Aus Sicht der Volkspartei drängt sich der Eindruck auf, dass Schmid innerhalb der Justiz bevorzugt behandelt werde.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, ob die WKStA unvoreingenommen über Vorwürfe gegen ihren eigenen Kronzeugen entscheiden kann. Wie der Kurier berichtete, sind mehrere Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage sowie eine Anzeige wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs inzwischen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gelandet. Hintergrund sind Zuständigkeitsfragen zwischen den Staatsanwaltschaften Linz und Wien.
ÖVP spricht von möglichem Interessenkonflikt
Die Anzeigen gehen auf Schmids Aussage im Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Klubobmann August Wöginger zurück. Nachdem Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz Anzeige wegen des Verdachts der Falschaussage erstattet hatte, folgten eine anonyme Anzeige wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs sowie weitere Vorwürfe, die ebenfalls mögliche Falschaussagen betreffen.
Nach Angaben der WKStA wurden zu zwei der Verfahren bereits sogenannte Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Über deren Inhalt wird keine Auskunft gegeben. Ob die WKStA auch das bereits anhängige Verfahren wegen einer möglichen Falschaussage im Wöginger-Prozess endgültig führt, ist derzeit noch Gegenstand einer Zuständigkeitsprüfung.
Fürlinger sieht darin einen möglichen Interessenkonflikt. Seiner Ansicht nach müsse die WKStA letztlich beurteilen, ob ihr eigener Kronzeuge glaubwürdig sei. Sollte sich herausstellen, dass Schmid in seinem Kronzeugen-Geständnis oder vor Gericht falsche Angaben gemacht habe, würde dies nach Auffassung des ÖVP-Politikers auch die bisherige Ermittlungsarbeit der Behörde infrage stellen.
In seiner parlamentarischen Anfrage verlangt Fürlinger daher Auskunft darüber, ob Justizministerin Sporrer den Anschein einer Befangenheit erkennt und welche Maßnahmen sie setzen will, um unabhängige Ermittlungen sicherzustellen.
Darüber hinaus nimmt die Volkspartei den Kronzeugenstatus Schmids selbst ins Visier. Fürlinger äußert den Verdacht, dass für den ehemaligen Spitzenbeamten innerhalb der Justiz eine „Extrawurst“ geschaffen worden sein könnte. Auch dazu soll die Ministerin Stellung beziehen und darlegen, ob sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Kronzeugenregelung erfüllt wurden.
Die WKStA weist einen Befangenheitsgrund zurück. Nach ihrer Rechtsauffassung liegt kein Umstand vor, der eine Übertragung der Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft erforderlich machen würde. Eine solche Möglichkeit hätte grundsätzlich die Oberstaatsanwaltschaft Wien, sollte sie den Eindruck einer Befangenheit gewinnen.
Die Antworten auf die parlamentarischen Anfragen werden bis Mitte September erwartet. Bis dahin dürfte der Streit über die Rolle der WKStA und den Umgang mit Kronzeuge Thomas Schmid die politische Debatte weiter begleiten.

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