Das Justizministerium unter SPÖ-Ministerin Anna Sporrer hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine zentrale Lücke schließen soll. Bisher war Spionage nur dann strafbar, wenn sie sich direkt gegen Österreich richtet. Künftig soll das deutlich ausgeweitet werden. Ein neuer Paragraph soll auch Spionage gegen internationale Organisationen unter Strafe stellen – etwa gegen Einrichtungen der EU oder der Vereinten Nationen mit Sitz in Österreich.
Konkret drohen laut Entwurf bis zu fünf Jahre Haft, wenn jemand „für einen geheimen Nachrichtendienst“ gegen diese Organisationen tätig wird.
Definition wird massiv ausgeweitet
Besonders brisant ist jedoch die geplante Neudefinition der Spionage selbst. Künftig soll es nicht mehr notwendig sein, dass tatsächlich ein Schaden entsteht. Es reicht bereits, wenn eine Handlung geeignet ist, Österreich zu schaden – etwa dem Ansehen, der Sicherheit oder dem Wohlstand des Landes.
Damit wird die Schwelle für Strafbarkeit deutlich gesenkt. Kritiker dürften hier eine sehr weite Auslegung befürchten, die Interpretationsspielraum lässt.
Regierung nimmt auch „Low-Level-Agenten“ ins Visier
Neu ist auch, dass künftig nicht nur klassische Spione betroffen sind. Der Entwurf sieht vor, dass auch das Rekrutieren von Personen für Geheimdienste strafbar wird – ebenso wie das eigene Anwerbenlassen. Damit reagiert die Regierung auf ein Phänomen, das zuletzt stärker in den Fokus gerückt ist: sogenannte „Low-Level-Agenten“, die oft über soziale Medien angeworben und für einfache Aufgaben eingesetzt werden.
Justizministerin Sporrer bezeichnet Spionage als „hochaktuelles Problem“ und verweist auf die geopolitische Lage. Ziel sei es, bestehende Gesetzeslücken „zügig zu schließen“ und Österreich besser zu schützen. Auch aus der Regierung kommt Unterstützung. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger spricht von einem „klaren Kurswechsel“ und davon, dass Österreich viel zu lange ein attraktiver Standort für ausländische Geheimdienste gewesen sei.
Reform mit Vorgeschichte
Die Verschärfung der Spionage-Regeln ist kein neues Thema. Bereits die Vorgängerregierung hatte nach dem Fall rund um Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott Änderungen angekündigt. Damals scheiterte eine umfassende Reform jedoch an politischen Differenzen – übrig blieb nur ein Erlass für Staatsanwaltschaften. Jetzt soll erstmals ein konkretes Gesetz folgen.

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