Am 27. Mai wird der Rat der Europäischen Union eine Anhörung über den Verlust der Stimmrechte Ungarns abhalten. Dies ist bereits die achte Anhörung, nach Artikel 7, welche gegen Ungarn eingeleitet wird. Dieser Artikel besagt, dass die Aussetzung des Stimmrechts ermöglicht wird, wenn ein Land konsequent gegen die Gründungsprinzipien der EU verstößt.

Anhörung im Kontext des Ukraine-Beitritts?

Die Anhörung findet in dem Zeitraum statt, indem die EU über einen Beitritt der Ukraine verhandelt. EU-Vertreterin, Katja Kallas, sagte bereits, dass, falls Ungarn versuche, die Kandidatur der Ukraine zu verhindern, man alternative Pläne habe: „Wir haben einen Plan B und einen Plan C. Aber unser Hauptaugenmerk liegt auf Plan A, der im Wesentlichen darauf abzielt, die Unterstützung aller zu erhalten“.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der LeyenAPA/AFP/JOHN THYS

Ungarn-Premierminister Viktor Orbán hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt EU-Hilfspakete für die Ukraine blockiert und verzögert. Gleichzeitig hat er sich mehrfach gegen die Sanktionen an Russland ausgesprochen.