Bei der Flüchtlingsreferentenkonferenz in Graz hat Oberösterreich seinen Kurs für eine strengere Asyl- und Migrationspolitik bekräftigt. Die Konferenz stand unter dem Vorsitz der Steiermark. Grundlage der Beratungen war eine bereits 2025 unter oberösterreichischem Vorsitz ausgearbeitete gemeinsame Position der Bundesländer zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Zahlreiche Forderungen daraus seien inzwischen vom Bund aufgegriffen worden, in mehreren Bereichen bestehe jedoch weiterhin Handlungsbedarf.
Dörfel: „Strenger Vollzug statt ideologischer Debatten“
„Ein konsequenter Asylkurs und ein strenger Vollzug sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integrationspolitik“, betonte Dörfel. Österreich müsse selbst bestimmen, „wer zu uns kommt, wer bleiben darf und wer wieder gehen muss“. Nur so könne die Akzeptanz für jene Zuwanderung erhalten werden, die Wirtschaft und Sozialbereich künftig benötigen.
Gleichzeitig brauche es klare Konsequenzen für Personen, die Sozialleistungen missbrauchen oder gegen Gesetze verstoßen. „Gerade bei Abschiebungen, Sozialmissbrauch und straffälligen Asylwerbern braucht es einen strengen Kurs statt ideologischer Debatten“, so der Landesrat.
Abschiebungen als Schlüssel zum EU-Asylpakt
Ein Schwerpunkt der oberösterreichischen Forderungen betrifft die Umsetzung des neuen europäischen Asylsystems. Nach Ansicht des Landes kann dieses nur funktionieren, wenn Abschiebungen von Personen ohne Schutzstatus tatsächlich durchgeführt werden.
Positiv bewertet wird daher die jüngste Einigung des EU-Parlaments auf sogenannte „Return-Hubs“ in Drittstaaten, die Rückführungen erleichtern sollen.
Oberösterreich verlangt darüber hinaus rasche und effiziente Grenzverfahren, verbindliche Rückführungsabkommen mit sicheren Drittstaaten, eine intensivere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern sowie eine stärkere Priorisierung des Themas auf Bundes- und EU-Ebene.
Familiennachzug: Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit gefordert
Auch beim Familiennachzug fordert Oberösterreich weitere Verschärfungen. Das vom Bund beschlossene Aussetzen von Entscheidungsfristen sei zwar ein wichtiger erster Schritt gewesen, nun müsse jedoch die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie geändert werden.
Konkret kritisiert das Land die derzeitige Regelung, wonach Familienangehörige innerhalb von drei Monaten nach Asylgewährung nachziehen können, ohne dass der in Österreich lebende Asylberechtigte seine finanzielle Selbsterhaltungsfähigkeit nachweisen muss.
Innenminister Gerhard Karner wird daher aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung dieser Ausnahmebestimmung einzusetzen. Zudem soll der Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit künftig auch innerhalb der ersten drei Monate verpflichtend sein, um einen Zuzug in das Sozialsystem zu verhindern.
Offensive gegen Sozialmissbrauch
Mit einem weiteren Antrag unterstützt Oberösterreich die laufende Schwerpunktaktion des Innenministeriums gegen Sozialleistungsmissbrauch.
Gefordert werden eine dauerhafte personelle Absicherung der entsprechenden Taskforce des Innenministeriums, eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie bundesweit einheitliche Kontrollstandards. Ziel sei es, Missbrauchsfälle schneller aufzudecken und konsequent zu verfolgen. Darüber hinaus spricht sich das Land für Verwaltungsvereinfachungen aus, um Kontrollen in der Grundversorgung effizienter durchführen zu können.
Eigene Einrichtungen für straffällige Asylwerber
Für Diskussionen sorgen dürfte auch der Vorstoß zu straffälligen oder gewalttätigen Asylwerbern in der Grundversorgung. Nach Ansicht Oberösterreichs stoßen bestehende Quartiere zunehmend an ihre Grenzen, wenn einzelne Bewohner durch Gewalt oder strafbares Verhalten den Betrieb gefährden.
Das Land fordert deshalb eigene, vom Bund geführte Einrichtungen für straffällige oder gewalttätige Asylwerber. Gleichzeitig sollen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klar geregelt, die Sicherheitsstandards erhöht und diese Einrichtungen eng mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie Abschiebungen verknüpft werden.
Keine Lehre für Asylwerber ohne Bleibeperspektive
Zugleich pocht Oberösterreich auf eine klare Trennung zwischen Asyl und qualifizierter Arbeitsmigration. Das Asylsystem diene dem Schutz Verfolgter und dürfe nicht mit der gezielten Anwerbung von Fachkräften vermischt werden.
Vor diesem Hintergrund spricht sich das Land ausdrücklich gegen Lehrstellen für Asylwerber ohne realistische Bleibeperspektive aus. Ausbildungsangebote sollten dort eingesetzt werden, wo sie dem heimischen Arbeitsmarkt langfristig zugutekommen. Bei Personen ohne Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt werde in Qualifikationen investiert, die Österreich später nicht nutzen könne, argumentiert das Land.

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