Nach Raserunfällen: Kommt jetzt lebenslanger Führerscheinentzug
Seit 1. März 2024 können in Österreich bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt werden. Bei besonders schweren Verstößen ist auch eine dauerhafte Abnahme mit anschließender Versteigerung möglich. Allerdings greift die Maßnahme bei Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeugen nicht.
Redaktion / politik•

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