Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat den „Startschuss“ zur Abschaffung der dicken Mappen mit Urkunden, Zeugnissen und anderen Unterlagen angekündigt, die man derzeit noch in Papierform bei Behördengängen braucht. „Die Daten müssen laufen und nicht die Bürgerinnen und Bürger“, betonte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Verwaltungsverfahren sollen künftig schneller und öfter digital abgewickelt werden, für Unternehmen soll weniger Bürokratie anfallen.
Dazu beitragen soll u.a. eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die schon bald im Nationalrat beschlossen werden soll. Sie ermöglicht Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden den Einsatz von Chatbots, digitalen Assistenten und automatisierten Verfahren ohne Antrag, etwa nach der Geburt eines Kindes. Durch digitale Unterstützung soll auch z.B. früher erkannt werden, wenn Angaben fehlen, und so das Verfahren für Bürger und Unternehmen unterm Strich schneller werden. Die digitalen Angebote seien dabei eine Ergänzung. Den direkten Behördenservice werde es auch weiterhin geben, betonte SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried.
„Abbau von Digitalisierungshemmnissen“
In den kommenden Tagen in Begutachtung gehen sollen geplante Änderungen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Expertengruppe im Zuge der Reformpartnerschaft aus Bund, Ländern und Gemeinden angeregt hat. Ziel sind schnellere Verfahren, indem diese etwa durch digitale Gutachten und das Auslagern von Ermittlungsschritten an andere Behörden effizienter vorbereitet werden. Bei Beschwerdeverfahren soll es schneller Rechtssicherheit geben.
„Noch vor dem Sommer“ soll es laut Ministerratsbeschluss außerdem erste Maßnahmen zum Abbau von “Digitalisierungshemmnissen” geben, die eine Arbeitsgruppe der Reformpartnerschaft in zahlreichen Gesetzen entdeckt hat: Anträge sollen digital ohne mehrfache Papierausfertigung eingebracht werden können, am Amt soll nicht nur Barzahlung möglich sein und Bürger nicht wegen Zahlungsvorgängen oder bloßer Formvorgaben aufs Amt müssen.
„Project X“ für effizienteren Dateneinsatz
Ein wichtiger Hebel soll außerdem das „Project X“ sein, bei dem die aktuelle Datendrehscheibe „Digital Austrian Data Exchange“ (dadeX) zur zentralen Dateninfrastruktur für den österreichischen Staat ausgebaut wird. Behörden sollen auf diesem Weg Daten direkt abrufen können. „Niemand versteht heute noch, wieso ich meine Dokumente dem Staat jedes Mal aufs Neue vorlegen muss“, so Pröll, der das Pressefoyer diesmal in Sakko und Österreich-Dress bestritt. Für 2027/28 sind dafür 15 Mio. Euro budgetiert. Nun sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass bis Ende 2029 alle relevanten Register – vom Melde- und Strafregister bis zur Transparenzdatenbank – zugänglich werden.
Schon eingeleitet wurde außerdem die Schaffung einer Informationsverpflichtungsdatenbank (IVBD), die zeigt, welche Daten schon vorliegen und wo es Mehrfachmeldungen gibt. Hier wurden laut Ministerratsvortrag die ersten organisatorischen Maßnahmen schon eingeleitet. Auch rückwirkend sollen dabei überflüssige Melde- und Berichtspflichten abgebaut werden. Der dadeX-Ausbau soll außerdem zur Betrugsprävention beitragen, indem Behörden schon beim Antrag auf gesicherte Registerdaten zurückgreifen können.
Für Unternehmen soll damit die mehrfache Vorlage von Unterlagen wegfallen, Unternehmensgründungen werden einfacher. Gleichzeitig sollen Förderungen für Bürger unkomplizierter abgewickelt und Wissenschaft und Forschung besser auf Daten zugreifen können. Der für Entbürokratisierung zuständige NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn sprach von einem Schritt „weg vom Antragsstaat, hin zum Servicestaat”. Er erwartet sich auch ein „Ende der Tour de farce”, bei der in Ämtern Akten digital eingehen und danach ausgedruckt, ausgefüllt und wieder eingescannt werden.
Datenschutz als „oberste Prämisse“
Bei all dem sollen „Datenschutz und Datensicherheit oberste Prämisse“ sein, wie Pröll betonte. “dadeX soll nicht zu einer unkontrollierten Datensammlung werden“, heißt es auch im Ministerratsbeschluss. Die Verordnungen dafür, welche Register und Datenquellen zugänglich sind, werden jeweils im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats erstellt. Bürger sollen künftig auch nachvollziehen können, welche Organisation ihre Daten wofür verwendet hat.
Wo Amtswege keinen Mehrwert bringen, sollen sie ganz wegfallen. Schellhorn nannte als Beispiel die Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, die weder einen Nutzen für Behörden noch die Betroffenen habe. Durch die Abschaffung fallen in der Verwaltung 70.000 Verfahren pro Jahr weg.

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