Neue EU-Regeln: Härtere Strafen bei Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt, Zwangsheirat, Cyber-Stalking: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben mit überwältigender Mehrheit grünes Licht für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gegeben. Zuvor war zwei Jahre lang intensiv mit den Mitgliedstaaten über die neuen Richtlinien verhandelt worden.
Das EU-Parlament hat am Mittwoch das erste EU-Gesetz abgesegnet, dass Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und ihre Opfer, insbesondere Frauen und Opfer häuslicher Gewalt, besser zu schützen. Stalking und Mobbing im Internet, die Weitergabe von intimen oder manipulierten Bildern, sowie die Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen Frauen werden damit erstmals EU-weiter Straftatbestand.
Das Parlament verabschiedete mit 522 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen und 72 Enthaltungen die Richtlinie, die Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und einen besseren Zugang zur Justiz, Schutz und Prävention für die Betroffenen bringen soll. Auch ein Verbot von Zwangsehen und weiblicher Genitalverstümmelung sind im Gesetz enthalten. Für Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Journalistinnen oder Journalisten oder Menschenrechtsverteidigende sind in Zukunft härtere Strafen vorgesehen.
Ein Drittel aller Frauen in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr bereits körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren müssen.
“Mit dem ersten EU-Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzen wir heute ein dringend notwendiges Zeichen für den EU-weiten Schutz von Frauen. Ein Drittel aller Frauen in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr bereits eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erfahren müssen. Das ist beschämend und daran müssen wir etwas ändern. Schützen wir die Leben von Frauen”, begrüßt ÖVP-Delegationsleiterin Angelika Winzig das Gesetz.
Evelyn Regner, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und Mitglied im Gleichstellungsausschuss, sieht das Gesetz als wichtigen Meilenstein. Gleichzeitig fehlt für sie ein wichtiges Element in der Endfassung des Gesetzes: “Der Grundsatz ,Nur ja heißt ja’ ist der Schlüssel für unser gesellschaftliches Miteinander und sollte insbesondere bei Sexualakten unter jeden Umständen die Basis sein. Daher ist es eine herbe Enttäuschung, dass sich der ,Nur-ja-heißt-Ja’-Ansatz aufgrund des Widerstands von liberalen Kräften im Rat nicht im Gewaltschutzgesetz wiederfinden wird.” Dennoch sei das “Gesetz ein entscheidender Schritt für alle Frauen in ganz Europa, auf dem Weg raus aus der Gewalt. Wir legen ein für alle Mal und unmissverständlich fest, dass Gewalt nichts Privates ist.” Nach dem Parlament muss noch der Rat (der Mitgliedstaaten) final dem Gesetz zustimmen.
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