Österreichs Gefängnisse sind voll. Gleichzeitig hat mehr als jeder zweite Insasse keine österreichische Staatsbürgerschaft. Eine neue Anfragebeantwortung des Justizministeriums zeigt nun: Die sogenannte „Haft in der Heimat“ wird zwar ausgebaut – doch die Zahlen bleiben überschaubar. Im Jahr 2025 wurden 208 Häftlinge zur Strafvollstreckung in ihr Herkunftsland überstellt. Das ist der höchste Wert der vergangenen fünf Jahre. Doch gemessen an mehr als 5000 ausländischen Insassen ist es nur ein Bruchteil.
Die Anfrage wurde von Christian Lausch und weiteren FPÖ-Abgeordneten eingebracht. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) beantwortete sie am 13. Mai. Es geht um jene Personen, die aus österreichischer Haft in ihr Heimatland überstellt wurden, um dort ihre Strafe weiter zu verbüßen.
Rekord – aber reicht das?
Die Zahlen zeigen zunächst tatsächlich einen Anstieg. 2021 wurden 184 Häftlinge überstellt, 2022 waren es 150, 2023 nur noch 139, 2024 dann 167. Im Jahr 2025 stieg die Zahl schließlich auf 208. Insgesamt wurden in den Jahren 2021 bis 2025 somit 848 Häftlinge aus österreichischer Haft in ihre Herkunftsstaaten überstellt.
Doch der Rekord relativiert sich schnell. Laut aktueller Justizstatistik gab es mit Stand 1. Mai 2026 insgesamt 10.073 Insassen im österreichischen Strafvollzug. Davon waren 4.842 österreichische Staatsbürger, 1.903 EU-Bürger ohne Österreich und 3.208 Nicht-EU-Bürger. Weitere 120 Personen hatten eine unbekannte Staatsbürgerschaft. Damit hatten 5.111 Insassen keine österreichische Staatsbürgerschaft – das sind 50,74 Prozent aller Insassen.
Sporrer selbst erklärt in der Anfragebeantwortung: Der hohe Ausländeranteil stelle den österreichischen Strafvollzug vor Herausforderungen. Man forciere die möglichst rasche Überstellung in Herkunftsstaaten.
Das bedeutet: Die 208 Überstellungen des Jahres 2025 entsprechen nur rund vier Prozent des aktuellen ausländischen Insassenstands. Anders gesagt: Selbst der bisherige Rekord bei „Haft in der Heimat“ verändert das Gesamtproblem nur begrenzt.
Gefängnisse zu 108 Prozent ausgelastet
Brisant wird die Anfragebeantwortung auch wegen der Lage in den Justizanstalten. Von den insgesamt 10.073 Insassen, die vom Strafvollzug verwaltet werden, befinden sich 9.093 in den Justizanstalten; weitere 980 waren in psychiatrischen Krankenhäusern oder im elektronisch überwachten Hausarrest.
Entscheidend für die Überfüllung ist die Zahl der tatsächlich in Justizanstalten angehaltenen Personen. Dort liegt die offizielle Belagsfähigkeit aber bei 8.402 Plätzen. Bei 9.093 Insassen ergibt sich daher eine Auslastung von 108,22 Prozent. Österreichs Gefängnisse sind damit offiziell überbelegt.
Der Überbelag beträgt rechnerisch 691 Personen. Das bedeutet nicht, dass diese Personen außerhalb der Gefängnisse untergebracht sind. Vielmehr sitzen sie in den bestehenden Justizanstalten – nur eben über der offiziell vorgesehenen Kapazität. Die Anstalten sind also dichter belegt, als es ihrer Belagsfähigkeit entspricht.
Selbst wenn man die 208 Überstellungen aus dem Jahr 2025 direkt dagegenhält, würde dieser Rekord nicht einmal ein Drittel des aktuellen Überbelags ausgleichen. Die zentrale Frage lautet daher: Warum gehen nicht deutlich mehr Überstellungen?
Die meisten Überstellungen gehen in EU-Staaten
Der Großteil der Überstellungen erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Von den 208 Fällen im Jahr 2025 gingen 195 in EU-Staaten. Besonders häufig betroffen waren Rumänien mit 57 Überstellungen, die Slowakei mit 31, Ungarn mit 23, Deutschland mit 16 und Tschechien mit 15. Nach Polen wurden 11 Häftlinge überstellt, nach Bulgarien 8, nach Italien und Kroatien jeweils 7. Die übrigen Fälle verteilten sich auf weitere EU-Staaten.
Deutlich geringer sind die Zahlen bei Nicht-EU-Staaten. 2025 wurden nur 13 Häftlinge in Staaten außerhalb der EU überstellt. Darunter waren etwa Serbien, Großbritannien, Albanien, Nordmazedonien, die Schweiz und die Türkei.
Warum nicht mehr Häftlinge überstellt werden
Die Antwort der Justizministerin zeigt auch, wo die Grenzen liegen. Für eine Überstellung braucht es eine internationale Rechtsgrundlage. Außerdem müssen die Haftbedingungen im Zielstaat mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein. Dieser verbietet unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
In der Praxis nennt das Ministerium mehrere Probleme: überfüllte Haftanstalten in den Zielstaaten, mangelhafte Haftbedingungen, lange Verfahren, bürokratische Hürden und zusätzliche Unterlagen- oder Übersetzungsforderungen. Bei Drittstaaten kommt noch ein weiterer Punkt dazu: Dort ist häufig die Zustimmung des verurteilten Häftlings erforderlich. Diese wird nicht immer erteilt.
Kurz: Österreich will ausländische Häftlinge verstärkt in ihre Herkunftsstaaten überstellen. Doch rechtlich lässt sich „Haft in der Heimat“ nicht beliebig hochschrauben – laut Justizministerin Sporrer.
375 Ersuchen – 44 Ablehnungen
Die Zahlen zu den Ersuchen zeigen, dass das Ministerium durchaus mehr versucht. 2025 wurden 375 Überstellungsersuchen gestellt. 44 wurden abgelehnt. 2024 waren es 331 Ersuchen und 37 Ablehnungen, 2023 238 Ersuchen und 32 Ablehnungen.
Ein weiteres Problem sei die mangelnde Kongruenz der Rechtssysteme im Bereich des Maßnahmenvollzugs.
Gleichzeitig entsteht ein neues Gefängnis um 170 Millionen Euro
Während die „Haft in der Heimat“ nur begrenzt entlastet, baut Österreich neue Haftplätze. In Klagenfurt entsteht derzeit eine neue Justizanstalt. Im Herbst 2027 soll sie fertiggestellt werden, der Betrieb ist für Anfang 2028 geplant. Die Errichtungskosten belaufen sich auf rund 170 Millionen Euro. Das neue Gebäude soll insgesamt 429 Haftplätze bieten.
Auch die Bundesimmobiliengesellschaft nennt für die neue Justizanstalt Klagenfurt eine Investition von 170 Millionen Euro und eine Nutzfläche von rund 24.400 Quadratmetern.
Rekord, aber kein Durchbruch
Die politische Rechnung ist simpel: Je weniger Häftlinge ihre Strafe im Herkunftsland verbüßen, desto stärker bleibt der Druck auf Österreichs Gefängnisse. Und desto eher muss der Staat neue Haftplätze schaffen – auf Kosten der Steuerzahler.
Die Anfragebeantwortung zeigt einen Rekord. Aber sie zeigt keinen Durchbruch. 208 Überstellungen in einem Jahr klingen zunächst viel. Doch bei mehr als 5000 ausländischen Insassen, überfüllten Justizanstalten und einem 170-Millionen-Euro-Neubau kann man nicht wirklich sagen, dass das reicht.

Kommentare
Lädt Kommentare...