„Asylwerber“ heißen künftig „Antragsteller“. Aus „Asylberechtigten“ werden „Flüchtlinge“. Mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) ersetzt Österreich zentrale Begriffe im Asylrecht durch EU-Terminologie.

Bisher war die Lage klar: Wer einen Asylantrag stellte, war ein Asylwerber. Wer einen positiven Bescheid erhielt, ein Asylberechtigter. Aus dem „Status des Asylberechtigten“ wird künftig die „Flüchtlingseigenschaft“.

Der steirische Asyllandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ)  sieht darin keine harmlose technische Anpassung, sondern einen politischen Sprachwechsel – mit Folgen für Verwaltung und öffentliche Debatte.

Bürokratiemarathon durch Begriffswechsel

Amesbauer warnt vor einem erheblichen Anpassungsaufwand. Überall dort, wo Bundes- und Landesgesetze, Verordnungen, Formulare, Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften bisher auf „Asylwerber“ oder „Asylberechtigte“ Bezug nehmen, muss nun geprüft und geändert werden.

In der Steiermark betrifft das aus seiner Sicht unter anderem das Sozialunterstützungsgesetz, das Wohnunterstützungsgesetz und das Behindertengesetz. Aber das ist nur ein Bundesland.

Amesbauer spricht von einer unnötigen Verwaltungslawine. „Diese Verliererampel ist nicht nur die teuerste Bundesregierung aller Zeiten, sie hat sogar eigens einen Staatssekretär für Entbürokratisierung geschaffen. Gleichzeitig löst sie mit einer völlig sinnlosen Änderung von Begrifflichkeiten einen bürokratischen Anpassungsmarathon in ganz Österreich aus. Was sagt eigentlich der Entbürokratisierungsstaatssekretär zu dieser völlig überflüssigen Übung?“, kritisiert der FPÖ-Politiker gegenüber dem exxpress.

Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) ist in der Bundesregierung für Deregulierung und Entbürokratisierung zuständig.

Hätte ein Satz genügt?

Amesbauer lässt das Argument nicht gelten, die EU habe diese neue Terminologie zwingend vorgeschrieben. Für ihn steht fest: Eine einfache Verweisklausel hätte genügt.

Konkret hätte Österreich festlegen können, dass mit dem Begriff „Asylwerber“ ein „Antragsteller“ im Sinne der einschlägigen EU-Rechtsakte gemeint ist. Damit wären die unionsrechtlichen Vorgaben erfüllt worden – ohne den bestehenden österreichischen Rechtsbestand sprachlich umzustellen.

„In Brüssel und im Innenministerium will man offenbar den Menschen Sand in die Augen streuen und durch kreative Wortkreationen das Totalversagen in der Asylpolitik verschleiern. Wir werden die Dinge in der politischen Debatte aber weiterhin beim Namen nennen. Asyl bleibt Asyl und illegale Migration bleibt illegale Migration“, sagt Amesbauer.

Er will nun intern prüfen lassen, inwieweit die Länder rechtssichere Spielräume im Landesrecht nutzen können, um weiterhin möglichst verständliche Begriffe zu verwenden.

Mehr als Sprachkosmetik

Für Amesbauer geht es um mehr als Verwaltungsaufwand. Der Begriff „Asyl“ sei im öffentlichen Verständnis eng mit dem Schutz vor individueller politischer Verfolgung verbunden. Der Begriff „Flüchtling“ werde in der gesellschaftlichen Debatte hingegen deutlich breiter verwendet – etwa auch für Wirtschaftsflüchtlinge, angebliche Klimaflüchtlinge oder andere Migrationsformen.

Aus Sicht des FPÖ-Landesrats trägt die neue Terminologie dazu bei, bisherige Unterscheidungen zu verwischen. „Diese sprachliche Umdeutung im rechtlichen Sinne ist hochproblematisch. Sie verwässert die notwendige Unterscheidung zwischen tatsächlich Asylberechtigten und anderen Formen der Migration. Begriffe prägen das politische Denken. Wenn aus Asylanten plötzlich allgemein ‚Flüchtlinge‘ werden, verschwimmen die Grenzen immer mehr“, warnt Amesbauer.

Sein Verdacht: „Ich habe den Eindruck, dass damit eine politische Entwicklung begleitet wird, die einer weiteren Öffnung Europas für unterschiedlichste Formen der Migration Vorschub leisten soll. Zudem versucht man offenbar, die nach wie vor stattfindende, illegale Massenmigration mit euphemistischen Begriffen zu kaschieren. Dass die Bundes-ÖVP diesen Kurs der EU im üblichen Kadergehorsam übernimmt, überrascht leider nicht.“

Widerspruch zur Asylwende

Die Bundesregierung wirbt mit einer Verschärfung der Asylpolitik. Gleichzeitig verschwindet der Begriff „Asylwerber“ aus dem Gesetz. Für Amesbauer ist das ein Widerspruch.

„Was ist ein Antragsteller? Man kann Anträge auf alles Mögliche stellen. Und was genau soll eine ‚Flüchtlingseigenschaft‘ sein? Gerade wenn man behauptet, das Asylrecht verschärfen zu wollen, ist eine derartige Verwässerung der Begrifflichkeiten das völlig falsche Signal. Ich habe immer gesagt, dass Asylpolitik mitunter auch Symbolpolitik ist. Es geht auch darum, welche Signale wir aussenden!“

NEOS: „Schlicht notwendig“

Einzig die NEOS antworteten bis Redaktionsschluss inhaltlich. Sie weisen die Kritik auf exxpress-Anfrage zurück.

Die GEAS-Reform habe unter anderem die Harmonisierung der verschiedenen europäischen Asylsysteme zum Ziel gehabt, heißt es aus dem NEOS-Presseteam. Das beinhalte „nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine sprachliche Harmonisierung“. Die Änderungen seien daher „schlicht notwendig“.

Auch den Vorwurf zusätzlicher Bürokratie lassen die NEOS nicht gelten. Würde Österreich alte nationale Begriffe weiterverwenden und daneben auf EU-Terminologie verweisen, entstehe aus ihrer Sicht eher mehr Unklarheit. Eine einheitliche europäische Terminologie sei „zielführender, klarer und in allen EU-Staaten anwendbar, ergo unbürokratischer“. Die Kritik der FPÖ sei daher „nicht treffend“ und gehe „ins Leere“.

Offen bleibt allerdings: War Österreich tatsächlich zur wörtlichen Übernahme der EU-Terminologie verpflichtet – oder hätte eine Verweisklausel europarechtlich ebenso genügt? Diese Frage beantworteten die NEOS nicht ausdrücklich.

Weitere Antworten blieben aus

Das Gesetz wurde im Parlament von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. FPÖ und Grüne stimmten dagegen.

Eine inhaltliche Antwort der Bundes-ÖVP lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Auch vom Innenministerium, dem Büro von Staatssekretär Sepp Schellhorn und der SPÖ lagen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahmen vor. Sollten weitere Stellungnahmen einlangen, werden sie nachgetragen.