Nach aktueller Rechtslage wird das sogenannte „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a StGB) strafrechtlich verfolgt. Wer ohne Fahrschein unterwegs ist und eine verhängte Geldstrafe nicht begleichen kann, riskiert im Extremfall eine Ersatzfreiheitsstrafe. Genau hier setzt der Reformgedanke an.
Hubig argumentiert, dass entsprechende Verfahren erhebliche Kapazitäten in der Justiz binden. Diese Ressourcen könnten an anderer Stelle effektiver eingesetzt werden. Daher müsse die „Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewertet“ werden, so die Ministerin gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Kostenargumente und Forderungen nach Abschaffung
Unterstützung erhält der Vorstoß vom Deutschen Anwaltverein. Dessen Vertreter Swen Walentowski verweist auf die finanziellen Belastungen für die Allgemeinheit. Verfahren und Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Schwarzfahren verursachten demnach jährlich Kosten von rund 200 Millionen Euro.
Aus Sicht des Verbandes reicht es nicht, das Delikt lediglich zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Gefordert wird eine vollständige Entkriminalisierung. Andernfalls bestehe weiterhin die Möglichkeit, dass Betroffene im Rahmen von Erzwingungshaft inhaftiert werden.
Kritik aus der Politik: Gefahr für Kontrolle und Fairness
Deutlicher Widerspruch kommt aus der CDU. Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, äußerte sich kritisch gegenüber dem Vorschlag. „Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern“, erklärte er gegenüber der Rheinischen Post. Stattdessen solle sich das Justizministerium dringlicheren Problemen widmen.
Die strafrechtliche Einordnung ermögliche es Kontrolleuren derzeit, verdächtige Personen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Fiele diese Grundlage weg, könnten Kontrollen an Wirksamkeit verlieren.
Krings warnt vor möglichen Folgen: Ohne strafrechtliche Konsequenzen könnte die Zahl der Fahrgäste ohne Ticket steigen. Die finanziellen Einbußen müssten dann durch höhere Fahrpreise kompensiert werden – zulasten derjenigen, die regulär zahlen.
Zwischen sozialpolitischem Ansatz und ordnungspolitischer Debatte
Die Diskussion ist nicht neu. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte es Überlegungen gegeben, Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu lösen. Vertreter von SPD und Grünen argumentierten, dass es sich im Kern um einen Verstoß gegen zivilrechtliche Pflichten handle, der nicht mit Freiheitsstrafen geahndet werden sollte.
Auch innerhalb der SPD wurde diese Linie mehrfach betont. So hatte der Fraktionsgeschäftsführer Johannes Fechner in einer Bundestagsdebatte darauf hingewiesen, dass es in der Rechtsordnung kaum vergleichbare Fälle gebe, in denen zivilrechtliche Pflichtverletzungen strafrechtlich sanktioniert werden.

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