Es klingt wie eine besonders absurde Bürokratie-Satire: Österreichs Schulverwaltung kann den Erfolg ihrer eigenen Fördermaßnahmen nicht mehr messen. Der Grund: Das Bildungsministerium weiß nicht mehr, welche Schulen unterstützt wurden.

Im Jahr 2019 stufte das Bildungsministerium bundesweit 492 Volks- und Mittelschulen als „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ ein und förderte sie. Sieben Jahre später kann das Ministerium nicht mehr sagen, welche Standorte damals betroffen waren.

Eine entsprechende Ablage sei im elektronischen System nicht gefunden worden, heißt es aus dem Ressort. Offenbar wurde entweder gar kein Akt angelegt oder dieser nur unvollständig geführt. Die damals zuständigen Mitarbeiter sind inzwischen nicht mehr im Ministerium tätig. Damit lässt sich die Liste der 492 Schulen nach Angaben der Behörden heute nicht mehr rekonstruieren.

Das Bildungsministerium am Wiener Minoritenplatz: Sieben Jahre nach dem Förderprogramm kann das Ressort nicht mehr nachvollziehen, welche 492 Schulen unterstützt wurden.
Das Bildungsministerium am Wiener Minoritenplatz: Sieben Jahre nach dem Förderprogramm kann das Ressort nicht mehr nachvollziehen, welche 492 Schulen unterstützt wurden.

Zwei Jahre Streit um die Namen der Schulen

Ausgelöst wurde der Fall durch eine Anfrage der Vorarlberger NEOS aus dem Jahr 2024. Sie wollten wissen, welche Schulen an zwei Förderprogrammen des Bundes teilgenommen hatten: am Projekt „100 Schulen – 1000 Chancen“ und am älteren Programm für „Schulen mit besonderen Herausforderungen“.

Die Bildungsdirektion verweigerte zunächst die Bekanntgabe. Die Geheimhaltung sollte verhindern, dass einzelne Standorte als „Brennpunktschulen“ stigmatisiert werden und Eltern ihre Kinder aus den betroffenen Schulsprengeln abmelden, hieß es.

Auch einen Antrag des ORF Vorarlberg auf Herausgabe der Daten lehnte die Behörde ab. Erst nach rund zwei Jahren Verfahren wurde die Liste der Schulen aus dem Projekt „100 Schulen – 1000 Chancen“ übermittelt. Die ältere Liste mit den 492 Standorten blieb jedoch verschwunden.

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VfGH kippte pauschales Auskunftsverbot

Eine Rolle spielte dabei auch ein grundlegendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Das Höchstgericht erklärte ein absolutes Auskunftsverbot für schulstandortbezogene Daten für verfassungswidrig. Ein pauschales Verbot verletze die Meinungs- und Informationsfreiheit; stattdessen müsse jeder Antrag einzeln geprüft und zwischen den betroffenen Interessen abgewogen werden.

Das Urteil betraf ursprünglich anonymisierte Maturaergebnisse und nicht direkt die verschwundene Förderliste. Es schwächte aber die bisherige Praxis, Informationen über einzelne Schulstandorte grundsätzlich geheim zu halten.

Nur die Zahl der Vorarlberger Schulen blieb erhalten

Bekannt ist zumindest, dass 24 der 492 Schulen in Vorarlberg lagen: 14 Volksschulen und zehn Mittelschulen. Welche Standorte das konkret waren, kann allerdings auch dort niemand mehr sagen.

Für die Wiener Denkfabrik Agenda Austria ist der Vorgang symptomatisch. Die Förderung besonders belasteter Schulen sei grundsätzlich richtig. Ohne nachvollziehbare Daten könne aber weder überprüft werden, wo die Mittel ankamen, noch welche Wirkung sie hatten.

„Das ist doch echt peinlich“, urteilt der wirtschaftsliberale Thinktank in einem aktuellen Video.

Verwaltungsreform brachte keine klare Gesamtsicht

Besonders pikant: Ausgerechnet 2019 wurden auch die neuen Bildungsdirektionen geschaffen. Sie sollten die bisherigen Landesschulräte und die Schulabteilungen der Länder zusammenführen, Doppelgleisigkeiten beseitigen und die Verwaltung transparenter machen.

Der Rechnungshof zog später eine ernüchternde Bilanz. Das Grundproblem der zersplitterten Zuständigkeiten sei nicht gelöst worden. Bund und Länder verwendeten weiterhin unterschiedliche Systeme, parallele Strukturen blieben bestehen.

Auch eine finanzielle Gesamtsicht war nicht möglich. Mangels geeigneter Daten konnte der Rechnungshof die Ausgaben vor und nach der Reform nicht zuverlässig miteinander vergleichen. Die korrekte Schlussfolgerung lautet daher nicht, dass definitiv keinerlei Einsparungen erzielt wurden – sondern dass die Verwaltung nicht einmal über eine ausreichende Datenbasis verfügte, um das seriös festzustellen.

Jetzt kommt der Chancenbonus

In der Zwischenzeit trägt das nächste Fördermodell einen neuen Namen. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen 400 Volks- und Mittelschulen vom sogenannten Chancenbonus profitieren. Dafür sind jährlich 65 Millionen Euro und bis zu 800 zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen.

Die Schulen können unter anderem zusätzliche Lehrer, Schulpsychologen, Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen einsetzen. Anders als beim Programm von 2019 hat das Ministerium die Liste der 400 Standorte diesmal veröffentlicht. Auch eine laufende Begleitung und Evaluation der Maßnahmen ist vorgesehen.

Der Handlungsdruck ist enorm. Bei der jüngsten Kompetenzmessung erreichten in Wien 49 Prozent der getesteten Volksschüler die Standards beim Lesen nicht oder nur teilweise. Bei den reinen Erstklässlern wurden zuletzt gut 45 Prozent wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentliche Schüler geführt. Werden auch die Vorschulklassen eingerechnet, liegt der Anteil bei fast 51 Prozent.

Deutschförderung müsse deshalb deutlich früher beginnen, fordert die Agenda Austria. Das geplante zweite verpflichtende Kindergartenjahr sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Entscheidend sei allerdings nicht, wie das nächste Programm heiße. Entscheidend sei, ob festgehalten und überprüft werde, welche Schulen Geld erhalten und ob die Maßnahmen tatsächlich wirken. Sonst könnte Österreich in einigen Jahren erneut vor einer verschwundenen Liste stehen.