Die Regierung plant eine erneute jährliche Erneuerung, will den Prozess aber vereinfachen.
Der Verfassungsgerichtshof hat 2024 die Regelung aufgehoben, die nach einem Jahr das Durchlaufen des gesamten aufwendigen Prozesses zur Erneuerung der Sterbeverfügung vorsah. Damit gelten die Verfügungen derzeit unbegrenzt. Für eine Reparatur hatte der VfGH eine Frist bis zum 1. Juni 2026 gesetzt, die bereits abgelaufen ist.
Verfügungen sollen weiter nur ein Jahr gelten
Auch in dem am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen Ministerratsvortrag von Justizministerin Anna Sporer (SPÖ) wird darauf aufmerksam gemacht. Sporrer begründete den eingebrachten Entwurf mit dem „Hinweis auf die bereits abgelaufene Frist”.
Es wird vorgeschlagen, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur für ein Jahr gültig sein sollen. Allerdings sollen sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem „vereinfachten Verfahren” erneuert werden können.
Vereinfachungen geplant
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine ärztliche Bestätigung erforderlich ist, die bescheinigt, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist, einen freien und selbstbestimmten Entschluss zum Lebensende gefasst hat und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Erneuerung kann entweder vor einer ärztlichen Person oder vor einer dokumentierenden Person (Notar oder Patientenvertretung) erfolgen.
Die Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 wird einer öffentlichen Begutachtung unterzogen. Die Begutachtungsfrist endet am 24. Juni.
ÖGHL für längere Gültigkeitsdauer
Ende Mai hatte die Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) auf den Reformbedarf aufmerksam gemacht. Sie hatte die Sache gemeinsam mit Einzelpersonen vor den VfGH gebracht. Die Antragsteller argumentierten damals unter anderem, dass die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen” Formalitäten leidenden Menschen einen raschen, begleiteten und selbstbestimmten Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich machten.
ÖGHL-Präsidentin Christina Kaneider sprach im Mai angesichts der nun unbefristeten Gültigkeit der Verfügungen von einer „wesentlichen Erleichterung für Menschen mit fortschreitender Erkrankung, die ihr Leben zwar nicht unmittelbar beenden wollen, sich aber diesen Ausweg jederzeit offenhalten möchten”. Als „sinnvolle Lösung” für die Gesetzesreparatur nannte sie ein weniger komplexes Verlängerungsprozedere. Auch eine Streckung der Gültigkeit der Verfügung über ein Jahr hinaus erachtete die Ärztin als sinnvoll.
Assistierter Suizid seit 2022 legal
Assistierter Suizid ist in Österreich seit 2022 legal. Das Sterbeverfügungsgesetz wurde nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingeführt, durch das Teile des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig erklärt wurden. Für die Beantragung einer Sterbeverfügung muss die betroffene Person an einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen dieser Krankheit müssen die Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen und sie muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand erleiden.
Zur (Erst-)Antragstellung für die Verfügung müssen zwei Ärzte, einer davon mit palliativmedizinischer Qualifikation, Aufklärungsgespräche durchführen. Die Verfügung muss schriftlich bei einem Notar oder einer Patientenvertretung errichtet werden. Nach der ersten Aufklärung ist eine Wartefrist von drei Monaten vorgeschrieben, die bei kurzer Lebenserwartung auf zwei Wochen verkürzt wird.

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