Erneut blockiert die EU-Kommission den Zugang zu Nachrichten ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen. Die Europäische Ombudsfrau Teresa Anjinho hat eine Untersuchung eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen Textnachrichten aus einem geheimen Gruppenchat, der als „Washington Group“ bekannt wurde.
An dem Chat sollen neben der EU-Kommissionspräsidentin auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj, Deutschlands Kanzler Friedrich Merz, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Italiens Premierministerin Giorgia Meloni und der inzwischen zurückgetretene britische Premierminister Keir Starmer beteiligt gewesen sein.
Der Fall ist heikel. Darf Europas Spitze politisch hochsensible Themen über informelle Chats koordinieren – und später den Zugang zu diesen Nachrichten verweigern?
Für Von der Leyen ist das bekanntes Terrain. Schon als Verteidigungsministerin geriet sie wegen einer Berateraffäre und nicht auffindbarer Nachrichten unter Druck. Als Kommissionspräsidentin folgten die Pfizer-SMS, eine gelöschte Macron-Nachricht – und nun der Washington-Group-Chat. Das Muster zieht sich durch zwei Ämter und mehr als ein Jahrzehnt.
Kommission verweigert Zugang
Auslöser der Untersuchung ist ein Antrag des niederländischen Investigativmediums Follow the Money. Der Journalist Alexander Fanta wollte Zugang zu Nachrichten erhalten, die Ursula von der Leyen und andere Spitzenpolitiker seit 1. Jänner 2026 innerhalb der „Washington Group“ ausgetauscht haben sollen.
Der Antrag wurde über die Plattform AsktheEU eingebracht. Besonders bemerkenswert: Fanta bat die Kommission ausdrücklich, alle Textnachrichten aus diesem Gruppenchat vor automatischer Löschung zu bewahren.
Die EU-Kommission lehnte den Zugang dennoch ab. Begründung: Eine Veröffentlichung könne den internationalen Beziehungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu Drittstaaten schaden.
Damit liegt der Fall nun bei der Europäischen Ombudsfrau. Teresa Anjinho prüft, ob die Kommission die EU-Regeln über den öffentlichen Zugang zu Dokumenten korrekt angewendet hat.
Antragsteller wollte Löschung verhindern
Besonders brisant ist die ursprüngliche Anfrage selbst. Fanta stellte sie am 20. Jänner 2026 an das Generalsekretariat der EU-Kommission – unmittelbar nach einem Politico-Bericht über den geheimen Gruppenchat.
Er verlangte „alle Textnachrichten“, die Ursula von der Leyen und andere Spitzenpolitiker seit 1. Jänner 2026 innerhalb der „Washington Group“ ausgetauscht haben sollen.
Dann folgte der entscheidende Satz: „Ich bitte darum, alle Textnachrichten aus diesem Gruppenchat vor automatischer Löschung zu bewahren“, schrieb Fanta.
Außerdem verlangte er eine Liste aller Nachrichten, die unter seine Anfrage fallen – unabhängig davon, ob ihm Zugang zu den Inhalten gewährt werde oder nicht. Damit geht es auch darum, ob die Kommission die Existenz und Behandlung solcher Nachrichten überhaupt nachvollziehbar dokumentiert.
Offizieller Fall seit 19. Juni
Die Europäische Ombudsfrau führt den Fall offiziell unter der Nummer 1214/2026/NH. Die Beschwerde wurde am 21. Mai 2026 eingereicht. Am 19. Juni wurde die Untersuchung offiziell eröffnet.
In der offiziellen Fallzusammenfassung wird der Kern ungewöhnlich klar beschrieben: Der Beschwerdeführer verlangte öffentlichen Zugang zu Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin und Staats- und Regierungschefs in der „Washington Group“ – einer informellen Chatgruppe.
Er verlangte zudem, die Nachrichten vor automatischer Löschung zu bewahren. Zusätzlich bat er um eine Liste aller identifizierten Dokumente – unabhängig davon, ob Zugang zu ihnen gewährt werde oder nicht.
Die Kommission bestätigte laut Ombudsstelle, dass ihre Präsidentin in informellem Kontakt mit Staats- und Regierungschefs aus EU- und Drittstaaten stand – mündlich und schriftlich. Trotzdem verweigerte sie Zugang zu diesen Austauschen.
Als Begründung nannte die Kommission den Schutz des öffentlichen Interesses im Bereich internationaler Beziehungen. Heikel: Sie tat das, ohne sich festzulegen, ob diese Austausche überhaupt Dokumente darstellen, die sie besitzt.
Brüssel legt sich nicht fest
Auch im offiziellen Schreiben der Ombudsfrau an die Kommissionspräsidentin wird der Ablauf detailliert dargelegt.
Die erste Entscheidung der Kommission fiel demnach am 5. März 2026. Darin bestätigte die Kommission, dass es „permanenten informellen und persönlichen Kontakt“ von Ursula von der Leyen mit Staats- und Regierungschefs von Drittstaaten und Mitgliedstaaten gegeben habe – „mündlich und schriftlich“.
Trotzdem verweigerte die Kommission den Zugang zu den angeforderten Nachrichten. Als Begründung nannte sie unter anderem den Schutz internationaler Beziehungen und der öffentlichen Sicherheit.
Am 6. März stellte der Antragsteller einen Folgeantrag. Er kritisierte, dass die Kommission ihre Ablehnung nicht ausreichend begründet und keine Liste der identifizierten Dokumente vorgelegt habe.
Am 20. Mai blieb die Kommission bei ihrer Linie. Besonders heikel: Sie verweigerte den Zugang, ohne sich festzulegen, „ob diese angeforderten Austausche Dokumente darstellen, die von der Kommission gehalten werden oder nicht“. Mit anderen Worten: Die Kommission sagt nicht klar, ob die Nachrichten als amtliche Dokumente gelten, ob sie gespeichert wurden – oder ob sie überhaupt noch vorhanden sind.
Ombudsfrau verlangt interne Akten
Der Beschwerdeführer zog daraufhin am 21. Mai vor die Ombudsfrau. Er argumentierte, die Kommission habe keine individuelle Prüfung der angeforderten Dokumente vorgenommen. Auch habe sie nicht geprüft, ob zumindest ein teilweiser Zugang möglich wäre.
Außerdem habe die Kommission nicht ausreichend konkret dargelegt, welcher Schaden durch eine Veröffentlichung entstehen würde. Und sie habe keine ausreichenden Informationen zur Existenz, zum Besitz und zur Aufbewahrung der Nachrichten geliefert.
Genau hier setzt die Untersuchung der Ombudsfrau an. Teresa Anjinho verlangt Einblick in die internen Akten der Kommission.
Die Kommission soll offenlegen, welche Dokumente sie überhaupt als vom Antrag erfasst identifiziert hat. Zudem verlangt die Ombudsfrau Unterlagen dazu, welche Schritte die Kommission bei der Bearbeitung des Antrags gesetzt hat – sowohl in der ersten Phase als auch nach dem Folgeantrag. Dazu zählen auch interne Abstimmungen zwischen Kommissionsdiensten und Kabinetten.
Besonders wichtig: Die Ombudsfrau fordert Informationen darüber, wie die Suche nach den Textnachrichten durchgeführt wurde.
Das ist der Kern des Falls. Es geht nicht nur darum, ob Brüssel den Inhalt eines sensiblen Chats veröffentlichen muss. Es geht auch darum, ob die EU-Kommission nachvollziehbar dokumentiert, wie sie mit politisch relevanten Nachrichten der Kommissionspräsidentin umgeht.
Treffen bis Mitte Juli
Die Ombudsfrau hat die Kommission aufgefordert, ein Treffen zwischen ihren Diensten und dem Untersuchungsteam zu vereinbaren. Dieses soll zwischen 1. und 17. Juli stattfinden.
Vor diesem Treffen soll die Kommission ihre Akten zu dem Fall übermitteln. Die Unterlagen sollen der Ombudsstelle möglichst elektronisch und verschlüsselt vorliegen – spätestens aber vor dem 1. Juli.
Dazu gehören alle identifizierten Dokumente, interne Vermerke, Abstimmungen zwischen Dienststellen oder Kabinetten sowie Informationen darüber, wie nach den Textnachrichten gesucht wurde.
Vertrauliches Material werde vertraulich behandelt, schreibt Ombudsfrau Anjinho. Es werde entsprechend gespeichert und kurz nach Abschluss der Untersuchung gelöscht.
Politico enthüllte den Chat
Erstmals konkret beschrieben wurde die „Washington Group“ im Jänner von Politico. Damals ging es um Europas Reaktion auf Donald Trumps Rückkehr ins Weiße Haus – und um die wachsende Sorge, dass sich Europa sicherheitspolitisch immer weniger auf Washington verlassen könne.
Der Hintergrund: Trump hatte mit Strafzöllen gegen Staaten gedroht, die sich seinen Plänen für Grönland entgegenstellen. In Europa wurde das als neuer Tiefpunkt im Verhältnis zu den USA wahrgenommen.
Politico beschrieb damals eine immer engere europäische Abstimmung ohne Amerika. Neben offiziellen Treffen seien auch informelle Nachrichtenkanäle wichtiger geworden. Nationale Sicherheitsberater von Dutzenden Regierungen stünden regelmäßig in Kontakt. Auch Staats- und Regierungschefs selbst würden in kleinen, vertraulichen Formaten miteinander arbeiten.
In diesem Zusammenhang tauchte die „Washington Group“ auf.
„Informell, aber aktiv“
Laut Politico texteten Spitzenpolitiker wie Keir Starmer, Emmanuel Macron, Friedrich Merz, Ursula von der Leyen, Finnlands Präsident Alexander Stubb und Giorgia Meloni regelmäßig miteinander – oft in derselben Chatgruppe.
Politico beschrieb die Gruppe als „informell, aber aktiv“. Ein mit dem Vorgang vertrauter Insider sagte, der Chat sei besonders nützlich, wenn sich Ereignisse schnell entwickelten. Dann sei diese Form der Koordination „wirklich effektiv“.
Das ist für den aktuellen Fall entscheidend. Denn es zeigt: Der Chat war offenbar nicht bloß private Kommunikation. Er war ein Instrument politischer Abstimmung in einer Phase, in der Europa über seinen Umgang mit Trump, die Ukraine, die NATO und eine mögliche neue Sicherheitsordnung diskutierte.
Ukraine, Trump, NATO
Der Name „Washington Group“ soll auf jene europäische Spitzengruppe zurückgehen, die am 18. August 2025 gemeinsam mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj das Weiße Haus besuchte.
Laut Politico diente der Chat dazu, Europas Linie gegenüber Donald Trump abzustimmen – gerade dann, wenn sich Ereignisse schnell entwickelten. Damit ging es nicht um private Plauderei, sondern um informelle Krisendiplomatie auf höchster Ebene.
Der Kontext war brisant: Ukraine-Krieg, Zweifel an der Zuverlässigkeit der USA, die Zukunft der NATO und Europas Suche nach einer eigenen Sicherheitsordnung. Genau deshalb ist der Chat für den Transparenzfall so wichtig. Wenn solche Fragen per Textnachricht koordiniert werden, stellt sich die Frage, ob diese Kommunikation später einfach unter Verschluss bleiben darf.
Kein privater Plausch
Der neue Transparenzfall dreht sich damit um eine Grundsatzfrage: Wo endet private Kommunikation – und wo beginnt amtliche Entscheidungsfindung?
Wenn die Präsidentin der Europäischen Kommission mit Staats- und Regierungschefs über Ukraine, Trump, NATO, Grönland und Europas künftige Sicherheitsarchitektur schreibt, ist das politisch kaum nebensächlich.
Für Journalisten und Transparenzaktivisten ist daher entscheidend, ob solche Nachrichten später überprüfbar bleiben. Denn EU-Dokumentenrecht hängt nicht nur am Format. Auch eine Textnachricht kann relevant sein, wenn sie amtliche Politik betrifft.
Die Kommission sieht das offenkundig restriktiver. Sie verweist auf den Schutz internationaler Beziehungen und verweigert den Zugang.
Nicht automatisch öffentlich
Dabei bedeutet eine Untersuchung der Ombudsfrau nicht, dass alle Nachrichten automatisch veröffentlicht werden müssten.
Gerade bei außenpolitisch sensiblen Inhalten kann es legitime Gründe geben, bestimmte Passagen geheim zu halten. Doch genau darum geht es in diesem Fall: Die Kommission müsste konkret prüfen und begründen, welche Nachrichten betroffen sind, welche Inhalte besonders sensibel sind und ob zumindest teilweise Zugang gewährt werden kann.
Eine pauschale Ablehnung reicht aus Sicht des Beschwerdeführers nicht aus.
Auch die Ombudsfrau interessiert sich offenbar nicht nur für den Inhalt des Chats. Sie will wissen, wie die Kommission gesucht hat, welche Dokumente sie identifiziert hat und wie intern über den Antrag entschieden wurde.
Von der Leyens Pfizer-Problem
Es ist nicht das erste Mal, dass von der Leyen Textnachrichten unter Verschluss hält. Der bekannteste Fall betrifft ihre Kommunikation mit Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie.
Damals ging es um Impfstoffverträge in Milliardenhöhe – unter anderem um bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Pfizer/BioNTech-Vakzins.
Die New York Times verlangte Zugang zu Nachrichten zwischen von der Leyen und Bourla. Die Kommission verweigerte ihn. Sie argumentierte, die Nachrichten seien nicht in ihrem Dokumentensystem registriert und daher nicht als Dokumente vorhanden.
Am 14. Mai 2025 kassierte das Gericht der Europäischen Union diese Entscheidung. Der zentrale Vorwurf: Die Kommission habe keine plausible Erklärung geliefert, warum sie die angeforderten Nachrichten nicht finden konnte.
Besonders peinlich: Die Kommission hatte behauptet, die Nachrichten hätten nur der Terminabstimmung gedient. Ihre Anwälte mussten vor Gericht jedoch einräumen, dass sie die Nachrichten selbst nicht gesehen hatten und nicht sagen konnten, ob sie überhaupt noch existierten.
Das Gericht kritisierte zudem, die Kommission habe nicht ausreichend geklärt, ob die Nachrichten gelöscht wurden – und falls ja, ob absichtlich oder automatisch. Auch die Frage, ob das Telefon der Kommissionspräsidentin inzwischen ersetzt worden war, blieb offen.
Für Kritiker wurde der Pfizer-Fall zum Symbol für ein Transparenzproblem an der Spitze der EU-Kommission.
Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt
Dabei blieb es nicht bei einem Transparenzstreit. Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO bestätigte, dass sie zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen in der EU ermittelt. Details zu Stand und Inhalt der Ermittlungen nennt die Behörde nicht.
Nach Medienberichten stehen in dem Verfahren Vorwürfe wie Amtsanmaßung, Vernichtung öffentlicher Dokumente, Korruption und Interessenkonflikt im Raum. Von der Leyen bestreitet jedes Fehlverhalten.
Ein belgischer Lobbyist hatte die ursprüngliche Klage eingereicht – mit dem Vorwurf, von der Leyen habe den Milliardendeal mit Pfizer per SMS eingefädelt und dem Konzern dabei faktisch ein Quasi-Monopol am EU-Impfstoffmarkt gesichert. Ihm schlossen sich Ungarn und zeitweise Polen an.
„Nicht registriert“ reicht nicht
Das Pfizer-Urteil ist für den neuen Fall besonders wichtig. Denn das EU-Gericht stellte klar: Die Kommission kann sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass Nachrichten nicht in ihrem Dokumentensystem registriert seien.
Im Pfizer-Fall hatte die Kommission argumentiert, sie besitze die angeforderten Nachrichten nicht. Nach internen Regeln müssten nur Dokumente registriert werden, die wichtige und nicht nur kurzlebige Informationen enthalten.
Das Gericht folgte dieser Logik nicht. Wenn es glaubwürdige Hinweise auf politisch relevante Nachrichten gibt, muss die Kommission plausibel erklären, warum diese nicht auffindbar sind. Eine bloße Behauptung, es sei gründlich gesucht worden, reicht nicht.
Gerade das ist für den Selenskyj-Chat gefährlich. Auch hier gibt es Medienberichte über die Existenz des Chats. Auch hier geht es um Textnachrichten der Kommissionspräsidentin. Und auch hier lässt die Kommission offen, ob die angeforderten Austausche überhaupt Dokumente sind, die sie hält.
Nachrichten blieben unter Verschluss
Trotz der Niederlage vor Gericht wurden die Pfizer-Nachrichten nicht automatisch veröffentlicht. Die Kommission kündigte nach dem Urteil an, die Entscheidung genau zu prüfen und eine neue Begründung vorzulegen.
Damit blieb der politische Kern der Affäre bestehen: Selbst nach einem schweren Transparenzrüffel sind die Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Chef nicht öffentlich.
Der neue Washington-Group-Fall verschärft diesen Eindruck. Wieder stehen Textnachrichten im Zentrum. Wieder geht es um Kommunikation der Kommissionspräsidentin mit Spitzenakteuren. Wieder verweist Brüssel auf Gründe, die eine Herausgabe verhindern sollen.
Für die Kritiker sieht das nach einem Muster aus.
Auch Macron-Nachricht wurde gelöscht
Erst Anfang Juni geriet die Kommission erneut in die Kritik der Ombudsfrau. Diesmal ging es um eine Textnachricht des französischen Präsidenten Emmanuel Macron an Ursula von der Leyen zur geplanten Handelsvereinbarung zwischen der EU und den Mercosur-Staaten.
Die Kommission erklärte, die Nachricht sei wegen einer aktivierten Löschfunktion automatisch verschwunden. Nach Darstellung der Kommission habe es sich nur um eine Wiederholung öffentlicher Aussagen gehandelt, die daher nicht archivierungspflichtig gewesen sei.
Die Ombudsfrau sah das anders. Sie kritisierte den Umgang der Kommission mit der Nachricht scharf und stellte einen Missstand fest.
Anjinho forderte die Kommission auf, Textnachrichten zwischen Staats- und Regierungschefs, Ministern und EU-Kommissaren künftig für eine angemessene Zeit aufzubewahren. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass relevante Nachrichten nach Eingang eines Zugangsantrags nicht verschwinden.
Brisant: Beim „Washington Group“-Chat hatte Follow the Money ausdrücklich darum gebeten, die Nachrichten vor automatischer Löschung zu bewahren.
Ist der Selenskyj-Chat verschwunden?
Beim aktuellen Fall ist bisher nicht belegt, dass der Selenskyj-Chat verschwunden ist. Belegt ist, dass die Kommission den Zugang verweigert. Das ist ein Unterschied. Aber politisch ist auch diese Variante brisant genug.
Denn die EU-Kommission hält Nachrichten unter Verschluss, die offenbar die Koordination europäischer Spitzenpolitiker mit Selenskyj und den Umgang mit Donald Trump betreffen. Zugleich bleibt offen, wie solche Chats gespeichert, registriert und geprüft werden.
Nach Pfizer und Macron rückt von der Leyen erneut ins Zentrum einer Transparenzdebatte – diesmal nicht wegen Impfstoffverträgen oder einem Handelsabkommen, sondern wegen Europas Krisendiplomatie in einer neuen Weltlage.
Brüssel will Kontrolle – aber nicht bei sich selbst
Während Brüssel seit Jahren über „Chat Control“ und die Kontrolle privater digitaler Kommunikation streitet, hält die EU-Kommission die Nachrichten ihrer eigenen Präsidentin unter Verschluss.
Was bei Bürgern und Plattformen mit Verweis auf Sicherheit diskutiert wird, endet bei der EU-Spitze plötzlich bei „internationalen Beziehungen“. Wer mehr Kontrolle über digitale Kommunikation fordert, muss sich selbst kontrollieren lassen. Diese Selbstverständlichkeit scheint in Brüssel nicht für alle zu gelten.
Brüssel hat ein Grundsatzproblem
Der Fall trifft die EU-Kommission an einer empfindlichen Stelle. Von der Leyen präsentiert Brüssel gern als Verteidiger von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und demokratischer Kontrolle. Doch ausgerechnet ihre eigene Kommunikation wird immer wieder zum Problem.
Die Ombudsfrau muss nun klären, ob die Kommission rechtmäßig gehandelt hat. Der politische Schaden ist bereits sichtbar.
Denn der Eindruck bleibt: Wenn Europas mächtigste Spitzenpolitiker in geheimen Chats über Ukraine, Trump und die künftige Sicherheitsordnung schreiben, darf die Öffentlichkeit zumindest wissen, ob diese Nachrichten amtlich geprüft, gespeichert und nach Recht und Gesetz behandelt werden.
Der Satz „internationale Beziehungen“ allein dürfte dafür nicht reichen.

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