Das Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen (LG) hat jüngst die Entscheidung eines Schiedsgerichts bestätigt, das bei einer Vertragsstreitigkeit seine

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speziell in Bezug auf das Personalstatut festgelegt, denn “dort könnten die mittelalterlichen Rechtsvorschriften der

Scharia besonders großen Schaden anrichten”, hieß es in einer Aussendung des ÖVP-Generalsekretärs. Die Anwendung von Regelungen, die etwa Frauen zu Menschen zweiter Klasse degradieren würden, dürfte auf keinen Fall toleriert werden.

Die Anwendung islamischer Rechtsvorschriften ist für Marchetti aber auch im Zivilrecht “problematisch”. Damit sei unter dem Deckmantel der Vertragsfreiheit versucht worden, “eine islamistisch-fundamentalistische Lebensführung” mitten in Österreich rechtlich zu legitimieren. Es müsse ein potenzieller Dammbruch, in dem sich ganze Gruppen statt dem österreichischen Zivilrecht der Scharia unterwerfen, verhindert werden, betonte der ÖVP-Generalsekretär. “Unsere Grundwerte und die österreichische Rechtsordnung sind die Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die über weltanschauliche und religiöse Grenzen hinweg für Fairness sorgen. Das ist nicht verhandelbar.”

Scharia für vermögensrechtliche Ansprüche möglich

Im aktuell kontrovers diskutierten Fall, über den zunächst “Die Presse” berichtet hat, hatten zwei Männer vereinbart, dass das Schiedsgericht bei vertraglichen Streitigkeiten anhand der islamischen Rechtsvorschriften entscheiden soll. Einer der Männer zweifelte allerdings die Rechtmäßigkeit an, nachdem er nach einem Entscheid des Schiedsgerichts 320.000 Euro zahlen sollte. Die Scharia werde nämlich von Gelehrten verschieden ausgelegt und die Berufung auf diese verstoße gegen Grundwerte des österreichischen Rechts. Das LG

, weil das Ergebnis nicht den österreichischen Grundwertungen widerspreche. Islamische Rechtsvorschriften könnten für vermögensrechtliche Ansprüche “in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden”.