Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte wurden zu jeweils sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840, 22.680 bzw. – Wöginger – 43.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wöginger hofft nach wie vor auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.
Das Gericht sah kein “Bürgeranliegen”, wie Wöginger die Bitte des Bürgermeisters um “ein gutes Wort” bezeichnet hatte. Das Beweisverfahren habe auch ganz klar ergeben, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das u.a. auch mit dem Chatverkehr zwischen einem Kommissionsmitglied und Schmid.
Intervention bei Thomas Schmid
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker “gepusht” haben.
Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft hatte die WKStA einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe verlangt. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt worden war.
Aussage von August Wöginger zum Rücktritt
In einer Pressestatement äußerte sich August Wöginger zu seinem Rücktritt: “Auch wenn ich mir einen Freispruch gewünscht hätte, ist das nun heute leider nicht eingetreten. Das gesamte Verfahren war für meine Familie, für mich persönlich und auch für meine Arbeit im Parlament ausgesprochen belastend. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es aber notwendig, dass sich der Klubobmann einer Regierungsfraktion zu 100 Prozent auf seine Tätigkeit konzentrieren kann. Die letzten Wochen haben mich in dieser Hinsicht immer wieder an meine persönlichen Grenzen gebracht. Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus, werde aber dennoch – unabhängig von den weiteren rechtlichen Schritten – meine Funktion als Klubobmann der ÖVP im Parlament mit sofortiger Wirkung zurücklegen und meine volle Aufmerksamkeit meiner Tätigkeit als Sozialsprecher im Parlament widmen. Danke.”

Kommentare
Lädt Kommentare...