Die Vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWAs) an den AHS, die Diplomarbeiten an den BHS (Berufsbildende Höhere Schulen) sowie die Abschlussarbeiten an den BMS (Berufsbildende Mittlere Schulen) sind verpflichtete Teile der Matura bzw. abschließenden Prüfungen. Diese müssen verfasst werden, um die Matura bzw. die Abschlussprüfung positiv zu bestehen und somit die Schullaufbahn erfolgreich abschließen zu können.

Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz wurden diese Arbeiten und auch die aktuelle Ausgestaltung dieser Arbeiten in den letzten Monaten immer wieder in Frage gestellt.

Aus diesem Grund ergriff Bildungsminister Martin Polaschek (000) jetzt die Initiative und setzte Anfang Mai einen Expertenrat ein. Dieser Expertenrat hat das Ziel, konkrete Vorschläge zur Zukunft der genannten abschließenden Arbeiten an Gymnasien, Berufsbildenden Höheren und Berufsbildenden Mittleren Schulen auszuarbeiten.

Der Expertenrat zu VWA, Diplomarbeiten und Abschlussarbeiten wurde breit aufgestellt. Die Mitglieder sind Vertretungen der Schüler und Lehrer, Schulleitungen, Experten aus dem Bildungs-KI- und Lehrkräfte-Ausbildungs-Bereich. Auch wenn die Expertengruppe erst in den kommenden Wochen ein finales Ergebnispapier präsentieren wird, sind die Tendenzen und somit die Erkenntnis von Bildungsminister Martin Polaschek klar wie er am Ende eines Expertenrats-Summit im Bildungsministeriums mitteilte:

APA

Neue Wahlmöglichkeit für 17.000 Maturanten pro Jahr

Wir werden die verpflichtende VWA abschaffen. Mir ist es wichtig, dass diese Entscheidung an den Schulstandorten von den Schülerinnen und Schülern unterstützt von den Lehrkräften getroffen werden kann. Viele Stimmen aus den Schulen haben mich in diesem Schritt bestätigt. Zudem bin ich
der Überzeugung, dass es hier nicht immer starre Vorgaben braucht, sondern mehr Entscheidungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Das traue ich unseren Schülerinnen und Schülern jedenfalls zu. Wir schaffen somit für alle rund 17.000 Maturantinnen und Maturanten an der AHS pro Jahr eine neue Wahlmöglichkeit, wie sie ihre Schullaufbahn im Rahmen der Matura
abschließen. Die Abschaffung der verpflichtenden VWA ist somit vor allem ein Schritt in Richtung mehr Freiheit und Offenheit bei der Matura.“

Alternativ zur VWA wird in einem anderen Fach mündlich maturiert werden müssen. Natürlich wird es aber weiterhin die freiwillige Möglichkeit geben, sich im Rahmen einer VWA in den Schulen mit einem Thema mehr zu befassen.

Die Diplomarbeit an den Berufsbildenden Höheren Schulen bleibt hingegen erhalten bzw. wird diese etwas weiterentwickelt. Sie hat bereits eine lange Tradition an diesen Schulen und bietet die Möglichkeit, berufsspezifische Denkweisen und erworbene Kompetenzen über den gesamten
Ausbildungsweg sichtbar zu machen. Die im Diplomarbeitsprozess aufgebauten Kompetenzen stellen eine wesentliche Erweiterung zur beruflichen Gesamtqualifikation dar.

Tiefergehende Veränderungen diskutierte der Expertenrat bei den Abschlussarbeiten an den Berufsbildenden Mittleren Schulen. Gerade in diesem Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet. Auch hier wird der Entfall der Abschlussarbeit, verbunden mit
neuen Instrumenten der Reflexion im Rahmen des Fachunterrichts, thematisiert.

Ein finales Ergebnispapier des Expertenrates soll schon in den kommenden Wochen vorliegen. Die darin enthaltenen Ergebnisse sollen rasch mit dem Koalitionspartner weiter diskutiert werden und zur baldigen Umsetzung gelangen.