Die Regierung hat ein neues Pensionspaket beschlossen, das im Juli vom Nationalrat abgesegnet werden soll. Wichtigster Punkt: Ab 2030 greift ein sogenannter „Nachhaltigkeitsmechanismus“. Wird bis dahin nicht genug gespart, muss die jeweilige Regierung aus mehreren harten Maßnahmen wählen – etwa könnte das gesetzliche Pensionsantrittsalter steigen.

Teilpension ersetzt Altersteilzeit

Kern der Reform ist die neue Teilpension, die die bisherige Altersteilzeit ab nächstem Jahr ablöst. Mit der Teilpension ist es möglich, reduziert weiterzuarbeiten, während man einen Teil der Pension bereits bezieht. Diese kann angetreten werden, sobald man Anspruch auf eine Alterspension hat. Die Arbeitszeit kann dabei zwischen 25 und 75 Prozent reduziert werden, je nachdem bekommt man einen bestimmten Anteil des bis dahin am Pensionskonto angesparten Betrags zur Entlohnung dazu. Das Modell soll ohne staatliche Zuschüsse funktionieren und eine sanfte Übergangsphase in die Pension ermöglichen.

„Viele wollen langsam aus dem Arbeitsleben aussteigen – die Teilpension macht das möglich“, erklärte ÖVP-Klubchef August Wöginger. Auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden weiter gezahlt – ein „Win-Win“ für Staat und Bürger laut Wöginger.

Was passiert ab 2030?

Entscheidend wird das Jahr 2030: Wenn bis dahin nicht genug im Pensionssystem eingespart wurde, greift automatisch ein „Nachhaltigkeitsmechanismus”. Dieser ist laut NEOS-Klubobmann Yannick Shetty „ein gesetzlicher absoluter Ausgabendeckel für das Pensionssystem” und schreibt der Regierung Maßnahmen vor, um weiter einzusparen. Möglich wären eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters oder andere Einschnitte bei Pensionen.

IMAGO/Bihlmayerfotografie

Ziel sei laut Shetty, Ausgaben zu bremsen – im Ausmaß einer faktischen Anhebung des Pensionsantrittsalters um ein Jahr. Damit sollen bis zu 2,5 Milliarden Euro eingespart werden. Künftig muss das Sozialministerium jedes Jahr dem Parlament Bericht über die Nachhaltigkeit des Systems erstatten.

Beschäftigung bis ins Alter fördern

Begleitend sollen auch ältere Menschen länger im Arbeitsleben bleiben. Die Regierung plant: Anreizsysteme für Beschäftigung ab 60, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesundheitsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer.

Die Altersteilzeit, bei der man die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert und einen Lohnausgleich erhält, wird mit der Teilpension verschmolzen. Das führt im Endausbau dazu, dass man künftig nicht mehr fünf Jahre bezuschusst seine Arbeitszeit reduzieren kann, sondern lediglich noch drei Jahre. Konkret gilt die Altersteilzeit nur noch so lange, als keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.