird künftig günstiger, weil er unter die neue Steuerregelung fällt. Gefrorener Cremespinat hingegen bleibt beim alten Steuersatz von zehn Prozent. Der Grund: Dem Produkt wurde Milch zugesetzt.
Auch bei Milchprodukten sorgt die Regelung für Stirnrunzeln. Naturjoghurt wird günstiger, Fruchtjoghurt kann hingegen weiterhin mit zehn Prozent besteuert werden. Ähnlich verhält es sich bei Butter: Während klassische Butter von der Steuersenkung profitiert, bleibt Joghurtbutter außen vor.
Verweis auf steuerrechtliche Vorgaben
Die Regierung verweist auf steuerrechtliche Vorgaben und Zolltarifnummern. Für viele Konsumenten dürfte jedoch schwer nachvollziehbar sein, warum ein Löffel Frucht oder ein Schuss Milch darüber entscheidet, ob ein Produkt günstiger wird oder nicht.

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