Damit schaffe das Land Tirol die „rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen“. Die Kosten für die Abtreibung muss die betroffene Frau selbst tragen, für „Härtefälle“ gebe es jedoch „entsprechende Unterstützungsinstrumente“. Tirol reiht sich damit in eine Liste von acht Bundesländern ein, in denen Abtreibungen in öffentlich finanzierten Krankenanstalten durchgeführt werden.
Zwei Beratungsstellen vermitteln an Klinik
Eine verpflichtende Beratung über den medizinischen Eingriff wird weiterhin ausschließlich zwischen dem behandelnden Arzt und der Patientin stattfinden und nicht in einer Beratungseinrichtung, hieß es auf APA-Nachfrage von Theresa Geley, Gesundheitsdirektorin des Landes Tirol. Eine Gesetzesänderung ist nicht vorgesehen.
Eine medikamentöse Abtreibung bleibt somit weiterhin beim eigenen Gynäkologen möglich. Zudem führt ein Arzt im niedergelassenen Bereich sowohl medikamentöse als auch operative Abtreibungen durch. Mit dem neuen Klinikangebot wird eine zusätzliche operative Möglichkeit geschaffen, obwohl die Notwendigkeit dieser Einführung ursprünglich mit dem bevorstehenden Pensionsantritt des Arztes im niedergelassenen Bereich begründet worden war.
Als Beratungsstellen fungieren für unter 21-Jährige das „Chill Out“ sowie für Frauen ab 21 Jahren das „Zentrum für Sexuelle Gesundheit“.
Standort- und Ärztesuche sowie politische Debatten in der Vergangenheit
Der Einigung mit den tirol kliniken gingen mehrere Jahre an Verhandlungen mit unterschiedlichen Lösungsansätzen voraus. Bereits vor zwei Jahren hatten sich zwei Ärztinnen bereit erklärt, Abtreibungen vorzunehmen. Die Suche nach einem Standort in den tirol kliniken war jedoch gescheitert, ebenso wie eine weitere angestrebte Vereinbarung im niedergelassenen Bereich.
Gegenwind kam vonseiten der Katholischen Kirche. Innsbrucks Diözesanbischof Hermann Glettler sprach sich dagegen aus, Abtreibungen als Teil der staatlich gewährten Gesundheitsversorgung zu etablieren – außer, die Gesundheit der Mutter sei „ernsthaft gefährdet“. Eine Schwangerschaft sei schließlich „keine Krankheit“, so Glettler, der damit „klare Worte“ an die Landesregierung richten wollte.
Auch eine Petition auf der Website von CitizenGO mit dem Titel „Das Land Tirol darf keine vorgeburtlichen Kindstötungen organisieren!“ erreichte 5.374 Unterschriften. Darin wurde gefordert, „jegliche staatliche Hilfe bei der Organisation der Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib zu stoppen“. Begleitend zur Petition kam es zudem wiederholt zu Protesten vor dem Landhaus Tirol.

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