Österreichs Verwaltung vollbringt neuerdings kleine Wunder – zumindest in ihrer eigenen Rechnung. Am 25. Juni berichtete Entbürokratisierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) von 19 umgesetzten Maßnahmen. Der Regierungsbericht mit Stichtag 1. Juli zählte plötzlich 43.
Zwei Dutzend Erfolge binnen weniger Tage – eine Geschwindigkeit, von der normale österreichische Genehmigungsverfahren nur träumen können. Hinzu kommen 23 „weit fortgeschrittene“ und 43 „in Umsetzung“ befindliche Maßnahmen. Nur vier von insgesamt 113 Vorhaben seien noch nicht begonnen worden.
Welche neuen Pflichten parallel hinzukamen, zeigt die Erfolgsrechnung nicht. Entscheidend ist ohnehin nicht, wie viele Projekte die Regierung begonnen, abgeschlossen oder digitalisiert hat. Entscheidend ist, was Bürger und Unternehmen heute tatsächlich nicht mehr melden, berechnen, dokumentieren oder beantragen müssen.
Das wurde tatsächlich leichter
Es wäre unfair zu behaupten, die Regierung habe gar nichts erreicht. Einige Entlastungen sind real.
Mit GISA Express können bestimmte Gewerbeanmeldungen und Änderungen heute binnen Augenblicken erledigt werden. Passt alles, trägt das System die Berechtigung automatisch ein – ohne langes Warten auf die Behörde. Als Oppositionspolitiker wollte Schellhorn die Gewerbeordnung von Grund auf neu schreiben und liberalisieren. In der Regierung sorgt er nun immerhin dafür, dass man mit ihr schneller fertig wird.
Die höhere Intrastat-Meldeschwelle befreite rund 4000 Unternehmen vollständig von statistischen Meldungen; die ausgeweitete Basispauschalierung reduziert den Buchhaltungsaufwand kleinerer Betriebe. Hinzu kommen vereinfachte Großverfahren, die abgeschaffte NoVA für leichte Nutzfahrzeuge und höhere Schwellen für Direktvergaben.
Die Wirtschaftskammer zeigte sich von diesen Reformen überwiegend angetan. Sie hebt besonders die praktische Wirkung von GISA Express, den Wegfall der Intrastat-Pflicht für Tausende Betriebe und die Entlastung durch die NoVA-Abschaffung hervor. Zugleich betrachtet sie GISA Express nur als ersten Schritt zu einem echten digitalen One-Stop-Shop und wartet bei Großverfahren noch auf den Nachweis, dass diese tatsächlich schneller abgeschlossen werden.
Das sind sinnvolle Schritte. Die wenigen gut messbaren Entlastungen lassen sich allerdings wesentlich schneller aufzählen als die 43 angeblich bereits umgesetzten Maßnahmen.
Entbürokratisierung im Kleinstformat
Daneben findet sich manches, das vernünftig ist, aber nicht als großer Befreiungsschlag durchgeht.
Hotels müssen ihre Standardzimmerpreise nicht mehr im Eingangsbereich aushängen. Wohnungseigentümer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos einen Grundbuchauszug. Bei kleineren Verstößen gegen Preisauszeichnungspflichten soll zunächst beraten statt sofort gestraft werden. Einzelne Förderungen und Amtswege werden digitalisiert.
Das alles kann man machen. Nur wird der Wirtschaftsstandort nicht daran genesen, dass an einer Hoteltür ein Schild weniger hängt. Auch Digitalisierung ist nicht automatisch Bürokratieabbau. Ein Onlineformular ist angenehmer als ein Papierformular. Es bleibt trotzdem ein Formular.
Die großen Versprechen warten weiter
Die schwierigeren Reformen sind großteils noch nicht erledigt: das digitale Gästeblatt, eine zentrale Lohnmeldestelle, die grundlegende Vereinfachung der Lohnverrechnung, der systematische Abbau von Berichts- und Meldepflichten, höhere Buchführungsgrenzen, ein echter One-Stop-Shop für Gründungen und Genehmigungen sowie die Harmonisierung widersprüchlicher Vorschriften von Bund und Ländern.
Auch die Wirtschaftskammer vermisst gerade bei diesen großen Bürokratieblöcken weiterhin den Durchbruch. Sie begrüßt die eingeschlagene Richtung, fordert aber eine raschere Vereinfachung der Lohnverrechnung, weniger Berichtspflichten und durchgängige digitale Verfahren. Nach ihrer Schätzung verbringen Unternehmen durchschnittlich rund 13 Stunden pro Woche mit Bürokratie. Wie viele davon Schellhorn bisher tatsächlich eingespart hat, weist die Regierung nicht aus.
Besonders anschaulich ist die Reform der Pickerl-Intervalle. Sie wurde beschlossen, tritt aber erst im Mai 2027 in Kraft. Der ÖAMTC warnt zudem, dass ohne digitales Pickerl für rund zwei Millionen Fahrzeughalter zusätzliche Wege entstehen könnten, und beziffert den vermeidbaren Aufwand mit etwa 23 Millionen Euro. Eine als Entbürokratisierung präsentierte Reform könnte damit zunächst selbst neue Bürokratie produzieren.
Neue Regalbürokratie für den Handel
Während Schellhorn Vorschriften abbaut, führt dieselbe Bundesregierung an anderer Stelle neue ein.
Seit April müssen größere Händler sogenannte Mogelpackungen kennzeichnen, wenn die Füllmenge bei ähnlich bleibender Verpackung sinkt und der Grundpreis steigt. Die Unternehmen müssen Änderungen beobachten, Produkte erfassen, Hinweise anbringen und Fristen kontrollieren – obwohl die Verpackungsentscheidung meist beim Hersteller liegt und nicht bei ihnen.
Der Handelsverband spricht völlig zurecht von der „größten Bürokratielawine des letzten Jahrzehnts“.
Auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel bringt neue Arbeit. Tausende Artikel müssen anhand von Zolltarifcodes richtig zugeordnet, Kassen umgestellt und Warenwirtschafts- sowie Abrechnungssysteme angepasst werden. Der Handelsverband beziffert allein die Umstellungskosten mit rund sechs Millionen Euro
Einfach geht anders.
Paketsteuer: neue Abgabe, neue Verwaltung
Ab 1. Oktober folgt die Paketsteuer: Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz in Österreich müssen zwei Euro je Paket oder alternativ je Bestellung abführen. Die Abgabe bleibt selbst dann fällig, wenn das Paket retourniert wird.
Damit entsteht nicht nur eine neue finanzielle Belastung für die großen Player, sondern auch ein zusätzlicher Erfassungs- und Abrechnungsapparat. Weil Marktplatzbetreiber die Abgabe an ihre Händler weiterreichen dürfen, sind laut Handelsverband auch rund 4000 heimische Webshops indirekt betroffen.
Der Handelsverband warnt vor Wettbewerbsnachteilen für heimische und europäische Händler. Unternehmen wie Otto Austria und refurbed sehen Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet. Juristen äußerten unionsrechtliche Bedenken. Besonders bemerkenswert: Selbst das Wirtschaftsministerium warnte im Begutachtungsverfahren vor möglichen Folgen für Wettbewerb, Verbraucherpreise und EU-Recht. Die Regierung beschloss die Abgabe dennoch.
Mietpreisbremse mit Rechenanleitung
Die neue Mietpreisregulierung zwingt Vermieter und Hausverwaltungen zu zusätzlichen Berechnungen. Je nach Vertrag, Jahr und Vermietertyp gelten unterschiedliche Valorisierungsregeln. Teilweise müssen bisherige und neue Berechnungssysteme parallel geführt werden.
Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder spricht von hoher Komplexität, zusätzlichen Kosten und Rechtsunsicherheit. Auch die Verlängerung der Mindestbefristung für unternehmerische Vermieter erhöht den Verwaltungs- und Planungsaufwand. Aus einer gesetzlichen Preisbremse wurde damit zugleich ein neues Rechenprogramm für Hausverwaltungen.
Mehr Felder, Pläne und Formulare
Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung eines Beschäftigten zur Sozialversicherung zusätzlich die vereinbarte Wochenarbeitszeit angeben. Fehlt das neue Pflichtfeld, kann die elektronische Meldung zurückgewiesen werden.
Die neue Hitzeschutzverordnung verlangt für Arbeiten im Freien Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenprogramme, Information, Unterweisungen und Dokumentation.
Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer kritisiert die Verordnung scharf: Bestehende Arbeitsschutzregeln hätten Hitzeschutz bereits verlangt, die neue Verordnung bringe vor allem mehr Dokumentation. Obmann Manfred Denk schüttelt den Kopf: „Formulare, Formulare, Formulare.“
Brüssels nächste Vorschriftenwelle
Parallel kommen neue Pflichten aus der Europäischen Union. Diese sind nicht Schellhorns Erfindung, müssen in einer ehrlichen Gesamtbilanz aber dennoch berücksichtigt werden.
Mit dem NISG 2026, das die EU-Richtlinie NIS 2 in Österreich umsetzt, werden Tausende Unternehmen und Einrichtungen zu Registrierung, Cyber-Risikomanagement, Schulungen, Lieferantenkontrollen und raschen Meldungen von Sicherheitsvorfällen verpflichtet. Umfangreiche Leitfäden sollen den Betrieben zunächst erklären, ob und wie sie überhaupt betroffen sind.
Die EU-Verpackungsverordnung schafft neue Vorgaben zu Gestaltung, Material, Wiederverwendung, Kennzeichnung, Konformität und Herstellerverantwortung. Schon die Verordnung selbst umfasst mehr als 120 Seiten. Ein 31-seitiger Leitfaden der Altstoff Recycling Austria soll den Betrieben Orientierung geben – obwohl zahlreiche Detailregelungen und insgesamt 35 weitere EU-Rechtsakte noch ausstehen.
Die Entwaldungsverordnung verlangt für bestimmte Rohstoffe und Produkte Herkunftsnachweise, Sorgfaltserklärungen, Registrierungen und Daten entlang der Lieferkette. Die Holzindustrie warnt trotz erster Vereinfachungen weiterhin vor unnötiger Komplexität.
Auch die KI-Verordnung trifft nicht nur große Technologiekonzerne. Je nach Anwendung müssen gewöhnliche Betriebe Zuständigkeiten festlegen, Mitarbeiter schulen, Risiken bewerten und den Umgang mit KI dokumentieren.
Besonders konfliktträchtig ist die Lohntransparenzrichtlinie. Sie bringt Berichte, Dokumentationspflichten, Auskunftsansprüche und neue Haftungsrisiken. Die Industriellenvereinigung unterstützt gleichen Lohn, nennt die geplante Umsetzung aber ein „Bürokratiemonster“.
Zwei Schritte vor, vier zurück?
Eine mathematisch genaue Netto-Rechnung ist nicht möglich. Die Regierung veröffentlicht weder die insgesamt eingesparten noch die neu verursachten Arbeitsstunden, Kosten, Formulare und Meldungen.
Es gibt einige ernst zu nehmende Entlastungen, daneben stehen Kleinstreformen, zahlreiche offene Großversprechen und eine lange Liste neuer Belastungen: Mogelpackungsschilder, Mehrwertsteuer-Sonderregeln, Paketsteuer, Mietpreisformeln, zusätzliche Sozialversicherungsdaten, Hitzeschutzdokumentation sowie neue Cyber-, Verpackungs-, Lieferketten-, KI- und Lohntransparenzpflichten.
„Zwei Schritte vor, vier zurück“ – das trifft es wohl in Summe besser, als die Jubelmeldung von 43 umgesetzten Erfolgen. Der österreichische Amtsschimmel wurde an einigen Stellen tatsächlich abgespeckt. Gleichzeitig bekam er neue Sättel, Meldemasken, Kennzeichnungen und eine EU-konforme Verpackung.

Kommentare
Lädt Kommentare...