Ein früherer Start in einzelnen Bundesländern ist als Pilotregionen aber möglich. Die Verschiebung wurde am Mittwoch per Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Budgetbegleitgesetz im Nationalrat beschlossen.
Die bundesweite Pflicht, Daten nur mehr im neuen elektronischen Eltern-Kind-Pass zu speichern, gilt damit erst für Schwangerschaften, die ab 1. Oktober 2027 ärztlich festgestellt werden und nicht wie geplant schon ab Oktober diesen Jahres, sowie für Kinder, die ab 1. März 2028 geboren werden. Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) kann per Verordnung aber Pilotregionen festlegen, in denen der elektronische Eltern-Kind-Pass früher in Kraft tritt. Ein Steuerungsgremium im Gesundheitsministerium soll die Pilotphasen begleiten und evaluieren sowie die bundesweite Ausrollung steuern.
Geplanter Start nicht in allen Bundesländern umsetzbar
Begründet wurde die Verschiebung am Mittwoch von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) damit, dass der geplante Start im heurigen Jahr nicht in allen Bundesländern technisch und organisatorisch umsetzbar sei. “Wir können es uns aber auch nicht leisten, das Vertrauen in ein so wichtiges Projekt zu gefährden, weil es in der Praxis nicht verlässlich funktioniert”, so Königsberger-Ludwig in einer Stellungnahme.
Hauptgrund sei die Anbindung unterschiedlicher Landes-, Spitals- und Softwaresysteme an den elektronischen Eltern-Kind-Pass, hieß es. Auch bei der Einbindung von Dokumentationsprozessen zu Schwangerschaft, Geburt und Untersuchungen seien Datensicherheit, klare Zugriffsrechte und praxistaugliche Abläufe derzeit noch nicht in allen Systemen verlässlich gewährleistet. Das neue erweiterte Untersuchungsprogramm sei aber nicht von der Verschiebung betroffen, betonte die Staatssekretärin. Die Probleme würden die Notwendigkeit einer gemeinsamen bundesweiten E-Health-Agentur zeigen.
In Frage für einen früheren Start kommt etwa Kärnten. Es war als einziges nicht unter den Bundesländern, die sich für eine Verschiebung ausgesprochen hatten.

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