Die geplante Sozialhilfe-Reform für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nimmt konkrete Formen an. Nach Informationen aus Regierungskreisen zeichnet sich eine Einigung über ein verpflichtendes Integrationsprogramm ab, das eng mit der künftigen Auszahlung von Sozialleistungen verknüpft werden soll.
Kern der Reform ist eine mehrjährige Übergangsphase: Asylberechtigte sollen nach Erhalt ihres positiven Bescheids nicht mehr automatisch Anspruch auf die volle Sozialhilfe haben. Stattdessen ist ein sogenanntes „Integrationsgeld“ vorgesehen, dessen Höhe derzeit noch verhandelt wird. Dem Vernehmen nach könnte sich dieses an der bisherigen Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts orientieren und bei maximal rund 1.000 Euro pro Monat liegen.

Klare Bedingungen für Auszahlungen
Die Auszahlung soll an klare Bedingungen geknüpft werden. Dazu zählen insbesondere die Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen sowie weitere Integrationsmaßnahmen. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit deutlichen Kürzungen rechnen. Ziel sei es, Integration stärker einzufordern und den raschen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Von den geplanten Änderungen ausgenommen bleiben sollen Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Betreuungspflichten nicht arbeitsfähig sind. Für sie soll weiterhin unmittelbar nach Anerkennung des Schutzstatus die volle Sozialhilfe gelten.
48.000 Arbeitslose
Besonderes Augenmerk legt die Regierung auf die Arbeitsmarktintegration. Derzeit sind laut aktuellen Zahlen rund 48.000 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos. Arbeitsfähige Personen sollen künftig frühzeitig an das AMS angebunden werden, um den Weg in Beschäftigung zu beschleunigen.
Die neuen Regeln sollen nicht nur für künftig ankommende Schutzberechtigte gelten, sondern auch für bereits in Österreich lebende Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Das Inkrafttreten der Reform ist nach derzeitigen Plänen mit 1. Jänner 2027 vorgesehen. Eine endgültige politische Einigung steht allerdings noch aus.

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