
Plakolm kontert AK-Kritik: Zahlen nicht ungeprüft Kindergeld ins Ausland!
Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft greifen Familienministerin Plakolm (ÖVP) an: Familien müssten viel zu lange auf das Kinderbetreuungsgeld warten, sobald ein Elternteil im Ausland lebt. Das Ministerium kontert: Es gehe nicht um Schikane – „Wir schützen unsere Steuerzahler. Kein Geld ohne Prüfung!“

Die Arbeiterkammer (AK) und die Volksanwaltschaft üben scharfe Kritik an den heimischen Behörden – insbesondere an Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP). Das Kinderbetreuungsgeld werde unnötig verweigert oder stark verzögert, sobald ein Elternteil im Ausland lebt oder arbeitet. „Es ist ein irres System“, meint AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank. Das Gesetz sei ohnehin kompliziert, der Vollzug oft „schikanös“. Eltern müssten teils monatelang oder sogar jahrelang auf ihnen zustehende Leistungen warten.
„Überprüfen, ob österreichisches Steuergeld zu Recht ins Ausland fließt“
Das Familienministerium weist diese Vorwürfe entschieden zurück: Es gehe nicht um Willkür, sondern darum, Missbrauch mit österreichischem Steuergeld zu verhindern, unterstreicht es gegenüber dem exxpress. Die Behörden seien verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Fällen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen nach EU-Recht durchzuführen. „Wenn Eltern in zwei unterschiedlichen Staaten wohnen oder arbeiten, muss geklärt werden, welcher Staat überhaupt zuständig ist“, betont Pressesprecherin Michaela Spettel. Und weiter: „Selbstverständlich prüfen wir genau, ob österreichisches Steuergeld zu Recht ins Ausland überwiesen wird.“
Ministerium: Konkrete Fälle zeigen die Notwendigkeit der Überprüfung
Das Ministerium führt zwei Beispiele an.
Eine Familie lebt in Österreich, der Vater arbeitet in Tschechien, die Mutter ist nicht berufstätig. Laut EU-Vorgaben ist in diesem Fall Tschechien primär zuständig. Österreich müsste nur dann Geld überweisen, wenn die österreichische Leistung höher als die tschechische ist – und zwar nur die Differenz. Dafür braucht es aber eine Auskunft aus Tschechien, wie viel dort ausbezahlt wird. Bis diese vorliegt, kann Österreich logischerweise nichts überweisen.
Ein anderer Fall: Eine Familie lebt in Rumänien, der Vater arbeitet in Österreich. Auch hier muss Österreich laut EU-Recht zunächst offiziell prüfen, ob die Familie tatsächlich existiert und die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür wird eine Bestätigung von den rumänischen Behörden benötigt – deren Antwort kann dauern.
Ministerium: „Missbrauch vermeiden, nicht EU-Recht umgehen“
„Es geht um Rechtssicherheit, nicht um Ablehnung“, betont das Familienministerium. In der Praxis sei das System komplex, aber notwendig – um Missbrauch auf Kosten Österreichs zu verhindern. Die Verfahren dienten also nicht dazu, Familien zu schikanieren, sondern um eine faire und gesetzeskonforme Verteilung von Familienleistungen in ganz Europa sicherzustellen.
Das Ministerium ruft zur Sachlichkeit auf: „Wir setzen das EU-Recht korrekt um – und sorgen gleichzeitig dafür, dass österreichisches Steuergeld geschützt wird.“
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