Binnen 48 Stunden hat Schweden zwei weitreichende Migrationsreformen in Kraft gesetzt. Seit dem 12. Juli können Menschen mit asylbezogenen Aufenthaltstiteln grundsätzlich keinen permanenten Aufenthalt mehr erhalten. Seit dem 13. Juli gelten zudem strengere Anforderungen an Gesetzestreue, Redlichkeit und Lebensführung eines Zuwanderers.

Beide Gesetze weisen in dieselbe politische Richtung.

Schutz bleibt – aber nur noch befristet

Betroffen sind anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und ihre Familienangehörigen. Auch Menschen mit Aufenthalt aus besonders schwerwiegenden humanitären Gründen oder wegen bestimmter dauerhafter Abschiebungshindernisse können keinen neuen permanenten Titel mehr erhalten.

Das gilt selbst für Anträge, die vor dem Inkrafttreten gestellt wurden. Die Migrationsbehörde prüft in diesen Fällen nur noch, ob der bestehende befristete Titel verlängert werden kann.

Bereits ausgestellte permanente Aufenthaltstitel werden dagegen nicht aufgehoben. Ihre Inhaber dürfen sie behalten.

Der entscheidende Kurswechsel lautet damit: Die Anerkennung als Flüchtling soll nicht mehr Schritt für Schritt in einen permanenten Aufenthaltsstatus führen.

Nur zwei Stunden kostenlose Beratung

Auch das Asylverfahren selbst wird verschärft. Schweden passt sein Recht dabei an das europarechtliche Mindestniveau an.

Asylwerber haben zu Beginn ihres Verfahrens grundsätzlich nur noch Anspruch auf zwei Stunden kostenlose Rechtsberatung. Einen öffentlich finanzierten Rechtsbeistand erhalten sie regelmäßig erst, wenn sie eine ablehnende Entscheidung anfechten.

Zuvor konnte ein solcher Beistand bereits ab der Antragstellung gewährt werden.

Neuer Test für den „Lebenswandel“

Parallel dazu trat das neue „Vandel“-Gesetz in Kraft. Das alte schwedische Wort bezeichnet ungefähr eine gesetzestreue, ordentliche und redliche Lebensführung.

Die Regierung verzichtete bewusst auf eine abschließende gesetzliche Definition. Entscheidend soll sein, ob jemand Regeln respektiert, seinen Lebensunterhalt ehrlich bestreitet und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Die schwedische Migrationsbehörde darf künftig nicht nur Straftaten berücksichtigen. Auch Fehlverhalten unterhalb der Schwelle der Kriminalität kann bei bestimmten Aufenthaltstiteln eine Rolle spielen.

Auch Schulden können zum Problem werden

Geprüft werden können etwa wiederholte Verstöße gegen Gesetze, Gerichtsurteile oder behördliche Entscheidungen. Hinzu kommen falsche Angaben für Sozialleistungen, unredliche Einkünfte und Kontakte zu kriminellen Netzwerken, terroristischen oder extremistischen Organisationen.

Auch unbezahlte Steuern, Geldstrafen, Gebühren, Unterhaltszahlungen und andere erhebliche Schulden können negativ berücksichtigt werden.

Eine vorübergehende finanzielle Notlage soll jedoch nicht genügen. Erforderlich ist eine erkennbare Weigerung, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Behörden müssen Höhe, Alter und Zahl der Schulden sowie die Bemühungen um Rückzahlung berücksichtigen.

Auch ein einzelner geringfügiger Vorfall reicht normalerweise nicht. Wiederholtes oder schwerwiegenderes Verhalten kann dagegen zur Ablehnung eines Antrags oder zum Entzug eines bestehenden Titels führen.

Keine allgemeine Gesinnungsprüfung

Besonders umstritten ist die Frage, ob auch Äußerungen eines Zuwanderers berücksichtigt werden dürfen.

Eine Grundlage können nun nur strafbare Äußerungen bilden – etwa Drohungen, öffentliche Aufrufe zu Straftaten oder strafbare Hetze. Ob eine Äußerung strafbar ist, entscheidet ein Gericht und nicht die Migrationsbehörde.

Der entscheidende Haken

In sozialen Netzwerken werden beide Reformen häufig zu einer einzigen Regel verschmolzen: Flüchtlinge bekämen nur noch befristeten Schutz, damit sie bei Schulden oder „unangepasstem Verhalten“ leichter abgeschoben werden könnten.

Das ist so nicht richtig. Der verschärfte Vandelstest gilt grundsätzlich für Aufenthaltstitel, die nicht auf EU-Recht oder internationalen Verpflichtungen beruhen. Bei der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz – also bei Asyl und subsidiärem Schutz – wird er ausdrücklich nicht angewandt.

Ein anerkannter Flüchtling verliert seinen Schutzstatus daher nicht allein wegen erheblicher Schulden, falscher Sozialleistungsangaben oder anderer Mängel seiner Lebensführung. Allerdings folgen noch weitere – und sehr deutliche – Verschärfungen für Asylwerber (siehe unten).

Überdies gilt: Schwere Straftaten, Terrorismus oder eine konkrete Sicherheitsgefahr können weiterhin aus anderen rechtlichen Gründen Folgen für Schutzstatus und Aufenthalt haben.

Weitere Verschärfungen folgen

Das aktuelle Paket ist noch nicht das Ende des schwedischen Kurswechsels.

Ab 1. Oktober müssen sich Asylwerber grundsätzlich innerhalb eines zugewiesenen Gebiets aufhalten und an Anwesenheitskontrollen in ihren Unterkünften teilnehmen. Die Migrationsbehörde kann außerdem individuelle Wohn- und Meldepflichten verhängen. Wer seine Pflichten verletzt, muss mit Kürzungen der täglichen Unterstützung rechnen.

In der Summe hat Schweden damit eines der restriktivsten Migrationspakete Europas beschlossen. Das Asylrecht wird nicht abgeschafft. Doch Schutz soll grundsätzlich befristet bleiben, Verfahren werden gestrafft und bei bestimmten anderen Aufenthaltstiteln wird regelkonformes Verhalten erheblich wichtiger.

Dauerhafte Perspektive nur über Einbürgerung

Schweden versperrt Schutzberechtigten allerdings nicht vollständig den Weg zu einem dauerhaften Verbleib. Weil sie keinen permanenten Aufenthaltstitel mehr bekommen können, wurde zugleich das Staatsbürgerschaftsrecht angepasst.

Eine Einbürgerung ist nun auch mit einem befristeten Titel möglich. Voraussetzung sind grundsätzlich begründete Aussichten auf einen langfristigen weiteren Aufenthalt. Wer seit mindestens zehn Jahren in Schweden lebt, muss diese zusätzliche Voraussetzung nicht erfüllen.

Die politische Logik dahinter: Wer dauerhaft Teil des Landes werden soll, soll schwedischer Staatsbürger werden – und nicht über Jahre in einem permanenten Zwischenstatus leben.